Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. Juni 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt:
Patientenrechtegesetz: Abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung durch AfD und Die Linke wurde etwa ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig – Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt stärken“ (21/3796(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (21/5386(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Wahrung der Rechte von Patienten bleibe eine große Herausforderung, vor allem im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern und der damit verbundenen Beweisführung, hieß es in dem Antrag. Behandlungsfehler passierten vermutlich jeden Tag, und fast immer stünden die Betroffenen vor der schwierigen Aufgabe, den Fehler nachzuweisen, vor allem dann, wenn eine ordnungsgemäße Dokumentation fehle oder nachträglich bearbeitet werde, ohne dass klar ersichtlich sei, was wann in Dokumenten durch wen geändert wurde. Liege in medizinischen Einrichtungen nachweislich eine mangelhafte oder fehlende Dokumentation vor, greife die Beweislastumkehr. In dem Fall müssten die Einrichtungen belegen, dass kein Behandlungsfehler vorlag oder der Schaden nicht auf ein Fehlverhalten zurückzuführen sei. Diese Regelung erleichtere es Patienten, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, und verringere die Hürden bei der Nachweisführung deutlich. Jedoch seien die Hürden für eine Beweislastumkehr sehr hoch. Die Abgeordneten forderten, die Beweislasterleichterung im Behandlungsvertragsrecht zu ändern, um Patienten bei Schadenersatzansprüchen eine leichtere Beweisführung zu ermöglichen. Zudem sollte die Organisationsverantwortung der Leitungen von Krankenhäusern, Medizinischen Versorgungszentren und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen klar gesetzlich verankert werden.
Energie- und Stromsteuersenkungsgesetz: Mit allen übrigen Stimmen lehnte der Bundestag den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur flächendeckenden Absenkung der Energie- und Stromsteuersätze (Energie- und Stromsteuersenkungsgesetz, 21/6332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor (21/6679(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a). „Durch die flächendeckende Senkung der Energie- und Stromsteuern auf das europarechtliche Mindestmaß werden Verbraucher und Unternehmen um insgesamt etwa 21 Milliarden Euro jährlich entlastet“, erklärte die AfD in ihrem Gesetzentwurf. Der Schwerpunkt der Entlastung liege mit rund 12,3 Milliarden Euro auf Kraftstoffen sowie mit knapp 6,2 Milliarden Euro auf der Absenkung der Stromsteuer. Weitere 2,5 Milliarden Euro kämen den Bürgern und Betrieben bei den Heizkosten zugute. Dem Bund entstünden dadurch Mindereinnahmen in gleicher Höhe, hieß es. Darüber hinaus sei mit zusätzlichen Mindereinnahmen bei der Umsatzsteuer zu rechnen.
Gas- und Wärme-Umsatzsteuersenkungsgesetz: Ebenfalls mit allen übrigen Stimmen des Hauses abgelehnt wurde ein weiterer Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur dauerhaften Ermäßigung der Umsatzsteuer auf Gas und Wärme (Gas- und Wärme-Umsatzsteuersenkungsgesetz, 21/6333(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Auch dazu lag es eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (21/6679(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe b) vor. Mit ihrem Gesetzentwurf wollte die Fraktion die Umsatzsteuer beim Gas auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent senken. Die Senkung der Umsatzsteuer beim Gas würde laut dem Gesetzentwurf zu steuerlichen Mindereinnahmen von neun Milliarden Euro pro Jahr führen. Davon fielen 4,3 Milliarden Euro bei den Ländern und 350 Millionen Euro bei den Gemeinden an.
CO2-Preis: Der „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (CO2-Preis-Abschaffungsgesetz, 21/6334(Dokument, öffnet ein neues Fenster))“, den die AfD-Fraktion vorgelegt hatte, wurde ebenfalls mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Umweltausschuss hatte hierzu eine Beschlussempfehlung (21/6694(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die „ideologiegetriebene Energie- und Klimapolitik der vergangenen Jahre“ habe den Wirtschaftsstandort Deutschland massiv geschwächt, hieß es in dem Entwurf. Die Abgeordneten schrieben zur Begründung für ihren Vorstoß, die künstliche Verteuerung fossiler Energieträger durch den Handel mit Emissionszertifikaten nach dem TEHG sowie die nationale CO2-Bepreisung nach dem BEHG trieben die Energiekosten für Unternehmen und private Haushalte auf ein im „internationalen Vergleich kaum noch wettbewerbsfähiges Niveau“. Durch die „vollständige und ersatzlose“ Aufhebung der beiden Gesetze sowie aller darauf beruhenden Rechtsverordnungen werde die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland gestärkt und der Deindustrialisierung entgegengewirkt.
