Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Juli 2026, über mehrere Vorlagen abgestimmt:
Mindestbesteuerung: Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke bei Enthaltung der AfD nahm der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (21/6497(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an. Dazu hatte der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (21/6960(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. GloBE steht für Global Anti Base Erosion. Bei den GlobE-Informationen handelt es sich um die Mindeststeuer-Berichte, die von Unternehmensgruppen für Zwecke der Mindestbesteuerung bei den zuständigen Behörden der Steuerhoheitsgebiete eingereicht werden. In der Mehrseitigen Vereinbarung wird der Mindeststeuer-Bericht als „GloBE-Erklärung“ bezeichnet. Um ein möglichst effizientes und verwaltungsarmes Verfahren zu gewährleisten, muss der Mindeststeuer-Bericht laut Bundesregierung nicht in jedem Steuerhoheitsgebiet, in dem sich eine Geschäftseinheit der Unternehmensgruppe befindet, abgegeben werden. Vielmehr sei es möglich, den Mindeststeuer-Bericht zentral (in der Regel bei der zuständigen Behörde des Staates, in dem die oberste Muttergesellschaft ansässig ist), einzureichen. Um sicherzustellen, dass die Informationen des Mindeststeuer-Berichts rechtzeitig bei allen betroffenen Behörden vorliegen, werde durch die Mehrseitige Vereinbarung ein automatischer Informationsaustausch zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen etabliert. Durch den automatischen Austausch sollen der Zugang der jeweiligen Behörde zu Informationen der Unternehmensgruppen gewährleistet und gleichzeitig mehrfache Abgabeverpflichtungen mehrerer steuerpflichtiger Einheiten einer Unternehmensgruppe vermieden werden. Die Mehrseitige Vereinbarung wurde den Angaben zufolge am 19. September 2025 in Paris von der Bundesrepublik unterzeichnet und muss durch ein Vertragsgesetz in Kraft gesetzt werden.
Preisangaben: Angenommen wurde auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben (21/5873(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zugestimmt hatten die Koalitionsfraktionen, Die Linke stimmte dagegen, AfD und Grüne enthielten sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/6995(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, im Preisangabengesetz die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit die Preisbehörden der Länder Verstöße gegen nationale und europäische Regelungen zu Preisangaben aus der Verordnung Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) der Europäischen Union (EU) als Ordnungswidrigkeit ahnden können. Dadurch soll die Preistransparenz beim Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten sichergestellt und ein einheitliches Sanktionssystem geschaffen werden. Die Bußgeldvorschriften werden im Preisangabengesetz neu geregelt und auf bis zu 100.000 Euro festgelegt.
Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz: Der Bundestag nahm zudem den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (21/6558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an, zu dem eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/6991(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorlag. Zugestimmt hatten die Koalitionsfraktionen und die AfD, Linke und Grüne enthielten sich. Mit dem Beschluss soll das Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz novelliert werden, um bei Unfällen die statistische Erfassung der Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum abzudecken. Mit dem Konsumcannabisgesetz sei der Besitz und der Eigenanbau von begrenzten Mengen Cannabis zum Eigenkonsum mit Wirkung zum 1. April 2024 straffrei ermöglicht worden, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Die gesellschaftlichen Auswirkungen dieses Gesetzes würden evaluiert. In der Folge sei auf der Grundlage der Empfehlungen einer wissenschaftlichen Expertenkommission für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr mit dem am 22. August 2024 in Kraft getretenen Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml) Blutserum im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des Paragrafen 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eingeführt worden. Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren bestehe zudem ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Mischkonsum (Zusammentreffen von 3,5 ng/ml THC im Blutserum und Alkohol am Steuer) werde im Rahmen des Paragrafen 24a des StVG mit einer erhöhten Geldbuße geahndet, um die besonderen Risiken des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr zu minimieren. „Die Begründung zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sieht die Evaluierung des Gesetzes vor, um die Auswirkungen auf die Straßenverkehrssicherheit abschätzen zu können“, schreibt die Bundesregierung. Besonderes Augenmerk solle dabei auf die Regelung für Fahranfänger und junge Fahrer gelegt werden. Eine zentrale Datengrundlage zur Evaluierung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr seien die von den Polizeien im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme erfassten Daten zu Unfällen im Straßenverkehr, heißt es weiter. Nach Maßgabe des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes würden die Polizeien bestimmte Merkmale der erfassten Unfalldaten an die statistischen Ämter der Länder zur Erstellung der Straßenverkehrsunfallstatistik übermitteln. Im aktuellen Gesetz sei jedoch die Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum „nicht abgedeckt“. Um die vorgesehenen Evaluierungen zu ermöglichen, bedürfe es daher einer Ergänzung der im Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz enthaltenen Merkmale. Dabei wird laut Bundesregierung durch eine Anpassung im Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 2 eine Gleichstellung mit dem Vorgehen beim Grad der Alkoholeinwirkung angestrebt.
