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Gesundheit

Heftiger Streit über die Reform der Kranken­versicherung

Nach einem langen außerparlamentarischen Vorlauf hat sich der Bundestag erstmals mit der geplanten Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befasst. In der teilweise sehr kontroversen und von Schuldzuweisungen geprägten Aussprache beklagten Redner der Opposition am Freitag, 12. Juni 2026, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unausgewogen sei und in der jetzt vorliegenden Form nicht ausreichen werde, um weitere Beitragsanstiege zu vermeiden. 

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte hingegen das Sparpaket und machte deutlich, dass eine entschlossene Finanzreform unerlässlich sei, um Beiträge zu stabilisieren und die Versorgung weiter auf hohem Niveau garantieren zu können. Nach der einstündigen ersten Lesung wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. 

Warken: Zeit zum Handeln ist jetzt

Die Ministerin betonte, dass die Ausgaben in der Gesundheitsversorgung in den vergangenen Jahren viel stärker gestiegen seien als die Einnahmen. Daher gehe es nun darum, Einnahmen und Ausgaben in der GVK „wieder ins Gleichgewicht zu bringen.“ Der Handlungsbedarf sei angesichts des milliardenschweren Defizits groß. Nicht nur für die Versicherten seien stabile Beiträge wichtig, auch Unternehmen bräuchten mehr Planungssicherheit statt immer weiter steigende Sozialbeiträge. Warken sagte: „Nur eine solide und stabile Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung garantiert eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung.“ Es gehe letztlich darum, eine hochwertige, verlässliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

Warken räumte ein, dass die Reform viele Veränderungen und Belastungen mit sich bringe. „Unser Gesetz verlangt allen etwas ab, von niemandem aber Unzumutbares.“ Alle Beteiligten im Gesundheitswesen müssten dazu einen Beitrag leisten und könnten langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung profitieren. Sie ging auch auf die Finanzierung der Krankenversicherungskosten für Grundsicherungsempfänger ein und wies darauf hin, dass der Bundesanteil schrittweise erhöht werde. „Wir setzen ein erstes Signal für eine stärkere Beteiligung des Bundes an diesen Kosten.“ Warken betonte: „Die Zeit zum Handeln ist jetzt.“

AfD: Gesetz ist eine Katastrophe

Von der Opposition kam indes harsche Kritik an dem GKV-Sparpaket. Martin Sichert (AfD) sagte: „Dieses Gesetz ist eine echte Katastrophe.“ Er warnte insbesondere vor den Folgen für die Krankenhäuser, von denen bereits viele defizitär seien. Einige Landräte liefen deswegen schon Sturm gegen das Gesetz, das für die Kommunen massive Belastungen bringen werde. Sichert beklagte: „Sie lösen keine Probleme, sie schaffen nur neue.“ Der AfD-Gesundheitspolitiker ging auf aktuelle Meldungen ein, wonach die Finanzierungslücke in der GKV im laufenden Jahr nochmals um 3,5 Milliarden Euro höher ausfalle als erwartet und wertete die Bundesregierung als „eine Ansammlung von Minderleistern“.

Warken plane mit dem Gesetz einen „Rundum-Kahlschlag“. Steuerzahler und Beitragszahler würden als Melkkühe missbraucht. Die Bürger müssten am Ende für die verfehlte Politik zahlen. Dabei sei die Belastungsgrenze ist für viele Bürger schon überschritten. Es helfe nicht, ein unzureichendes Gesetz im Eilverfahren durchzupeitschen.

