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Gesundheit

Heftiger Streit über die Reform der Kranken­versicherung

Nach einem langen außerparlamentarischen Vorlauf hat sich der Bundestag erstmals mit der geplanten Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befasst. In der teilweise sehr kontroversen und von Schuldzuweisungen geprägten Aussprache beklagten Redner der Opposition am Freitag, 12. Juni 2026, dass der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unausgewogen sei und in der jetzt vorliegenden Form nicht ausreichen werde, um weitere Beitragsanstiege zu vermeiden. 

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte hingegen das Sparpaket und machte deutlich, dass eine entschlossene Finanzreform unerlässlich sei, um Beiträge zu stabilisieren und die Versorgung weiter auf hohem Niveau garantieren zu können. Nach der einstündigen ersten Lesung wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. 

Warken: Zeit zum Handeln ist jetzt

Die Ministerin betonte, dass die Ausgaben in der Gesundheitsversorgung in den vergangenen Jahren viel stärker gestiegen seien als die Einnahmen. Daher gehe es nun darum, Einnahmen und Ausgaben in der GVK „wieder ins Gleichgewicht zu bringen.“ Der Handlungsbedarf sei angesichts des milliardenschweren Defizits groß. Nicht nur für die Versicherten seien stabile Beiträge wichtig, auch Unternehmen bräuchten mehr Planungssicherheit statt immer weiter steigende Sozialbeiträge. Warken sagte: „Nur eine solide und stabile Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung garantiert eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung.“ Es gehe letztlich darum, eine hochwertige, verlässliche und bezahlbare Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

Warken räumte ein, dass die Reform viele Veränderungen und Belastungen mit sich bringe. „Unser Gesetz verlangt allen etwas ab, von niemandem aber Unzumutbares.“ Alle Beteiligten im Gesundheitswesen müssten dazu einen Beitrag leisten und könnten langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung profitieren. Sie ging auch auf die Finanzierung der Krankenversicherungskosten für Grundsicherungsempfänger ein und wies darauf hin, dass der Bundesanteil schrittweise erhöht werde. „Wir setzen ein erstes Signal für eine stärkere Beteiligung des Bundes an diesen Kosten.“ Warken betonte: „Die Zeit zum Handeln ist jetzt.“

AfD: Gesetz ist eine Katastrophe

Von der Opposition kam indes harsche Kritik an dem GKV-Sparpaket. Martin Sichert (AfD) sagte: „Dieses Gesetz ist eine echte Katastrophe.“ Er warnte insbesondere vor den Folgen für die Krankenhäuser, von denen bereits viele defizitär seien. Einige Landräte liefen deswegen schon Sturm gegen das Gesetz, das für die Kommunen massive Belastungen bringen werde. Sichert beklagte: „Sie lösen keine Probleme, sie schaffen nur neue.“ Der AfD-Gesundheitspolitiker ging auf aktuelle Meldungen ein, wonach die Finanzierungslücke in der GKV im laufenden Jahr nochmals um 3,5 Milliarden Euro höher ausfalle als erwartet und wertete die Bundesregierung als „eine Ansammlung von Minderleistern“.

Warken plane mit dem Gesetz einen „Rundum-Kahlschlag“. Steuerzahler und Beitragszahler würden als Melkkühe missbraucht. Die Bürger müssten am Ende für die verfehlte Politik zahlen. Dabei sei die Belastungsgrenze ist für viele Bürger schon überschritten. Es helfe nicht, ein unzureichendes Gesetz im Eilverfahren durchzupeitschen.

Grüne: Regierung hat sich grob verschätzt

Auch der Grünen-Abgeordnete Dr. Janosch Dahmen reagierte aufgebracht auf die Reformpläne der Regierung und sagte voraus, dass höhere Beiträge so nicht zu verhindern seien, zumal sich Warken bei den Ausgaben offenkundig „grob verschätzt“ habe. Es fehlten nun zusätzlich 3,5 Milliarden Euro. Dahmen sprach von einem „unzureichend wirksamen, unausgewogenen und offensichtlich schlecht gemachten Gesetz“. Alle Annahmen und Berechnungen seien in sich zusammengebrochen. Patienten, Personal, Arbeitnehmern und Arbeitgebern würden existenzielle Einschnitte zugemutet. Dabei habe die Finanzkommission Gesundheit (FKG) mit ihren 66 Vorschlägen eine gute Grundlage geliefert, um die Beiträge sogar zu senken. „Sie haben daraus ein offensichtlich qualitativ unzureichendes Paket gemacht.“

Dahmen rügte: „Was Sie hier vorlegen, ist ein Kürzungskahlschlag mit der Rasenmähermethode, mitten hinein in die Versorgung.“ Dabei treffe es immer die Falschen. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe die Rücklagen der GKV verschleudert, dieses Geld fehle heute. Viele Krankenhäuser schrieben rote Zahlen, der hausärztlichen Versorgung werde der Boden unter den Füßen weggezogen noch bevor das Primärsystem greifen solle. „Sie wissen nicht, was Sie hier tun.“

Linke: Hohe Einkommen besteuern statt Feuerlöschermedizin

Nach Ansicht von Stella Merendino (Die Linke) müssen vor allem die Mitarbeiter in den Gesundheitseinrichtungen entlastet werden. Diese Menschen könnten teilweise einfach nicht mehr, würden aber als unerschöpfliche Ressource angesehen. Die Regierung meine offenbar, das System und die Mitarbeite immer weiter belasten zu können. 