Abgesetzt Abschöpfung von Vermögenswerten: Die Entscheidung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten (21/5869(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde wieder von der Tagesordnung genommen. Dazu sollte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Beschlussempfehlung vorlegen. Ziel der Richtlinie sei es, die Vermögensabschöpfung insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten weiter zu stärken, um so einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der organisierten und schweren Kriminalität zu leisten, schreibt die Regierung. Der Entwurf setzt die Vorgaben der neuen Richtlinie um, soweit diese über den bisherigen europäischen Rechtsrahmen im Bereich der Vermögensabschöpfung hinausgehen. Dazu sollen unter anderem im Gerichtsverfassungsgesetz die Aufgaben der justiziellen Vermögensabschöpfungsstellen den Staatsanwaltschaften der Länder zugewiesen werden. Dabei sollen die Staatsanwaltschaften vor allem die Aufgabe übernehmen, grenzüberschreitend Vermögenswerte vorläufig sicherzustellen. Die Beratungs- und Netzwerkaufgaben der Vermögensverwaltungsstellen sollen auf Länderebene zentralisiert und den Beamten einer Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft zugewiesen werden. Das Bundeskriminalamt soll weiterhin die Aufgabe der polizeilichen Vermögensabschöpfungsstelle wahrnehmen. Das Bundesamt für Justiz soll die grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung künftig als justizielle Kontaktstelle im Netzwerk der Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen unterstützen.
Funkanlagen: Beinahe einstimmig nahm der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall (21/5439(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5876(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) an. Einzig Die Linke hatte sich enthalten. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/6993(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Die Bundesregierung will die Versorgung mit Elektro- und Elektronikgeräten in Krisenfällen sicherstellen. Die Änderungen führen Mechanismen ein, die bei einem offiziell erklärten Binnenmarkt-Notfall die Verfügbarkeit von Produkten wie Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Unterhaltungselektronik, Industrieanlagen sowie Mobiltelefone und WLAN-Gerät, sicherstellen soll. Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf Erfahrungen aus früheren Krisen, insbesondere der Covid-19-Pandemie, bei der der freie Warenverkehr und Lieferketten erheblich beeinträchtigt wurden. Die Europäische Union (EU) hat daher mit der Verordnung (EU) 2024/2747 und der Richtlinie (EU) 2024/2749 einen unionsweiten Rahmen für Notfallmaßnahmen geschaffen, um im Krisenfall das Funktionieren des Binnenmarkts und die Verfügbarkeit bestimmter Produkte zu sichern. Mit dem Gesetz werden diese Notfallverfahren in nationales Recht umgesetzt. Zu den Maßnahmen gehört unter anderem die Einführung einer besonderen, zeitlich begrenzten Konformitätsvermutung für Geräte und Funkanlagen, die während eines aktivierten Notfallmodus als krisenrelevante Waren in Verkehr gebracht werden. Ein beschleunigtes Inverkehrbringen soll möglich sein, wenn harmonisierte Normen fehlen oder nicht rechtzeitig verfügbar sind. Nach Ende des Notfallmodus soll die besondere Konformitätsvermutung nicht mehr gelten, mit Ausnahmen für bereits rechtmäßig in Verkehr gebrachte Produkte. Die Bundesnetzagentur ist verpflichtet, die Marktüberwachung von Geräten und Funkanlagen vorzunehmen, die als krisenrelevante Waren im Notfallmodus gelten. Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Entwurf.
Private Altersvorsorge: Der Bundestag lehnte mit allen übrigen Stimmen einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Kostengünstige private Altersvorsorge sicherstellen – Öffentlich verwaltetes Standarddepot pünktlich an den Start bringen“ (21/6935(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Die Fraktion verlangte, das öffentliche Standarddepot solle zum 1. Januar 2027 verfügbar sein. Dazu müsse die Bundesregierung alle noch offenen Fragen bezüglich der Trägerschaft, der Infrastruktur für Kontenverwaltung und Kundenmanagement klären. Geklärt werden müssten ebenfalls Fragen der technischen und organisatorischen Umsetzung und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Die notwendige Rechtsverordnung sowie weitere erforderliche Gesetzesänderungen müssten unverzüglich vorgelegt werden. Nur wenn das öffentliche Standardprodukt von Beginn an verfügbar sei, könne es sein Potenzial als Benchmark und Wettbewerbsimpuls zur Wirkung bringen und den Verbrauchern ab 2027 ein „attraktives und verlässliches öffentliches Angebot, echte Wahlfreiheit und einen einfachen Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen“, schreiben die Abgeordneten. Zur Ausgestaltung des öffentlichen Angebots fordert die Fraktion, es müsse als kostengünstiges, renditestarkes, einfach zugängliches und verständliches Angebot für alle Verbraucher verfügbar sein. Zudem müsse es im Sinne der Generationengerechtigkeit und der Risikodiversifizierung „eine Anlagestrategie mit Nachhaltigkeitskriterien“ verfolgen. Investitionen in fossile Geschäftsmodelle sollen ausgeschlossen sein.