Grüne: Regierung hat sich grob verschätzt

Auch der Grünen-Abgeordnete Dr. Janosch Dahmen reagierte aufgebracht auf die Reformpläne der Regierung und sagte voraus, dass höhere Beiträge so nicht zu verhindern seien, zumal sich Warken bei den Ausgaben offenkundig „grob verschätzt“ habe. Es fehlten nun zusätzlich 3,5 Milliarden Euro. Dahmen sprach von einem „unzureichend wirksamen, unausgewogenen und offensichtlich schlecht gemachten Gesetz“. Alle Annahmen und Berechnungen seien in sich zusammengebrochen. Patienten, Personal, Arbeitnehmern und Arbeitgebern würden existenzielle Einschnitte zugemutet. Dabei habe die Finanzkommission Gesundheit (FKG) mit ihren 66 Vorschlägen eine gute Grundlage geliefert, um die Beiträge sogar zu senken. „Sie haben daraus ein offensichtlich qualitativ unzureichendes Paket gemacht.“

Dahmen rügte: „Was Sie hier vorlegen, ist ein Kürzungskahlschlag mit der Rasenmähermethode, mitten hinein in die Versorgung.“ Dabei treffe es immer die Falschen. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe die Rücklagen der GKV verschleudert, dieses Geld fehle heute. Viele Krankenhäuser schrieben rote Zahlen, der hausärztlichen Versorgung werde der Boden unter den Füßen weggezogen noch bevor das Primärsystem greifen solle. „Sie wissen nicht, was Sie hier tun.“

Linke: Hohe Einkommen besteuern statt Feuerlöschermedizin

Nach Ansicht von Stella Merendino (Die Linke) müssen vor allem die Mitarbeiter in den Gesundheitseinrichtungen entlastet werden. Diese Menschen könnten teilweise einfach nicht mehr, würden aber als unerschöpfliche Ressource angesehen. Die Regierung meine offenbar, das System und die Mitarbeite immer weiter belasten zu können. 

Sie sprach von einer „Kettensägenreform“ und fügte hinzu: „Sie sparen, wo Menschen gepflegt, behandelt und gerettet werden.“ Auch Merendino ging auf die prekäre Finanzlage der Kliniken ein und warnte vor den geplanten Einsparungen. Es wäre möglich gewesen, eine solidarische Gesundheitsversicherung einzuführen, hohe Einkommen und Kapital zu besteuern, statt dessen werde eine „Feuerlöschermedizin“ betrieben. Zwar könne die Regierung ein fragwürdiges Gesetz beschließen, aber letztlich niemanden zwingen, unter diesen Bedingungen im Beruf zu bleiben.

SPD verspricht „soziale Ausgewogenheit“

Redner von Union und SPD versprachen, das parlamentarische Verfahren zu nutzen, um alle Regelungen aus dem Gesetzentwurf genau zu prüfen. Dr. Christos Pantazis (SPD) machte in seiner Rede deutlich, was aus seiner Sicht auf dem Spiel steht. Die GKV sei ein Versprechen, dass jeder Bürger eine medizinische Versorgung bekomme, unabhängig vom Einkommen, vom Wohnort und der persönlichen Lebenssituation. Er fügte hinzu: „Wir dürfen nicht zulassen, dass die finanzielle Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung weiter erodiert. Die Lage ist ernst.“

Wenn jetzt nicht gehandelt werde, drohe eine neue Beitragsspirale zulasten von Beschäftigten, Rentnern und Unternehmen. „Nichts tun wäre die teuerste und unsozialste aller Optionen.“ Jeder werde seinen angemessenen Beitrag leisten müssen, um die GKV nachhaltig zu stabilisieren. Konsolidierung dürfe aber nicht zu einer sozialen Schieflage führen. „Es darf keine einseitigen Belastungen geben, und niemand darf überfordert werden.“ Daher werde der Gesetzentwurf auf seine soziale Ausgewogenheit hin überprüft. Zugleich machte Pantazis deutlich, dass diese Reform nur der Einstieg in systematische Veränderungen ist. Nötig seien etwa mehr Prävention, weniger Bürokratie und eine bessere Patientensteuerung. Nicht nur die Finanzen würden angegangen, sondern auch die Strukturen.

CDU/CSU: Raum für Änderungen im parlamentarischen Verfahren

Auch Simone Borchardt (CDU/CSU) gab zu erkennen, dass in den parlamentarischen Beratungen noch Raum für Änderungen ist. Alle 66 Vorschläge der Fachkommission würden noch einmal angeschaut und geprüft. Sie hielt der Opposition vor, keine eigenen Vorschläge zur Lösung der Probleme zu präsentieren.