Abgesetzt: Syrien: Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Kein Geld für das syrische Übergangsregime – Menschenrechte schützen, religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren“ (21/5765(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Konkret sollten etwa keine Fördergelder, Strukturhilfen oder Sachleistungen mit Geldwert mehr gezahlt werden, sofern nicht „durch wirksame, unabhängige und nachprüfbare Mechanismen“ ausgeschlossen sei, dass diese Mittel zu Menschenrechtsverletzungen beitragen, heißt es im Antrag. Nach dem Machtwechsel in Syrien am 8. Dezember 2024 sei es zu einer grundlegenden Veränderung der politischen Rahmenbedingungen gekommen. Die menschenrechtliche und sicherheitspolitische Lage bleibe aber volatil: So sei über schwere Übergriffe im Kontext sektiererischer Gewalt berichtet worden, führen die Abgeordneten an. Eine UN-gestützte Untersuchungskommission habe für März 2025 unter anderem außergerichtliche Tötungen, Folter und Plünderungen gegen Zivilisten beschrieben. Bei multilateraler Unterstützung solle die Bundesregierung darauf hinwirken, dass „kein faktischer Budget-Support“ für staatliche syrische Machtstrukturen erfolgt, solange die vorgenannten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Abgeordneten fordern zudem, dass jede Finanzierungs- und Unterstützungsleistung des Bundes an die Kooperationsbereitschaft der neuen neuen syrischen Regierung bei der Rückführung ihrer Staatsangehörigen aus Deutschland geknüpft wird.
Petitionen: Das Parlament stimmte zwölf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelte sich dabei um die Sammelübersichten 269 bis 280 (21/6419(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6420(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6421(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6422(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6423(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6424(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6425(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6426(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6427(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6428(Dokument, öffnet ein neues Fenster) 21/6429(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6430(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Nutzung der Stau-Rettungsgasse durch Motorradfahrer
Darunter fand sich auch eine Petition, die eine Anpassung der Straßenverkehrs-Ordnung forderte, damit es Motorradfahrern auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen unter bestimmten Bedingungen erlaubt wird, Staus in der Rettungsgasse mit mäßiger Geschwindigkeit zu durchfahren. Bei stehendem oder langsamem Verkehr könne es insbesondere wegen auftretender Wetterphänomene, wie etwa starkem Regen oder enormer Hitzeeinstrahlung, zu hohen Belastungen bei Motorradfahrern kommen, schrieb der Petent.
Die Motorradfahrer seien der Hitze durch ihre Schutzkleidung, dem Helm und der aufsteigenden Wärme des Motors und des Straßenbelags stark ausgesetzt. Diese Umstände könnten zu Dehydrierung oder Hitzeschlag führen, hieß es in der Petition. Zudem führe das Balancieren eines schweren Motorrads im Stop-and-Go-Verkehr „zu Gefahren für den Kraftradfahrer und anderen Verkehrsteilnehmern“.
Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht
Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 10. Juni 2026 verabschiedete Beschlussempfehlung sah nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, „weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte“. Der Ausschuss habe die geltende Rechtslage geprüft und halte sie für sachgerecht, hieß es in der Beschlussvorlage.
Die Nutzung der Rettungsgasse würde für Motorradfahrende ebenfalls Risiken beinhalten, schrieben die Abgeordneten in der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung. Motorradfahrende, die bei einem Stau zwischen stehenden oder noch in Bewegung befindlichen Fahrzeugen hindurchfahren, müssten mit unbedachtem Verhalten rechnen.
Weiterfahrt nur bei „nicht anders abwendbarer Gefahr für den Leib“
Die stehenden oder langsam fahrenden Verkehrsteilnehmenden könnten plötzlich zur Fahrbahnmitte fahren oder bei den stehenden Fahrzeugen könnten Fahrzeugtüren geöffnet werden, in der Annahme, die Fahrbahnmitte bleibe frei, hieß es in der Vorlage. Somit könnten Unfälle auch bei noch so vorsichtiger Fahrweise nicht weitgehend ausgeschlossen werden.
Eine Überhitzung oder Dehydrierung sei darüber hinaus ein Notstand, der zur Weiterfahrt berechtigen könne, „aber nur, wenn eine gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für den Leib besteht“. Die Forderung nach einer besonderen Regelung für Kraftradfahrende in Stausituationen vermochte der Petitionsausschuss daher nicht zu unterstützen. (hau/vom/25.06.2026)