Menschenrechte: „Kein Geld für das syrische Übergangsregime – Menschenrechte schützen, religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren“ (21/5765(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lautete der Titel eines Antrags der AfD, der mit allen übrigen Stimmen abgelehnt wurde. Darin forderte die Fraktion, sämtliche Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen des Bundes für das syrische Übergangsregime auszusetzen. Konkret sollten etwa keine Fördergelder, Strukturhilfen oder Sachleistungen mit Geldwert mehr gezahlt werden, sofern nicht „durch wirksame, unabhängige und nachprüfbare Mechanismen“ ausgeschlossen sei, dass diese Mittel zu Menschenrechtsverletzungen beitragen, hieß es im Antrag. Nach dem Machtwechsel in Syrien am 8. Dezember 2024 sei es zu einer grundlegenden Veränderung der politischen Rahmenbedingungen gekommen. Die menschenrechtliche und sicherheitspolitische Lage bleibe aber volatil: So sei über schwere Übergriffe im Kontext sektiererischer Gewalt berichtet worden, führen die Abgeordneten an. Eine UN-gestützte Untersuchungskommission habe für März 2025 unter anderem außergerichtliche Tötungen, Folter und Plünderungen gegen Zivilisten beschrieben, Bei multilateralen Unterstützung solle die Bundesregierung darauf hinwirken, dass „kein faktischer Budget-Support“ für staatliche syrische Machtstrukturen erfolge, solange die vorgenannten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Abgeordneten fordern zudem, dass jede Finanzierungs- und Unterstützungsleistung des Bundes an die Kooperationsbereitschaft der neuen syrischen Regierung bei der Rückführung ihrer Staatsangehörigen aus Deutschland geknüpft wird. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte (21/6909(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugrunde.
Deutsche Bahn: Ebenfalls mit der Mehrheit des übrigen Hauses abgelehnt wuede ein Antrag der AfD-Fraktion zur Regenbogenbeflaggung bei der Deutschen Bahn ab. Zu dem Antrag mit dem Titel „Leistung erbringen, Neutralität wahren – Aufgabenfremde Maßnahmen wie die Regenbogenbeflaggung bei der Deutsche Bahn AG unterlassen (21/6331(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/6880(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Im Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, den Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) dahingehend zu überarbeiten, “dass er die politische und weltanschauliche Neutralität öffentlicher Unternehmen ausdrücklich sichert und keine Grundlage für sogenannte Diversity-Maßnahmen sowie für Vorgaben zur Verwendung von Gendersprache bietet„. Über die Hauptversammlung und den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG (DB AG) sollte die Bundesregierung nach den Vorstellungen der AfD-Fraktion darauf hinwirken, den Verhaltenskodex der DB AG dahingehend zu ändern, dass der Satz “Wir respektieren und fördern diese Vielfalt, denn sie ist ein Garant für die Nähe zur Gesellschaft, zum Kunden und für neue Ideen„ gestrichen wird. Außerdem müssten die seit dem Jahr 2011 angefallenen jährlichen Kosten für Diversity-Maßnahmen der DB AG gesondert erfasst und veröffentlicht werden. Des Weiteren soll die Bundesregierung über den Aufsichtsrat der DB AG auf die zuständigen Vorstände einwirken, “jegliche Finanzierung und Förderung von Diversity-Maßnahmen unverzüglich einzustellen und künftig zu unterlassen„, schrieb die AfD-Fraktion.