Sie sprach von einer „Kettensägenreform“ und fügte hinzu: „Sie sparen, wo Menschen gepflegt, behandelt und gerettet werden.“ Auch Merendino ging auf die prekäre Finanzlage der Kliniken ein und warnte vor den geplanten Einsparungen. Es wäre möglich gewesen, eine solidarische Gesundheitsversicherung einzuführen, hohe Einkommen und Kapital zu besteuern, statt dessen werde eine „Feuerlöschermedizin“ betrieben. Zwar könne die Regierung ein fragwürdiges Gesetz beschließen, aber letztlich niemanden zwingen, unter diesen Bedingungen im Beruf zu bleiben.

SPD verspricht „soziale Ausgewogenheit“

Redner von Union und SPD versprachen, das parlamentarische Verfahren zu nutzen, um alle Regelungen aus dem Gesetzentwurf genau zu prüfen. Dr. Christos Pantazis (SPD) machte in seiner Rede deutlich, was aus seiner Sicht auf dem Spiel steht. Die GKV sei ein Versprechen, dass jeder Bürger eine medizinische Versorgung bekomme, unabhängig vom Einkommen, vom Wohnort und der persönlichen Lebenssituation. Er fügte hinzu: „Wir dürfen nicht zulassen, dass die finanzielle Stabilität der Gesetzlichen Krankenversicherung weiter erodiert. Die Lage ist ernst.“

Wenn jetzt nicht gehandelt werde, drohe eine neue Beitragsspirale zulasten von Beschäftigten, Rentnern und Unternehmen. „Nichts tun wäre die teuerste und unsozialste aller Optionen.“ Jeder werde seinen angemessenen Beitrag leisten müssen, um die GKV nachhaltig zu stabilisieren. Konsolidierung dürfe aber nicht zu einer sozialen Schieflage führen. „Es darf keine einseitigen Belastungen geben, und niemand darf überfordert werden.“ Daher werde der Gesetzentwurf auf seine soziale Ausgewogenheit hin überprüft. Zugleich machte Pantazis deutlich, dass diese Reform nur der Einstieg in systematische Veränderungen ist. Nötig seien etwa mehr Prävention, weniger Bürokratie und eine bessere Patientensteuerung. Nicht nur die Finanzen würden angegangen, sondern auch die Strukturen.

CDU/CSU: Raum für Änderungen im parlamentarischen Verfahren

Auch Simone Borchardt (CDU/CSU) gab zu erkennen, dass in den parlamentarischen Beratungen noch Raum für Änderungen ist. Alle 66 Vorschläge der Fachkommission würden noch einmal angeschaut und geprüft. Sie hielt der Opposition vor, keine eigenen Vorschläge zur Lösung der Probleme zu präsentieren.

Die Probleme müssten jetzt aber gelöst werden, weil sonst die Beiträge immer weiter stiegen. Dabei gehe es auch um Unternehmen und Arbeitsplätze. Es gehe aber nicht darum, das Gesundheitssystem kleinzusparen, sondern auf ein solides Fundament zu stellen. Wenn die Beitragslasten weiter steigen würden, könne das System an Akzeptanz verlieren. Dann wäre am Ende auch die Versorgung gefährdet. Sie räumte ein: „Die Beharrungskräfte sind enorm in diesem System.“ Teilweise seien Strukturen veraltet und verkrustet. Sie versprach: „Wir werden überall genau hinschauen.“ 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Die dramatische Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) habe in den vergangenen Jahren zu historisch starken Anstiegen der Zusatzbeitragssätze geführt. Hauptursache sei die Ausgabenentwicklung. Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen, heißt es im Gesetzentwurf.

Zur Stabilisierung der Beiträge müssten die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Daher liege der Fokus auf der Reduktion der Ausgabendynamik. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro.

Begrenzung der Vergütungsanstiege

Kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen sollen abgeschafft werden. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen in sämtlichen Leistungsbereichen sowie in der Verwaltung auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder auf die Grundlohnrate (durchschnittliche prozentuale Steigerung der beitragspflichtigen Einnahmen) begrenzt werden. Dabei soll in den Jahren 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten.

Vergütungsanstiege bei den stationären Leistungen werden auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Grundlohnrate begrenzt. Tarifsteigerungen in Krankenhäusern, die über die maßgebliche Obergrenze hinausgehen, sollen auch für das Pflegepersonal nur noch zur Hälfte bei der Vergütung berücksichtigt werden. 

Streichung von Zusatzvergütungen

Beim Pflegebudget der Krankenhäuser sollen Steigerungen ebenfalls nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich sein. Zusätzliches Personal, das zur Erfüllung von Personalvorgaben benötigt wird, soll weiter voll refinanziert werden. Ab 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren einführen.

Bei der vertragsärztlichen Versorgung werden die extrabudgetären Zusatzvergütungen für Leistungen, die in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen erbracht werden, gestrichen. Auch die extrabudgetäre Zusatzvergütung für die Erstbefüllung und weitere Befüllungen der elektronischen Patientenakte (ePA) wird nicht mehr gezahlt. 

Höherer Apothekenabschlag

Einbezogen in das Sparpaket ist auch die Pharmabranche. So soll der allgemeine Herstellerabschlag von derzeit sieben Prozent um eine dynamische Komponente ergänzt werden. Die Regelung betrifft insbesondere hochpreisige Patentarzneimittel. Festbetragsarzneimittel, Generika, Biosimilars und versorgungskritische Medikamente werden davon ausgenommen. 

Nicht betroffen sind zudem neu eingeführte Arzneimittel, die in Deutschland in klinischen Prüfungen waren oder bei denen der Wirkstoff hierzulande produziert wird. In Therapiegebieten mit mehreren vergleichbaren patentgeschützten Arzneimitteln sollen Anbieter in einen Preiswettbewerb treten. Der Apothekenabschlag wird von 1,77 Euro auf 2,07 Euro angehoben.