Die Probleme müssten jetzt aber gelöst werden, weil sonst die Beiträge immer weiter stiegen. Dabei gehe es auch um Unternehmen und Arbeitsplätze. Es gehe aber nicht darum, das Gesundheitssystem kleinzusparen, sondern auf ein solides Fundament zu stellen. Wenn die Beitragslasten weiter steigen würden, könne das System an Akzeptanz verlieren. Dann wäre am Ende auch die Versorgung gefährdet. Sie räumte ein: „Die Beharrungskräfte sind enorm in diesem System.“ Teilweise seien Strukturen veraltet und verkrustet. Sie versprach: „Wir werden überall genau hinschauen.“ 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Die dramatische Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) habe in den vergangenen Jahren zu historisch starken Anstiegen der Zusatzbeitragssätze geführt. Hauptursache sei die Ausgabenentwicklung. Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen, heißt es im Gesetzentwurf.

Zur Stabilisierung der Beiträge müssten die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Daher liege der Fokus auf der Reduktion der Ausgabendynamik. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro.

Begrenzung der Vergütungsanstiege

Kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen sollen abgeschafft werden. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen in sämtlichen Leistungsbereichen sowie in der Verwaltung auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder auf die Grundlohnrate (durchschnittliche prozentuale Steigerung der beitragspflichtigen Einnahmen) begrenzt werden. Dabei soll in den Jahren 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten.

Vergütungsanstiege bei den stationären Leistungen werden auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Grundlohnrate begrenzt. Tarifsteigerungen in Krankenhäusern, die über die maßgebliche Obergrenze hinausgehen, sollen auch für das Pflegepersonal nur noch zur Hälfte bei der Vergütung berücksichtigt werden. 

Streichung von Zusatzvergütungen

Beim Pflegebudget der Krankenhäuser sollen Steigerungen ebenfalls nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich sein. Zusätzliches Personal, das zur Erfüllung von Personalvorgaben benötigt wird, soll weiter voll refinanziert werden. Ab 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren einführen.

Bei der vertragsärztlichen Versorgung werden die extrabudgetären Zusatzvergütungen für Leistungen, die in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen erbracht werden, gestrichen. Auch die extrabudgetäre Zusatzvergütung für die Erstbefüllung und weitere Befüllungen der elektronischen Patientenakte (ePA) wird nicht mehr gezahlt. 

Höherer Apothekenabschlag

Einbezogen in das Sparpaket ist auch die Pharmabranche. So soll der allgemeine Herstellerabschlag von derzeit sieben Prozent um eine dynamische Komponente ergänzt werden. Die Regelung betrifft insbesondere hochpreisige Patentarzneimittel. Festbetragsarzneimittel, Generika, Biosimilars und versorgungskritische Medikamente werden davon ausgenommen. 

Nicht betroffen sind zudem neu eingeführte Arzneimittel, die in Deutschland in klinischen Prüfungen waren oder bei denen der Wirkstoff hierzulande produziert wird. In Therapiegebieten mit mehreren vergleichbaren patentgeschützten Arzneimitteln sollen Anbieter in einen Preiswettbewerb treten. Der Apothekenabschlag wird von 1,77 Euro auf 2,07 Euro angehoben.

Abschläge bei der Familienversicherung

GKV-Mitglieder müssen bei der beitragsfreien Familienversicherung, die Ehepartner und Kinder umfasst, Abschläge hinnehmen. Sie wird begrenzt auf mitversicherte Ehepartner und eingetragene Lebenspartner mit Kindern bis zum vollendeten siebten Lebensjahr, mit behinderten Kindern, mit zu pflegenden Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze. In allen anderen Fällen zahlen Mitglieder für ihre derzeit beitragsfrei mitversicherten Ehepartner künftig einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder bleibt im vollen Umfang erhalten.