TÜV-Zulassung: Auch der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel “Das technische und kulturelle Erbe des wiedervereinigten Deutschlands schützen – Zulassung von Export-Simson-Kleinkrafträdern erleichtern„ (21/6351(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde mit der Mehrheit aller anderen Fraktionen abgelehnt. Kleinkrafträder der Marke Simson erfreuten sich bei Jung und Alt ungetrübter Beliebtheit, schrieben die Abgeordneten. Insbesondere die Baureihen S50, S51 und KR51 “Schwalbe„ würden gern genutzt, “weil diese durch eine Ausnahmeregelung im Einigungsvertrag mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden dürfen, sofern sie vor dem 28. Februar 1992 nach den bisherigen Vorschriften der DDR in Verkehr gekommen sind„. Die Ausnahmeregelung gelte somit nicht für die große Anzahl an Simson-Kleinkrafträdern, die von der DDR in großen Stückzahlen exportiert worden seien, hieß es in dem Antrag. Viele dieser für den Export vorgesehenen Kleinkrafträder seien jedoch bei den fahrsicherheitsrelevanten Komponenten wie zum Beispiel Fahrwerk und Motor baugleich mit den Kleinkrafträdern, für die die Ausnahmeregelung im Einigungsvertrag gilt. Die Bundesregierung wurde daher aufgefordert, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass für in der DDR gebaute Kleinkrafträder, die in Bezug auf fahrsicherheitsrelevante Komponenten baugleich sind mit jenen, für die im Einigungsvertrag besagte Ausnahmeregelung besteht, die Ausnahmeregelung ebenfalls gilt. Außerdem sollte sie sich bei den Bundesländern dafür einsetzen, dass bei offensichtlicher Baugleichheit eine Einzelabnahme nicht zwingend erforderlich ist und die Kleinkrafträder mit einfachem TÜV unkompliziert zugelassen werden, fordert die AfD-Fraktion. Der Verkehrsausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/6986(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt.
Verbrennungsmotoren: Der Bundestag lehnt auch den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel “Bestehende Verbrennerfahrzeuge wertschätzen – Günstige individuelle motorisierte Mobilität für alle Bürger erhalten„ (21/6349(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ab. Auch hier votierten alle übrigen Fraktionen gegen den Antrag. Die AfD forderte die Bundesregierung auf, die Zukunft des Verbrennungsmotors in Deutschland dauerhaft und ohne Enddatum zu sichern. Die politischen Entscheidungen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene in Deutschland, massiv gegen Technologieoffenheit im Straßenverkehr und in der Antriebstechnik zu agieren, seien ein fataler Fehler, “der für Millionen von Menschen die individuelle Mobilität immens verteuern und verunmöglichen wird„, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Die Bundesregierung habe sich dieser Entwicklung in den letzten Legislaturperioden nicht in hinreichender Weise entgegengestellt, sondern treibe diese beständig durch ihre “ideologisch getriebene sogenannte Klimapolitik„ weiter voran, heißt es. “Hier hätte schon längst gegengesteuert und weiteren politischen Fehlentscheidungen auf EU-Ebene mit großem Nachdruck vorgebeugt werden müssen„, betont die Fraktion. Von der Regierung wird nun verlangt, jegliche Markteingriffe auf nationaler Ebene zu unterlassen und sich auf der EU-Ebene jenen entgegenzustellen, die den Gebrauchtwagenmarkt gefährden oder die Durchschnittspreise von Gebraucht-Pkw künstlich nach oben treiben wollen. Ein Verbot von verbrennungsmotorisch betriebenen Fahrzeugen, so die Abgeordneten, hätte “dramatische Auswirkungen auf den Gebrauchtwagenmarkt„ und würde die Preise dort immens in die Höhe treiben. Bei der individuellen motorisierten Mobilität müsse aber die soziale Komponente der Teilhabe von allen Bürgern am Pkw-Verkehr immer im Blick behalten und von politischen Maßnahmen abgesehen werden, die dieser Teilhabe entgegenstünden. Auf EU-Ebene, so hieß es weiter, müsse sich die Bundesregierung konsequent dafür einsetzen, dass die Verbrauchsvorgaben für die Fahrzeugflotten der Hersteller ausgesetzt werden. Auch müssten alle Verbote gegen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zurückgenommen werden, um damit Technologieoffenheit im Markt und den Wettbewerb um die preiswertesten Produkte wirklich zu gewährleisten. Der Verkehrsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (21/7002(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt.
Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht I: Einstimmig angenommen wurde die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zur Übersicht 3 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (21/6943(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Demnach wird der Bundestag von einer Stellungnahme oder einem Verfahrensbeitritt zu den in der anliegenden Übersicht aufgeführten Streitsachen absehen.