Abschläge bei der Familienversicherung

GKV-Mitglieder müssen bei der beitragsfreien Familienversicherung, die Ehepartner und Kinder umfasst, Abschläge hinnehmen. Sie wird begrenzt auf mitversicherte Ehepartner und eingetragene Lebenspartner mit Kindern bis zum vollendeten siebten Lebensjahr, mit behinderten Kindern, mit zu pflegenden Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze. In allen anderen Fällen zahlen Mitglieder für ihre derzeit beitragsfrei mitversicherten Ehepartner künftig einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder bleibt im vollen Umfang erhalten.

Vorgesehen ist 2027 überdies eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze um jeweils 300 Euro im Monat. Festzuschüsse beim Zahnersatz werden um zehn Prozent reduziert, die Zuzahlungsbeträge werden hingegen um 50 Prozent erhöht (mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro) und mit der Grundlohnrate dynamisiert. 

Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld

Neu eingeführt wird eine Teilkrankschreibung und ein Teilkrankengeld: Vorgesehen sind drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit mit 25, 50 und 75 Prozent. Der G-BA soll dazu die Einzelheiten festlegen. Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen sollen unverändert bleiben. Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte soll auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags angehoben werden.

Cannabisblüten werden künftig von der GKV nicht mehr erstattet. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie solche Leistungen sind künftig auch als zusätzliche Satzungsleistungen der Kassen ausgeschlossen. Wegfallen soll zudem die Abrechnung für ein anlassloses Ganzkörper-Hautkrebs-Screening.

Krankenkassen sollen sparen

Auch die Krankenkassen sollen an der Sparrunde beteiligt werden. So sollen die Verwaltungskosten der Krankenkassen mit der Anbindung an die Grundlohnsumme dauerhaft gedeckelt werden. Die Werbeausgaben der Krankenkassen sollen halbiert werden. Für außertariflich beschäftigte Führungskräfte bei Krankenkassen und ihren Landesverbänden, den Medizinischen Diensten und den Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Vergütungen begrenzt werden.

Der Bund soll ebenfalls einen Anteil an der Beitragssatzstabilisierung leisten durch eine Verschiebung der geplanten Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen an die GKV in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro. Zudem will der Bund die Beitragspauschale für die Bezieher von Grundsicherung stufenweise anheben. 2027 sind 250 Millionen Euro mehr eingeplant, 2028 dann 500 Millionen Euro, 2029 eine Milliarde Euro, 2030 dann 1,5 Milliarden Euro und 2031 zwei Milliarden Euro. Zugleich soll allerdings der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro reduziert werden.

Mit einem weiteren Gesetzgebungsverfahren soll ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden. Die Mehreinnahmen sollen in geeigneter Weise der GKV entlastend zugutekommen. (pk/12.06.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Nina Warken

Nina Warken

© Nina Warken/ Tobias Koch

Warken, Nina

Bundesministerin für Gesundheit

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Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Sichert, Martin

AfD

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Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

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Janosch Dahmen

Janosch Dahmen

© Bündnis 90/ Die Grünen, Stefan Kaminski

Dahmen, Dr. Janosch

Bündnis 90/Die Grünen

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Stella Merendino

Stella Merendino

© Stella Merendino/ Nico Busse

Merendino, Stella

Die Linke

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Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

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Andreas Audretsch

Andreas Audretsch

© Andreas Audretsch/Sonja Bahalwan

Audretsch, Andreas

Bündnis 90/Die Grünen

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Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

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Nicole Hess

Nicole Hess

© Nicole Hess / Karl-Heinz Schiffer

Hess, Nicole

AfD

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Dr. Lina Seitzl

Dr. Lina Seitzl

© Lina Seitzl/ Denise Claus/Kleinebildkunst

Seitzl, Dr. Lina

SPD

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Linda Heitmann

Linda Heitmann

© GRÜNE Hamburg/Henning Angerer

Heitmann, Linda

Bündnis 90/Die Grünen

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Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

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Emmi Zeulner

Emmi Zeulner

© Emmi Zeulner/ Hendrik Steffens

Zeulner, Emmi

CDU/CSU

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Claudia Weiss

Claudia Weiss

© Claudia Weiss/ Nils Rauber

Weiss, Claudia

AfD

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Matthias David Mieves

Matthias David Mieves

© Matthias Mieves/ Photothek Media Lab

Mieves, Matthias David

SPD

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Paula Piechotta

Paula Piechotta

© Paula Piechotta/ Philip Knoll

Piechotta, Dr. Paula

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Thomas Pauls

Dr. Thomas Pauls

© DBT / Inga Haar

Pauls, Dr. Thomas

CDU/CSU

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Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

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Prof. Dr. Hendrik Streeck

Prof. Dr. Hendrik Streeck

© Hendrik Streeck/ David Peters

Streeck, Prof. Dr. Hendrik

CDU/CSU

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Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 21/6130 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 26.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6559 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) - Drucksache 21/6130 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 932 KB — Status: 18.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung 21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster) beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Gesundheit

Heftige Kritik von Fachverbänden an GKV-Sparpaket

Zeit: Montag, 22. Juni 2026, 14.15 bis 16.45 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4 900

Der Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von Fachverbänden teilweise sehr kritisch aufgenommen. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) warnten Sachverständige vor den möglichen negativen Folgen der Finanzreform und beklagten insbesondere die mangelnde Bereitschaft des Bundes, versicherungsfremde Leistungen zu übernehmen und damit die GKV entscheidend zu entlasten. Die Experten äußerten sich am Montag, 22. Juni 2026, in der zweieinhalbstündigen Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Zu der öffentlichen Anhörung waren mehr als 90 Fachverbände und Einzelsachverständige eingeladen.