Vorgesehen ist 2027 überdies eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze um jeweils 300 Euro im Monat. Festzuschüsse beim Zahnersatz werden um zehn Prozent reduziert, die Zuzahlungsbeträge werden hingegen um 50 Prozent erhöht (mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro) und mit der Grundlohnrate dynamisiert. 

Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld

Neu eingeführt wird eine Teilkrankschreibung und ein Teilkrankengeld: Vorgesehen sind drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit mit 25, 50 und 75 Prozent. Der G-BA soll dazu die Einzelheiten festlegen. Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen sollen unverändert bleiben. Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte soll auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags angehoben werden.

Cannabisblüten werden künftig von der GKV nicht mehr erstattet. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie solche Leistungen sind künftig auch als zusätzliche Satzungsleistungen der Kassen ausgeschlossen. Wegfallen soll zudem die Abrechnung für ein anlassloses Ganzkörper-Hautkrebs-Screening.

Krankenkassen sollen sparen

Auch die Krankenkassen sollen an der Sparrunde beteiligt werden. So sollen die Verwaltungskosten der Krankenkassen mit der Anbindung an die Grundlohnsumme dauerhaft gedeckelt werden. Die Werbeausgaben der Krankenkassen sollen halbiert werden. Für außertariflich beschäftigte Führungskräfte bei Krankenkassen und ihren Landesverbänden, den Medizinischen Diensten und den Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Vergütungen begrenzt werden.

Der Bund soll ebenfalls einen Anteil an der Beitragssatzstabilisierung leisten durch eine Verschiebung der geplanten Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen an die GKV in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro. Zudem will der Bund die Beitragspauschale für die Bezieher von Grundsicherung stufenweise anheben. 2027 sind 250 Millionen Euro mehr eingeplant, 2028 dann 500 Millionen Euro, 2029 eine Milliarde Euro, 2030 dann 1,5 Milliarden Euro und 2031 zwei Milliarden Euro. Zugleich soll allerdings der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro reduziert werden.

Mit einem weiteren Gesetzgebungsverfahren soll ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden. Die Mehreinnahmen sollen in geeigneter Weise der GKV entlastend zugutekommen. (pk/12.06.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Nina Warken

Nina Warken

© Nina Warken/ Tobias Koch

Warken, Nina

Bundesministerin für Gesundheit

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Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Sichert, Martin

AfD

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Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

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Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

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Stella Merendino

Stella Merendino

© Stella Merendino/ Nico Busse

Merendino, Stella

Die Linke

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Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

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Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

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Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

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Nicole Hess

Nicole Hess

© Nicole Hess / Karl-Heinz Schiffer

Hess, Nicole

AfD

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Dr. Lina Seitzl

Dr. Lina Seitzl

© Lina Seitzl/ Denise Claus/Kleinebildkunst

Seitzl, Dr. Lina

SPD

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Linda Heitmann

Linda Heitmann

© GRÜNE Hamburg/Henning Angerer

Heitmann, Linda

Bündnis 90/Die Grünen

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Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

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Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

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Claudia Weiss

Claudia Weiss

© Claudia Weiss/ Nils Rauber

Weiss, Claudia

AfD

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Matthias David Mieves

Matthias David Mieves

© Matthias Mieves/ Photothek Media Lab

Mieves, Matthias David

SPD

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Paula Piechotta

Paula Piechotta

© Paula Piechotta/ Philip Knoll

Piechotta, Dr. Paula

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Thomas Pauls

Dr. Thomas Pauls

© DBT / Inga Haar

Pauls, Dr. Thomas

CDU/CSU

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Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

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Prof. Dr. Hendrik Streeck

Prof. Dr. Hendrik Streeck

© Hendrik Streeck/ David Peters

Streeck, Prof. Dr. Hendrik

CDU/CSU

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 21/6130 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 3 MB — Status: 26.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Gesundheit

Abstimmung über GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Ein silbernes Stethoskop mit weißen Ohrstöpseln liegt auf mehreren Euro-Banknoten.

Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung sollen stabilisiert werden. (© picture alliance / SZ Photo / Wolfgang Filser)

Liveübertragung: Freitag, 26. Juni, 9 Uhr

Der Bundestag stimmt am Freitag, 26. Juni 2026, nach einstündiger Aussprache über die von der Bundesregierung geplante Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab. Den Abgeordneten wird für die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, 21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorliegen. 

Abstimmung über Oppositionsanträge

Abgestimmt wird zudem über Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern – Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund gewährleisten“ (21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Ambulante ärztliche Versorgung zukunftssicher machen“ (21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Anpassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen“ (21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie „Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten – Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung“ (21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 

Unter dem Tagesordnungspunkt findet sich zudem noch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Entlastung statt Belastung für Beitragszahlende und Betriebe – Krankenkassenbeiträge jetzt senken“ (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Krankenversicherte entlasten, nicht belasten“ (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zu den Oppositionsanträgen wird der Gesundheitsausschuss Beschlussempfehlungen abgeben. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die dramatische Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung habe in den vergangenen Jahren zu historisch starken Anstiegen der Zusatzbeitragssätze geführt, schreibt die Bundesregierung. Hauptursache sei die Ausgabenentwicklung. Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen, heißt es im Gesetzentwurf.

Zur Stabilisierung der Beiträge müssten die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Daher liege der Fokus auf der Reduktion der Ausgabendynamik. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro.

Begrenzung der Vergütungsanstiege

Kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen sollen abgeschafft werden. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen in sämtlichen Leistungsbereichen sowie in der Verwaltung auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder auf die Grundlohnrate (durchschnittliche prozentuale Steigerung der beitragspflichtigen Einnahmen) begrenzt werden. Dabei soll in den Jahren 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten.

Vergütungsanstiege bei den stationären Leistungen werden auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Grundlohnrate begrenzt. Tarifsteigerungen in Krankenhäusern, die über die maßgebliche Obergrenze hinausgehen, sollen auch für das Pflegepersonal nur noch zur Hälfte bei der Vergütung berücksichtigt werden. 

Streichung von Zusatzvergütungen

Beim Pflegebudget der Krankenhäuser sollen Steigerungen ebenfalls nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich sein. Zusätzliches Personal, das zur Erfüllung von Personalvorgaben benötigt wird, soll weiter voll refinanziert werden. Ab 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren einführen.

Bei der vertragsärztlichen Versorgung werden die extrabudgetären Zusatzvergütungen für Leistungen, die in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen erbracht werden, gestrichen. Auch die extrabudgetäre Zusatzvergütung für die Erstbefüllung und weitere Befüllungen der elektronischen Patientenakte (ePA) wird nicht mehr gezahlt. 

Höherer Apothekenabschlag

Einbezogen in das Sparpaket ist auch die Pharmabranche. So soll der allgemeine Herstellerabschlag von derzeit sieben Prozent um eine dynamische Komponente ergänzt werden. Die Regelung betrifft insbesondere hochpreisige Patentarzneimittel. Festbetragsarzneimittel, Generika (wirkstoffgleiche Nachahmerprodukte von Original-Medikamenten), Biosimilars (Nachahmerprodukte biologischer Arzneimittel) und versorgungskritische Medikamente werden davon ausgenommen. 

Nicht betroffen sind zudem neu eingeführte Arzneimittel, die in Deutschland in klinischen Prüfungen waren oder bei denen der Wirkstoff hierzulande produziert wird. In Therapiegebieten mit mehreren vergleichbaren patentgeschützten Arzneimitteln sollen Anbieter in einen Preiswettbewerb treten. Der Apothekenabschlag wird von 1,77 Euro auf 2,07 Euro angehoben.

