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Haushalt

Finanzielle Entlastung der Länder und ihrer Kommunen

Eine ländliche Wohngegend geprägt von einer Vielzahl an Einfamilienhäusern mit unterschiedlichen Dachfarben, enge gewundene Straßen, private Gärten und vereinzelte Wohnblocks.

Die Flächenländer sollen mit insgesamt 250 Millionen Euro jährlich mit von Kassenkrediten betroffenen Kommunen unterstützt werden. (© picture alliance / imageBROKER / Manuel Kamuf)

Liveübertragung: Donnerstag, 25. Juni, 21.10 Uhr

Der Bund will Ländern und Kommunen finanziell unter die Arme greifen. Der dazu von der Bundesregierung angekündigte Gesetzentwurf „zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen“ (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz – LKEG) steht am Donnerstag, 25. Juni 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach der 20-minütigen Debatte ist die Überweisung des Entwurfes an die Ausschüsse geplant. Bei den weiteren Beratungen soll der Haushaltsausschuss federführend sein. 
An die Ausschüsse überwiesen werden soll auch der von der Linksfraktion angekündigte Antrag „Bundesmittel solidarisch und gerecht verteilen – Strukturschwache Kommunen stärken“. In diesem Fall soll der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen bei den weiteren Beratungen die Federführung übernehmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit insgesamt rund vier Milliarden Euro will der Bund Länder und Kommunen bis einschließlich 2029 finanziell unterstützen – rückwirkend zum 1. Januar 2026. Finanzstarke Länder sollen laut Entwurf in den Jahren von 2026 bis 2029 durch eine Kürzung ihrer jeweiligen Umsatzsteuerabschläge im Finanzkraftausgleich um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich entlastet werden. Die Verteilung der Entlastung auf die finanzstarken Länder erfolge entsprechend ihrer Anteile am Gesamtvolumen der Umsatzsteuerabschläge, heißt es. 

Infolge der Kürzung der Umsatzsteuerabschläge würden die Umsatzsteuerzuschläge für die finanzschwachen Länder im Finanzkraftausgleich in den Jahren von 2026 bis 2029 ebenfalls um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich abgesenkt. Zum Ausgleich sollen die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen in den Jahren von 2026 bis 2029 für diese Länder um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich erhöht werden. „Die Aufteilung dieser Erhöhung auf die finanzschwachen Länder stellt sicher, dass die Kürzung der Umsatzsteuerzuschläge für jedes einzelne finanzschwache Land exakt ausgeglichen wird“, schreibt die Bundesregierung. 

Maßnahmen zur Entlastung von übermäßigen Kassenkrediten

Der Bund will zudem von 2026 bis 2029 finanzschwache Flächenländer mit insgesamt 250 Millionen Euro jährlich bei ihren Maßnahmen zur Entlastung ihrer von übermäßigen Kassenkrediten betroffenen Kommunen unterstützen. Die finanziellen Mittel sollen dem Entwurf zufolge einen Beitrag zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Kommunen leisten. Die Mittel würden im Zeitraum von 2026 bis 2029 als Sonderbedarfs Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten gewährt, die sich aus den übermäßigen kommunalen Liquiditätsbeständen in diesen Ländern ergeben. Die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen sollen auf die Länder entsprechend ihrer zum 31. Dezember 2024 bestehenden kommunalen Schuldenbestände verteilt werden.

Außerdem ist vorgesehen, den von den ostdeutschen Ländern zu tragenden Anteil an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR in den Jahren von 2026 bis 2029 von 50 Prozent auf 40 Prozent zu reduzieren. Der Anteil des Bundes steige entsprechend von 50 Prozent auf 60 Prozent. Damit würden die Haushalte der ostdeutschen Länder in den kommenden Jahren deutlich entlastet und damit deren finanziellen Spielräume verbessert, heißt es. (hau/15.06.2026)

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw26-de-laender-kommunalentlastungsgesetz-1184350

Stand: 18.06.2026