Belastung von Versicherten und Patienten

Sozialverbände und Gewerkschaften machten in der Anhörung deutlich, dass aus ihrer Sicht der Gesetzentwurf die Versicherten und Patienten übermäßig belastet und forderten eine ausgewogene Finanzreform. Der Sozialverband VdK stellte mehrere der geplanten Regelungen infrage und wertete den Entwurf insgesamt als eine zu große Belastung für die Versicherten, während die strukturellen Ursachen der Finanzkrise der GKV unberührt blieben. Besonders kritisch sei die Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung. Die Einführung eines Beitragszuschlags von 2,5 Prozent für Ehepartner ab 2028 stelle einen Bruch mit dem Solidarprinzip dar. Auch die Reduzierung der Festzuschüsse beim Zahnersatz seien abzulehnen.

Die Einführung einer Teilkrankschreibung sehe der Verband mit großer Sorge. Hier bestehe die Gefahr, dass auf kranke Arbeitnehmer Druck ausgeübt werde, ihre Genesung zugunsten betrieblicher Belange zu unterbrechen. Ein zentrales Versäumnis des Entwurfs bleibe die nicht kostendeckende Finanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger, erklärte der VdK. Angesichts der aktuell noch höheren Deckungslücke von 3,5 Milliarden Euro erweise sich der Entwurf als „völlig unzureichendes Stückwerk“.

Finanzierung versicherungsfremder Aufgaben

Der GKV-Spitzenverband würdigte die grundlegende Zielsetzung des Gesetzentwurfs mit der Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. Die vorgesehenen Reglungen blieben jedoch in ihrer Wirkung hinter dem Erforderlichen zurück. Dem Entwurf fehle es zudem erheblich an Ausgewogenheit. So seien die Beitragszahler durch den Anstieg der Zusatzbeiträge bereits mit rund 50 Milliarden Euro in Vorleistung gegangen. Daher sollten Beitragszahler und die Wirtschaft nicht noch weiter zusätzlich belastet werden.

Nach Ansicht des Spitzenverbandes muss der Staat seinen verfassungsrechtlich gebotenen Beitrag zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher und versicherungsfremder Aufgaben leisten. Mehrbelastungen für Beitragszahler und Patienten seien verzichtbar, wenn der Bund seiner Finanzierungsverantwortung nachkommen würde. Stattdessen entlaste sich der Bund nochmals in erheblicher Größenordnung zulasten der GKV, indem er die jährliche Beteiligung massiv und dauerhaft kürze. Hier müsse dringend nachgebessert werden. Ähnlich äußerten sich in der Anhörung verschiedene Vertreter von Krankenkassen.

Strukturwandel bei Kliniken

Heftige Kritik kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die vor einem irreparablen Glaubwürdigkeitsproblem mitten im Strukturwandel der Kliniken warnte. Den Krankenhäusern würden 2027 Mittel in Höhe von 4,6 Milliarden Euro entzogen, 2030 lägen die Kürzungen bereits bei 10,5 Milliarden Euro. Für die Jahre 2027 bis 2030 ergäben sich Erlöskürzungen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro. Zugleich sehe der Entwurf keine Kostenentlastungen für Kliniken vor, obwohl es Vorschläge gebe für eine Deregulierung und zum Abbau überflüssiger Dokumentations- und Nachweispflichten sowie zur Förderung der ambulanten Versorgung.

Ein DKG-Sprecher sagte in der Anhörung, 2030 sei branchenweit eine negative Umsatzrendite zu erwarten. Jeder zweite Standort könnte von einer Insolvenz betroffen sein. Wenn die derzeit im Gesetz geplanten Regelungen so umgesetzt würden, müssten in den nächsten Jahren 140.000 Klinikbeschäftigte abgebaut werden, um die Personalkosten zu reduzieren. Die aktuelle Krankenhausstrukturreform sei auf zehn Jahre angelegt. Aus Sicht der DKG seien am Ende noch mehr als 1.000 Standorte nötig, um die Versorgung sicherzustellen. Mit dieser Reform sei jedoch eine planvolle und am Bedarf orientierte Veränderung nicht möglich.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte nachdrücklich vor einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung. Der Entwurf sei verfehlt, weil Einsparungen vor allem bei der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung ansetzten. Dass insbesondere die vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung sowie die Krankenhäuser die größten Beiträge leisten sollten, sei abzulehnen. Dies werde zu einem geringeren Leistungsvolumen bei Untersuchungen und Behandlungen führen. Mit längeren Wartezeiten auf ärztliche und psychotherapeutische Behandlungen auch in dringenden Fällen sei zu rechnen. Die Gesundheit der Bevölkerung werde sich durch die Begrenzung von extrabudgetär gezahlten Untersuchungen verschlechtern.

Pflegerat: Pflege ist kein nachrangiger Kostenfaktor

Nach Ansicht des Deutschen Pflegerates (DPR) kann eine Beitragssatzstabilität nicht nachhaltig erreicht werden durch kurzfristige Einsparungen oder Refinanzierungsverschiebungen zulasten zentraler Strukturen. Professionelle Pflege sei kein nachrangiger Kostenfaktor, sondern eine zentrale Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens. In zentralen pflegerelevanten Bereichen werde auf pauschale Begrenzungen gesetzt.

Die Grundlohnrate sei ein Finanzindikator, aber kein Maßstab für den Pflegebedarf, erklärte der DPR. Ausgabensteigerungen in der Pflege seien auch nicht automatisch Ausdruck von Fehlentwicklungen oder Ineffizienz. Sie könnten vielmehr einen Nachholbedarf sichtbar machen. Das gelte besonders für die vorgesehene Einschränkung der vollständigen Tarifrefinanzierung. Im Entwurf werde zwar auf eine Rückführung des Pflegebudgets in das Fallpauschalensystem verzichtet, dessen Schutzfunktion werde jedoch an zentralen Stellen erheblich geschwächt.