Abschläge bei der Familienversicherung

GKV-Mitglieder müssen bei der beitragsfreien Familienversicherung, die Ehepartner und Kinder umfasst, Abschläge hinnehmen. Sie wird begrenzt auf mitversicherte Ehepartner und eingetragene Lebenspartner mit Kindern bis zum vollendeten siebten Lebensjahr, mit behinderten Kindern, mit zu pflegenden Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze. In allen anderen Fällen zahlen Mitglieder für ihre derzeit beitragsfrei mitversicherten Ehepartner künftig einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder bleibt im vollen Umfang erhalten.

Vorgesehen ist 2027 überdies eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze um jeweils 300 Euro im Monat. Festzuschüsse beim Zahnersatz werden um zehn Prozent reduziert, die Zuzahlungsbeträge werden hingegen um 50 Prozent erhöht (mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro) und mit der Grundlohnrate dynamisiert. 

Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld

Neu eingeführt wird eine Teilkrankschreibung und ein Teilkrankengeld: Vorgesehen sind drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit mit 25, 50 und 75 Prozent. Der G-BA soll dazu die Einzelheiten festlegen. Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen sollen unverändert bleiben. Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte soll auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags angehoben werden.

Cannabisblüten werden künftig von der GKV nicht mehr erstattet. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie solche Leistungen sind künftig auch als zusätzliche Satzungsleistungen der Kassen ausgeschlossen. Wegfallen soll zudem die Abrechnung für ein anlassloses Ganzkörper-Hautkrebs-Screening.

Krankenkassen sollen sparen

Auch die Krankenkassen sollen an der Sparrunde beteiligt werden. So sollen die Verwaltungskosten der Krankenkassen mit der Anbindung an die Grundlohnsumme dauerhaft gedeckelt werden. Die Werbeausgaben der Krankenkassen sollen halbiert werden. Für außertariflich beschäftigte Führungskräfte bei Krankenkassen und ihren Landesverbänden, den Medizinischen Diensten und den Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Vergütungen begrenzt werden.

Der Bund soll ebenfalls einen Anteil an der Beitragssatzstabilisierung leisten durch eine Verschiebung der geplanten Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen an die GKV in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro. Zudem will der Bund die Beitragspauschale für die Bezieher von Grundsicherung stufenweise anheben. 2027 sind 250 Millionen Euro mehr eingeplant, 2028 dann 500 Millionen Euro, 2029 eine Milliarde Euro, 2030 dann 1,5 Milliarden Euro und 2031 zwei Milliarden Euro. Zugleich soll allerdings der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro reduziert werden.

Mit einem weiteren Gesetzgebungsverfahren soll ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden. Die Mehreinnahmen sollen in geeigneter Weise der GKV entlastend zugutekommen.

Erster Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert die vollständige Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund, um die GKV zu entlasten. Für diese Personengruppe übernehme die GKV die Aufgabe der Gesundheitsfürsorge. Es handele sich um eine versicherungsfremde Leistung, heißt es im Antrag (21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion. Die GKV stehe vor einer erheblichen finanziellen Belastung, die sich aus der unzureichenden Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger ergebe, schreiben die Abgeordneten. Obwohl der Staat eine Beitragspauschale in den Gesundheitsfonds einzahle, decke diese nur etwa 39 Prozent der tatsächlichen Gesundheitskosten der Versichertengruppe ab.

Diese Finanzierungslücke, die 2022 bei 9,2 Milliarden Euro gelegen habe, werde letztlich durch die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten geschlossen. Eine finanzielle Schieflage dieses Ausmaßes sei mit den Grundsätzen einer gerechten und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu vereinbaren. Die Abgeordneten fordern, dass kostendeckende Beiträge aus Steuermitteln für Bürgergeldbezieher an die GKV abgeführt und jährlich dynamisiert werden. Zudem müsse die „fortdauernde Zuwanderung in die Sozialsysteme“ unverzüglich beendet werden.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert in ihrem zweiten Antrag (21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) eine Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Patienten litten unter Wartezeiten auf Arzttermine, niedergelassene Ärzte unter ihren Arbeitsbedingungen. Fehlende Attraktivität für die Niederlassung, wirtschaftlicher Druck wie Inflation und hohe Energiepreise könnten die Situation weiter verschlechtern und künftig auch in weniger betroffenen Regionen zu großen Problemen bei der ambulanten ärztlichen Versorgung führen, heißt es in dem Antrag.