Gas: Mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD bei Enthaltung durch Die Linke lehnte das Parlament einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ab, der den Gasverbrauch in Deutschland “massiv„ senken sollte. Die “zweite fossile Energiekrise innerhalb von vier Jahren„ mache deutlich, dass Wirtschaft und Verbraucher immer höhere Preise für Gas und Öl zahlen müssten und die Abhängigkeit von “globalen Märkten„ steige, schrieben sie in einem Antrag (21/6007(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung deshalb auf, im Laufe dieses Jahres eine Gasunabhängigkeitsstrategie vorzulegen. Dort sollten konkrete “wirksamen Maßnahmen aufgezeigt„ werden, wie Deutschland den fossilen Gasverbrauch in Jahresschritten bis 2035 mindestens halbiert und bis spätestens 2045 unabhängig von fossilem Gas wird. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/6526(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt.
Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht II: Angenommen mit der Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der Opposition wurde die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvE 3 / 26) (21/6944(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Demnach sollen eine Stellungnahme abgegeben und ein Prozessbevollmächtigter bestellt werden. Dabei geht es um das Verfahren um den Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und die verfassungsrechtlichen Beteiligungs- und Informationsrechte der Bundestagsabgeordneten.
Rücküberweisung: Der Bundestag stimmte einstimmig der Rücküberweisung einer Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 und zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2427 zu.
Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht III: Angenommen mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der AfD wurde die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zu dem Streitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvQ 47 / 26 (21/6989(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In dem Verfahren beantragt ein Abgeordneter der Grünen im Wege der einstweiligen Anordnung dem Deutschen Bundestag als Antragsgegner aufzugeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche (28. Kalenderwoche) durchzuführen. Grüne und Linke enthielten sich.
Petitionen: Das Parlament stimmte elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich dabei um die Sammelübersichten 281 bis 303 (21/6681(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6682(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6683(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6684(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6685(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6686(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6687(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6688(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6689(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6690(Dokument, öffnet ein neues Fenster) 21/6691(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6962(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6963(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6964(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6965(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6966(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6967(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6968(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6969(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6970(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6971(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6972(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6973(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Grundrente für geringverdienende Landwirte
Darunter fand sich auch eine Petition mit der Forderung nach Einführung der Grundrente für geringverdienende Landwirte. In Altersarmut lebende Landwirte würden gegenüber den Grundrentenberechtigten benachteiligt, schrieb der Petent. Dies widerspreche insbesondere dem verfassungsrechtlich verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz.
Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 24. Juni verabschiedete Beschlussempfehlung an den Bundestag sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen, “weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte„. Der Ausschuss sei nach sorgfältiger und eingehender Prüfung der Eingabe zu dem Ergebnis gekommen, dass kein weitergehender parlamentarischer Handlungsbedarf im Hinblick auf die angesprochene Thematik zu erkennen sei, heißt es. In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss darauf, dass es grundsätzlich keine Grundrente für Landwirte gebe. Dies lasse sich mit den Unterschieden zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte begründen.
Zuschlag wäre “doppelte Begünstigung von Landwirten„
Es gebe einen maßgeblichen Unterschied im Rahmen der Beitragsabführung an die gesetzliche Rentenversicherung beziehungsweise die Alterssicherung der Landwirte. Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung werde die Beitragshöhe anhand eines Prozentsatzes des Bruttoarbeitsentgeltes errechnet. Hingegen werde bei der Alterssicherung der Landwirte ein einkommensunabhängiger Einheitsbeitrag erhoben. “Einkommensschwache aktive Landwirte werden bei der Entrichtung dieses Beitrags durch Zuschüsse bereits entlastet„, schreiben die Abgeordneten. Würde man den Rentenertrag ebenfalls mit Zuschlägen aufwerten, “ergäbe sich eine doppelte Begünstigung von Landwirten„, heißt es in der Vorlage.
Ein weiterer entscheidender Unterschied besteht laut Petitionsausschuss darin, dass die Alterssicherung der Landwirte ihrem Sinn und Zweck nach eine Teilsicherung darstellt. Die Alterssicherung der Landwirte sei lediglich eine monetäre Unterstützung zu bereits bestehenden individuellen Einkommensquellen oder Sachwerten, wie beispielsweise Altenteilleistungen oder Pachteinnahmen. Aus der Teilsicherungseigenschaft folge auch das erheblich niedrigere Rentenniveau. “Auf das durch die Unterschiede begründete Rentenniveau konnten und mussten sich die aktiven Landwirte einstellen„, heißt es in der Beschlussempfehlung. Gleichwohl könne der Petent in seinem Einzelfall einen Anspruch auf Grundsicherung prüfen lassen, macht der Ausschuss deutlich. Ein solcher Anspruch sei grundsätzlich gegeben, “wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu decken„. (hau/vom/ste/09.07.2026)