Pharmabranche: Leisten bereits einen Sparbeitrag

Auch Vertreter der Pharmabranche reagierten in der Anhörung kritisch auf den Gesetzentwurf und verlangten die Rücknahme oder Abschwächung einzelner Regelungen. Die Änderungen gingen weit über eine kurzfristige Konsolidierung hinaus und hätten erhebliche Auswirkungen auf Preisbildung, Investitionsbedingungen, Versorgungssicherheit und Standortattraktivität, erklärte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). 

Die Pharmabranche leiste schon einen überproportionalen Sparbeitrag zur Entlastung der GKV mit mehr als 29 Milliarden Euro 2025 und mehr als 35 Preis- und Regulierungsinstrumenten. Besonders kritisch zu sehen sei der dynamische Herstellerabschlag, die Umgestaltung des erweiterten Preismoratoriums und neue Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel. 

Weitere Anträge

Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern – Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund gewährleisten“ (21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Ambulante ärztliche Versorgung zukunftssicher machen“ (21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), „Anpassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen“ (21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten – Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung“ (21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Entlastung statt Belastung für Beitragszahlende und Betriebe – Krankenkassenbeiträge jetzt senken“ (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Krankenversicherte entlasten, nicht belasten“ (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). (pk/22.06.2026)

Dokumente

  • 21/2036 - Antrag: Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern - Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund gewährleisten
    PDF | 203 KB — Status: 07.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2716 - Antrag: Ambulante ärztliche Versorgung zukunftssicher machen
    PDF | 166 KB — Status: 11.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5332 - Antrag: Anpassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen
    PDF | 169 KB — Status: 14.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5487 - Antrag: Krankenversicherte entlasten, nicht belasten
    PDF | 153 KB — Status: 21.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5753 - Antrag: Entlastung statt Belastung für Beitragszahlende und Betriebe - Krankenkassenbeiträge jetzt senken
    PDF | 186 KB — Status: 05.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5759 - Antrag: Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten - Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung
    PDF | 189 KB — Status: 05.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6130 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 26.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6559 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) - Drucksache 21/6130 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 932 KB — Status: 18.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 49. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am Montag, dem 22. Juni 2026, 14:15 Uhr - öffentliche Anhörung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • Liste der Auskunftspersonen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • GKV-Spitzenverband (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • eurocom (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Verband der Ersatzkassen (vdek) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundespsychotherapeuten (BPtK) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesverband für Ergotherapeutinnen Deutschland (BED) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschland (SpiFa) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • AOK Bundesverband (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • ADAC Luftrettung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bund Deutscher Cannabis-Patienten (BDCan) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutscher Caritasverband (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Die Katholischen Krankenhäuser (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesrechnungshof (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Sozialverband VdK Deutschland (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutscher Hebammenverband (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Hausärztinnen- und Hausärzteverband (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen (bvkj) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Malteser Hilfsdienst (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutsche Evangelischer Krankenhausverband (DEKV) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutscher Pflegerat (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Medizinischer Dienst Bund (MD-Bund) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations (EFPIA) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutscher Städtetag und Deutscher Landkreistag (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Sozialverband Deutschland (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Die forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • BKK Dachverband (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • IKK – Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Bundesärztekammer (BÄK) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutsche Rentenversicherung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
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Gesundheit

Abstimmung über GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Ein silbernes Stethoskop mit weißen Ohrstöpseln liegt auf mehreren Euro-Banknoten.

Die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung sollen stabilisiert werden. (© picture alliance / SZ Photo / Wolfgang Filser)

Liveübertragung: Freitag, 10. Juli, 9 Uhr

Der Bundestag stimmt am Freitag, 10. Juli 2026, über die geplante Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab. Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, 21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung abgeben und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vorlegen. 

Abstimmung über Oppositionsanträge

Abgestimmt wird auch über mehrere Anträge aus den Reihen der Opposition. Von der AfD-Fraktion kommen die Anträge mit den Titeln “Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern – Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund gewährleisten„ (21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), “Ambulante ärztliche Versorgung zukunftssicher machen„ (21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), “Anpassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen„ (21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie “Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten – Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung„ (21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Dazu kommen noch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel “Entlastung statt Belastung für Beitragszahlende und Betriebe – Krankenkassenbeiträge jetzt senken„ (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und der Antrag der Linksfraktion “Krankenversicherte entlasten, nicht belasten„ (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Zu diesen Anträgen wird der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung abgeben.

Zu einem weiteren Antrag der Grünen “Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken„ (21/4954(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) gibt es bereits eine Beschlussvorlage (21/6482(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe c). Der Gesundheitsausschuss empfiehlt darin die Ablehnung des Antrags. 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen weiteren Antrag mit dem Titel “Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke einführen – Gesundheit schützen, Krankenkassen entlasten, Rezepturen verbessern„ angekündigt, der nach der Debatte dem federführenden Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden soll. 

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Die dramatische Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) habe in den vergangenen Jahren zu historisch starken Anstiegen der Zusatzbeitragssätze geführt, schreibt die Regierung in ihrem Gesetzentwurf. Hauptursache sei die Ausgabenentwicklung. Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen, heißt es im Gesetzentwurf.

Zur Stabilisierung der Beiträge müssten die hohen Zuwächse bei den Ausgaben in Einklang mit den Einnahmen gebracht werden (einnahmenorientierte Ausgabenpolitik). Daher liege der Fokus auf der Reduktion der Ausgabendynamik. Die GKV soll 2027 durch Mehreinnahmen und Minderausgaben in Höhe von 16,3 Milliarden Euro entlastet werden, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro.