Die Abgeordneten fordern zusätzliche Medizin-Studienplätze, den Wegfall der Ärzte-Budgets, einen Bürokratieabbau und ein gemeinsames Abrechnungs- und Vergütungssystem für ambulante Leistungen, einheitlich für Praxen, Krankenhäuser und den Rettungsdienst.

Dritter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion spricht sich zudem für eine Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen aus. In verschiedenen Regionen Deutschlands gebe es einen offenkundigen, teils kritischen Ärztemangel, heißt es in dem entsprechenden Antrag (21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Um einer Abwärtsspirale in der medizinischen Versorgung entgegenzuwirken, seien Reformen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) notwendig. Eine Anpassung der Bedarfsplanung sei unerlässlich.

Die Abgeordneten fordern für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) neue, verbindliche bundesweite Vorgaben zur Anhebung der Unterversorgungsschwellen. Eine Unterversorgung solle bei weniger als 90 Prozent besetzten Plansitzen für Fachärzte und Hausärzte festgestellt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) solle dazu verpflichtet werden, seine Bedarfsplanungsrichtlinie bis Ende 2026 zu aktualisieren. Bei festgestellter Unterversorgung solle das Regelleistungsvolumen (RLV) für betroffene Praxen unbegrenzt freigegeben werden. Budgetbeschränkungen der KVen sollen in solchen Fällen temporär (maximal fünf Jahre) entfallen. 

Vierter Antrag der AfD

Schließlich verlangt die AfD noch „echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung“. Die fehlgeleitete Gesundheitspolitik der vergangenen Jahrzehnte habe das Gesundheitssystem in eine existenzielle Schieflage gebracht, schreiben die Abgeordneten. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stehe vor einer dramatischen Finanzkrise.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag (21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die tatsächlichen Gesundheitskosten für deutsche Bürgergeldempfänger vollständig aus Steuermitteln zu erstatten sowie ausländische Bürgergeldempfänger zur Deckung der medizinischen Kosten eigenständig aufkommen zu lassen.

Bei Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten müsse sichergestellt werden, dass keine Angehörigen im Ausland kostenfrei mitversichert sind, die in Deutschland nicht kostenfrei mitversichert wären.

Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen sollte deutlich reduziert werden. Sogenannte Orphan Drugs (Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheiten) sollten nur noch bei einem nachgewiesenen therapeutischen Zusatznutzen erstattet werden. 

Antrag der Grünen

Die Grünen-Fraktion fordert eine umfassende Finanzreform zugunsten der GKV und eine deutliche Senkung der Beiträge. Steigende Beiträge bedeuteten für die rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten weniger Geld im Portemonnaie und für Betriebe durch die hälftige Finanzierung höhere Lohnnebenkosten, heißt es in ihrem Antrag. Die Finanzkommission Gesundheit (FKG) habe aufgezeigt, dass die GKV nicht an zu geringen Einnahmen leide, sondern an einer aus dem Gleichgewicht geratenen Ausgabendynamik. Die 66 Vorschläge der Kommission könnten ein finanzielles Gesamtvolumen für 2027 in Höhe von etwa 42 Milliarden Euro entfalten, das deutlich über die Finanzierungslücke der GKV hinausgehe. Somit gebe es nicht nur Spielraum für eine finanzielle Stabilisierung, sondern für eine echte Entlastung.

Die Bundesregierung wolle den aufgezeigten Spielraum jedoch nicht nutzen. Statt die Ausgaben zu begrenzen, stiegen die Belastungen weiter. So müssten rund 40 Prozent der geplanten Einsparungen –gemessen am angestrebten Gesamteinsparvolumen – von Beitragszahlern und Arbeitgebern aufgebracht werden. Die Abgeordneten fordern, die Empfehlungen der Kommission zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der GKV ab 2027 weitreichend umzusetzen und damit die Kassenbeiträge um bis zu zwei Prozentpunkte zu senken. Die Reformen müssten sozial ausgewogen sein und die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessern.

„Versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren“

Konkret sprechen sich die Abgeordneten unter anderem dafür aus, versicherungsfremde Leistungen konsequent aus Steuermitteln zu finanzieren und den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds zu dynamisieren. Die vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro müsse zurückgenommen werden.

Die Grünen fordern ferner eine stärkere Besteuerung von hochprozentigem Alkohol, eine Herstellerabgabe für stark zuckerhaltige Getränke sowie eine Anhebung der Steuern auf Tabak- und Nikotinprodukte. Zudem sollte der Herstellerrabatt für erstattungsfähige Arzneimittel auf 17 Prozent angehoben werden. Überhöhte Einstiegspreise bei neuen Arzneimitteln müssten durch frühere Preisbegrenzungen und eine konsequente Berücksichtigung der Ergebnisse der Nutzenbewertung bereits zum Markteintritt begrenzt werden.

Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, mit der Reform der GKV Leistungskürzungen und eine Mehrbelastung der Versicherten auszuschließen. Dies gelte insbesondere für das Krankengeld, die beitragsfreie Mitversicherung sowie Zuzahlungen und Zahnersatz, heißt es im Antrag der Fraktion, der am Donnerstag erstmals beraten werden soll.

Die von der Bundesregierung geplante GKV-Reform belastete die Versicherten zugunsten der Arbeitgeberseite. Besonders gravierend sei die geplante Einführung eines Beitragssatzes von zusätzlich 3,5 Prozent für bisher kostenfrei mitversicherte Ehepartner, der ohne Arbeitgeberbeteiligung allein von den Versicherten zu tragen sei.

Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern

Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sei kein Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung, heißt es in dem Antrag weiter. Für dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen oder solche mit schlechtem Zugang zum Arbeitsmarkt, etwa chronisch Kranke, gebe es kaum eine Möglichkeit, die Mehrbelastung durch eigene Erwerbstätigkeit aufzufangen.

Mit der Reform würden die Beiträge im Jahr 2030 um elf Milliarden Euro sinken, wobei etwa die Hälfte auf die Versicherten und die andere Hälfte auf die Arbeitgeberseite entfiele. Da die Versicherten jedoch parallel mit etwa 7,9 Milliarden Euro belastet würden, ergebe sich eine Netto-Umverteilung: Die Versicherten würden unter dem Strich mit 2,5 Milliarden Euro zusätzlich belastet, während die Arbeitgeber in gleichem Umfang entlastet würden.

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag auch, auf Kürzungen bei Leistungserbringern zu verzichten, wenn sich dadurch die Versorgung der Patienten verschlechtern würde. Um eine gerechtere Verteilungswirkung unter den Versicherten zu erreichen, wird zudem eine Anhebung der Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze auf 15.000 Euro vorgeschlagen. (pk/hau/15.06.2026)

Dokumente

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    PDF | 203 KB — Status: 07.10.2025
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  • 21/2716 - Antrag: Ambulante ärztliche Versorgung zukunftssicher machen
    PDF | 166 KB — Status: 11.11.2025
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  • 21/5332 - Antrag: Anpassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen
    PDF | 169 KB — Status: 14.04.2026
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  • 21/5487 - Antrag: Krankenversicherte entlasten, nicht belasten
    PDF | 153 KB — Status: 21.04.2026
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  • 21/5753 - Antrag: Entlastung statt Belastung für Beitragszahlende und Betriebe - Krankenkassenbeiträge jetzt senken
    PDF | 186 KB — Status: 05.05.2026
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  • 21/5759 - Antrag: Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten - Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung
    PDF | 189 KB — Status: 05.05.2026
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  • 21/6130 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 3 MB — Status: 26.05.2026
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Stand: 17.06.2026