Begrenzung der Vergütungsanstiege

Kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen sollen abgeschafft werden. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen in sämtlichen Leistungsbereichen sowie in der Verwaltung auf die tatsächlichen Kostensteigerungen oder auf die Grundlohnrate (durchschnittliche prozentuale Steigerung der beitragspflichtigen Einnahmen) begrenzt werden. Dabei soll in den Jahren 2027 bis 2029 ein Abschlag von einem Prozentpunkt gelten.

Vergütungsanstiege bei den stationären Leistungen werden auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Grundlohnrate begrenzt. Tarifsteigerungen in Krankenhäusern, die über die maßgebliche Obergrenze hinausgehen, sollen auch für das Pflegepersonal nur noch zur Hälfte bei der Vergütung berücksichtigt werden. 

Streichung von Zusatzvergütungen

Beim Pflegebudget der Krankenhäuser sollen Steigerungen ebenfalls nur bis zur maßgeblichen Obergrenze möglich sein. Zusätzliches Personal, das zur Erfüllung von Personalvorgaben benötigt wird, soll weiter voll refinanziert werden. Ab 2027 soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jährlich für mindestens einen der planbaren und mengenanfälligen Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren einführen.

Bei der vertragsärztlichen Versorgung werden die extrabudgetären Zusatzvergütungen für Leistungen, die in offenen Sprechstunden und Vermittlungsfällen erbracht werden, gestrichen. Auch die extrabudgetäre Zusatzvergütung für die Erstbefüllung und weitere Befüllungen der elektronischen Patientenakte (ePA) wird nicht mehr gezahlt. 

Höherer Apothekenabschlag

Einbezogen in das Sparpaket ist auch die Pharmabranche. So soll der allgemeine Herstellerabschlag von derzeit sieben Prozent um eine dynamische Komponente ergänzt werden. Die Regelung betrifft insbesondere hochpreisige Patentarzneimittel. Festbetragsarzneimittel, Generika (wirkstoffgleiche Nachahmerprodukte von Original-Medikamenten), Biosimilars (Nachahmerprodukte biologischer Arzneimittel) und versorgungskritische Medikamente werden davon ausgenommen. 

Nicht betroffen sind zudem neu eingeführte Arzneimittel, die in Deutschland in klinischen Prüfungen waren oder bei denen der Wirkstoff hierzulande produziert wird. In Therapiegebieten mit mehreren vergleichbaren patentgeschützten Arzneimitteln sollen Anbieter in einen Preiswettbewerb treten. Der Apothekenabschlag wird von 1,77 Euro auf 2,07 Euro angehoben.

Abschläge bei der Familienversicherung

GKV-Mitglieder müssen bei der beitragsfreien Familienversicherung, die Ehepartner und Kinder umfasst, Abschläge hinnehmen. Sie wird begrenzt auf mitversicherte Ehepartner und eingetragene Lebenspartner mit Kindern bis zum vollendeten siebten Lebensjahr, mit behinderten Kindern, mit zu pflegenden Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze. In allen anderen Fällen zahlen Mitglieder für ihre derzeit beitragsfrei mitversicherten Ehepartner künftig einen Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die beitragsfreie Mitversicherung für Kinder bleibt im vollen Umfang erhalten.

Vorgesehen ist 2027 überdies eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze um jeweils 300 Euro im Monat. Festzuschüsse beim Zahnersatz werden um zehn Prozent reduziert, die Zuzahlungsbeträge werden hingegen um 50 Prozent erhöht (mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro) und mit der Grundlohnrate dynamisiert. 

Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld

Neu eingeführt wird eine Teilkrankschreibung und ein Teilkrankengeld: Vorgesehen sind drei Stufen von Teilarbeitsfähigkeit mit 25, 50 und 75 Prozent. Der G-BA soll dazu die Einzelheiten festlegen. Zuzahlungsbefreiungen und Härtefallregelungen sollen unverändert bleiben. Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte soll auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags angehoben werden.

Cannabisblüten werden künftig von der GKV nicht mehr erstattet. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie solche Leistungen sind künftig auch als zusätzliche Satzungsleistungen der Kassen ausgeschlossen. Wegfallen soll zudem die Abrechnung für ein anlassloses Ganzkörper-Hautkrebs-Screening.

Krankenkassen sollen sparen

Auch die Krankenkassen sollen an der Sparrunde beteiligt werden. So sollen die Verwaltungskosten der Krankenkassen mit der Anbindung an die Grundlohnsumme dauerhaft gedeckelt werden. Die Werbeausgaben der Krankenkassen sollen halbiert werden. Für außertariflich beschäftigte Führungskräfte bei Krankenkassen und ihren Landesverbänden, den Medizinischen Diensten und den Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Vergütungen begrenzt werden.

Der Bund soll ebenfalls einen Anteil an der Beitragssatzstabilisierung leisten durch eine Verschiebung der geplanten Rückzahlung der in den Jahren 2023, 2025 und 2026 gewährten Darlehen an die GKV in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro. Zudem will der Bund die Beitragspauschale für die Bezieher von Grundsicherung stufenweise anheben. 2027 sind 250 Millionen Euro mehr eingeplant, 2028 dann 500 Millionen Euro, 2029 eine Milliarde Euro, 2030 dann 1,5 Milliarden Euro und 2031 zwei Milliarden Euro. Zugleich soll allerdings der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro reduziert werden.

Erster Antrag der AfD 

Die Fraktion fordert die vollständige Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund, um die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu entlasten. Für diese Personengruppe übernehme die GKV die Aufgabe der Gesundheitsfürsorge. Es handele sich um eine versicherungsfremde Leistung, heißt es in ihrem ersten Antrag (21/2036(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die GKV stehe vor einer erheblichen finanziellen Belastung, die sich aus der unzureichenden Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger ergebe. Obwohl der Staat eine Beitragspauschale in den Gesundheitsfonds einzahle, decke diese nur etwa 39 Prozent der tatsächlichen Gesundheitskosten der Versichertengruppe ab. 

Diese Finanzierungslücke, die 2022 bei 9,2 Milliarden Euro gelegen habe, werde letztlich durch die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten geschlossen. Eine finanzielle Schieflage dieses Ausmaßes sei mit den Grundsätzen einer gerechten und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu vereinbaren. Die Abgeordneten fordern, dass kostendeckende Beiträge aus Steuermitteln für Bürgergeldbezieher an die GKV abgeführt und jährlich dynamisiert werden. Zudem müsse die “fortdauernde Zuwanderung in die Sozialsysteme„ unverzüglich beendet werden.

Zweiter Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion plädiert außerdem für eine Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Patienten litten unter Wartezeiten auf Arzttermine, niedergelassene Ärzte unter ihren Arbeitsbedingungen. Fehlende Attraktivität für die Niederlassung, wirtschaftlicher Druck wie Inflation und hohe Energiepreise könnten die Situation weiter verschlechtern und künftig auch in weniger betroffenen Regionen zu großen Problemen bei der ambulanten ärztlichen Versorgung führen, heißt es in ihrem zweiten Antrag (21/2716(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Die Abgeordneten fordern zusätzliche Medizin-Studienplätze, den Wegfall der Ärzte-Budgets, einen Bürokratieabbau und ein gemeinsames Abrechnungs- und Vergütungssystem für ambulante Leistungen, einheitlich für Praxen, Krankenhäuser und den Rettungsdienst.

Dritter Antrag der AfD

In ihrem dritten Antrag (21/5332(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordern die Abgeordneten eine Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen. In verschiedenen Regionen Deutschlands gebe es einen offenkundigen, teils kritischen Ärztemangel. Um einer Abwärtsspirale in der medizinischen Versorgung entgegenzuwirken, seien Reformen im Sozialgesetzbuch V (SGB V) notwendig, heißt es in dem Antrag. Eine Anpassung der Bedarfsplanung sei unerlässlich.

Die Abgeordneten fordern für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) neue, verbindliche bundesweite Vorgaben zur Anhebung der Unterversorgungsschwellen. Eine Unterversorgung solle bei weniger als 90 Prozent besetzten Plansitzen für Fachärzte und Hausärzte festgestellt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) solle dazu verpflichtet werden, seine Bedarfsplanungsrichtlinie bis Ende 2026 zu aktualisieren. Bei festgestellter Unterversorgung solle das Regelleistungsvolumen (RLV) für betroffene Praxen unbegrenzt freigegeben werden. Budgetbeschränkungen der KVen sollen in solchen Fällen temporär (maximal fünf Jahre) entfallen.

Vierter Antrag der AfD

Schließlich fordert die AfD-Fraktion “echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung„. Die fehlgeleitete Gesundheitspolitik der vergangenen Jahrzehnte habe das Gesundheitssystem in eine existenzielle Schieflage gebracht. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stehe vor einer dramatischen Finanzkrise, heißt es in ihrem vierten Antrag (21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Jahr 2027 drohe eine Finanzlücke von bis zu 15 Milliarden Euro, die im Jahr 2030 ohne Reformen auf über 40 Milliarden ansteigen werde. Das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgestellte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sehe vor, die Finanzlücke auch mittels Leistungsreduzierungen und Beitragserhöhungen bei den Versicherten zu schließen.

Die zentralen Ursachen für die Misere in der GKV lägen neben der demografischen Entwicklung in der Systemüberlastung durch versicherungsfremde Leistungen an Millionen ausländische Bürgergeldempfänger, einem aufgeblähten Verwaltungsapparat mit zu vielen Krankenkassen, planwirtschaftlichen Fehlanreizen und einem ausgeuferten Bürokratismus. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, die tatsächlichen Gesundheitskosten für deutsche Bürgergeldempfänger vollständig aus Steuermitteln zu erstatten sowie ausländische Bürgergeldempfänger zur Deckung der medizinischen Kosten eigenständig aufkommen zu lassen.

Bei Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten müsse sichergestellt werden, dass keine Angehörigen im Ausland kostenfrei mitversichert sind, die in Deutschland nicht kostenfrei mitversichert wären. Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen sollte deutlich reduziert werden, so die AfD. Sogenannte Orphan Drugs (Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheiten) sollten nur noch bei einem nachgewiesenen therapeutischen Zusatznutzen erstattet werden.

Erster Antrag der Grünen 

Die Grünen-Fraktion fordert eine umfassende Finanzreform zugunsten der GKV und eine deutliche Senkung der Beiträge. Steigende Beiträge bedeuteten für die rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten weniger Geld im Portemonnaie und für Betriebe durch die hälftige Finanzierung höhere Lohnnebenkosten, heißt es im ersten Antrag der Fraktion (21/5753(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). 

Die Finanzkommission Gesundheit (FKG) habe aufgezeigt, dass die GKV nicht an zu geringen Einnahmen leide, sondern an einer aus dem Gleichgewicht geratenen Ausgabendynamik. Die 66 Vorschläge der Kommission könnten ein finanzielles Gesamtvolumen für 2027 in Höhe von etwa 42 Milliarden Euro entfalten, das deutlich über die Finanzierungslücke der GKV hinausgehe. Somit gebe es nicht nur Spielraum für eine finanzielle Stabilisierung, sondern für eine echte Entlastung.

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, die Empfehlungen der Kommission zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der GKV ab 2027 weitreichend umzusetzen und damit die Kassenbeiträge um bis zu zwei Prozentpunkte zu senken. Die Reformen müssten sozial ausgewogen sein und die Gesundheitsversorgung nachhaltig verbessern.

Versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren

Konkret sprechen sich die Abgeordneten unter anderem dafür aus, versicherungsfremde Leistungen konsequent aus Steuermitteln zu finanzieren und den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds zu dynamisieren. Die vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses ab 2027 um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro müsse zurückgenommen werden.

Die Grünen fordern ferner eine stärkere Besteuerung von hochprozentigem Alkohol, eine Herstellerabgabe für stark zuckerhaltige Getränke sowie eine Anhebung der Steuern auf Tabak- und Nikotinprodukte. Zudem sollte der Herstellerrabatt für erstattungsfähige Arzneimittel auf 17 Prozent angehoben werden. Überhöhte Einstiegspreise bei neuen Arzneimitteln müssten durch frühere Preisbegrenzungen und eine konsequente Berücksichtigung der Ergebnisse der Nutzenbewertung bereits zum Markteintritt begrenzt werden.

Zweiter Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert zudem eine Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung. Der jüngste Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent abzusenken, verschärfe die Versorgungsdefizite in der ambulanten Psychotherapie, heißt es in ihrem zweiten Antrag (21/4954(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Es dürfe nicht dazu kommen, dass wirtschaftlicher Druck auf Praxen die Versorgung gesetzlich Versicherter weiter erschwere oder den Zugang zu Therapie zusätzlich verzögere.

Gesonderte Bedarfsplanung für Psychotherapeuten

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag eine gesonderte Bedarfsplanung für psychotherapeutisch tätige Ärzte sowie Psychotherapeuten, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Ferner solle die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen verbessert werden.

Dazu müsse die ambulante Anschlussbehandlung nach einer Krankenhausbehandlung gestärkt werden. Schließlich sollte auch die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeuten gesetzlich abgesichert werden.

Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, mit der Reform der GKV Leistungskürzungen und eine Mehrbelastung der Versicherten auszuschließen. Dies gelte insbesondere für das Krankengeld, die beitragsfreie Mitversicherung sowie Zuzahlungen und Zahnersatz, heißt es in einem Antrag der Fraktion (21/5487(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung zur GKV-Reform belasteten die Versicherten zugunsten der Arbeitgeberseite. Besonders gravierend sei die geplante Einführung eines Beitragssatzes von zusätzlich 3,5 Prozent für bisher kostenfrei mitversicherte Ehepartner, der ohne Arbeitgeberbeteiligung allein von den Versicherten zu tragen sei.

Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sei kein Instrument der Förderung der beruflichen Gleichstellung, heißt es in dem Antrag weiter. Für dauerhaft nicht erwerbsfähige Menschen oder solche mit schlechtem Zugang zum Arbeitsmarkt, etwa chronisch Kranke, gebe es kaum eine Möglichkeit, die Mehrbelastung durch eigene Erwerbstätigkeit aufzufangen.

Netto-Umverteilung zulasten der Versicherten

Mit der angekündigten Reform würden die Beiträge im Jahr 2030 um elf Milliarden Euro sinken, wobei etwa die Hälfte auf die Versicherten und die andere Hälfte auf die Arbeitgeberseite entfiele. Da die Versicherten jedoch parallel mit etwa 7,9 Milliarden Euro belastet würden, ergebe sich eine Netto-Umverteilung: Die Versicherten würden unter dem Strich mit 2,5 Milliarden Euro zusätzlich belastet, während die Arbeitgeber in gleichem Umfang entlastet würden.

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag auch, auf Kürzungen bei Leistungserbringern zu verzichten, wenn sich dadurch die Versorgung der Patienten verschlechtern würde. Um eine gerechtere Verteilungswirkung unter den Versicherten zu erreichen, wird zudem eine Anhebung der Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze auf 15.000 Euro vorgeschlagen. (pk/hau/29.06.2026)

Dokumente

  • 21/2036 - Antrag: Akute Not der gesetzlichen Krankenversicherung lindern - Vollständige Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund gewährleisten
    PDF | 203 KB — Status: 07.10.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/2716 - Antrag: Ambulante ärztliche Versorgung zukunftssicher machen
    PDF | 166 KB — Status: 11.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4954 - Antrag: Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken
    PDF | 167 KB — Status: 24.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5332 - Antrag: Anpassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Stärkung der ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen
    PDF | 169 KB — Status: 14.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5487 - Antrag: Krankenversicherte entlasten, nicht belasten
    PDF | 153 KB — Status: 21.04.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5753 - Antrag: Entlastung statt Belastung für Beitragszahlende und Betriebe - Krankenkassenbeiträge jetzt senken
    PDF | 186 KB — Status: 05.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/5759 - Antrag: Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten - Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung
    PDF | 189 KB — Status: 05.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6130 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
    PDF | 1 MB — Status: 26.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6482 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl weiterer Abgeordneter und der Fraktion AfD - Drucksache 21/1568 - Psychotherapeuten bedarfsgerecht ausbilden - Weiterbildung sichern b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl weiterer Abgeordneter und der Fraktion AfD - Drucksache 21/1571 - Streichung der Konsiliarberichtspflicht vor Beginn einer Psychotherapie c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/4954 - Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken
    PDF | 584 KB — Status: 11.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6559 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) - Drucksache 21/6130 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 932 KB — Status: 18.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

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Stand: 30.06.2026