Stärkung der digitalen Befugnisse von Ermittlungsbehörden

Prozessakten und die Strafprozessordnung sind auf einem Richtertisch gelagert. (© picture alliance/dpa | Harald Tittel)
Liveübertragung: Mittwoch, 8. Juli, 18.40 Uhr
Der Bundestag berät am Mittwoch, 8. Juli 2026, über Gesetzentwürfe der Bundesregierung, die auf eine Stärkung der digitalen Befugnisse von Ermittlungsbehörden abzielen. Nach der 30-minütigen Debatte soll der noch nicht vorliegende Gesetzentwurf „zur Änderung der Strafprozessordnung – digitale Ermittlungsmaßnahmen“ an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sein. Im Fall des Gesetzentwurfs „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“ (21/6132(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6511(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und des Gesetzentwurfes „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ (21/6131(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll der Innenausschuss die Federführung übernehmen.
Ebenfalls dem Innenausschuss überwiesen werden soll ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen avisierter Antrag mit dem Titel „Rechtsstaat stärken, Grundrechte schützen – Moderne Polizeiarbeit gestalten“.
Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der erste Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung verfolgt das Ziel, Strafverfolgungsbehörden mit neuen Befugnissen auszustatten, um die Effektivität der Strafverfolgung zu steigern. Bislang gebe es keine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage, die den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Daten regelt, schreibt die Bundesregierung.
Daher dürften die Ermittlungsbehörden einen solchen Abgleich derzeit nur manuell, also ohne den Einsatz einer speziellen, für den Abgleich entwickelten Software, unter Einsatz gängiger Internet-Suchmaschinen, vornehmen, um Personen zu identifizieren, lokalisieren oder Tat-Täter-Zusammenhänge zu erschließen. Dies könne vor allem bei großen Datenmengen im Einzelfall zur Erfolglosigkeit von Ermittlungsmaßnahmen führen und außerdem in erheblichem Umfang Personal der Strafverfolgungsbehörden binden, heißt es.
Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Bundesregierung will die digitalen Ermittlungsbefugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus stärken.
In dem zweiten Gesetzentwurf (21/6131(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt es unter anderem: „Die automatisierte Datenanalyse ist ein zentraler Baustein, um die stetig wachsenden Datenmengen in polizeilichen Ermittlungsverfahren verarbeiten zu können. Mittels der Analyse bereits rechtmäßig erhobener polizeilicher Daten ist es möglich, Verbindungen zwischen Taten, Personen, Orten sowie an deren Anknüpfungspunkten zu finden.“
Dritter Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der dritte Gesetzentwurf (21/6132(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/6511(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beinhalte die zustimmungsfreien Bestandteile des Gesetzespakets zur Stärkung der Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, heißt es in der Vorlage. Er umfasse Befugnisse für Bundeskriminalamt und Bundespolizei im Rahmen der bestehenden polizeilichen Aufgaben, erklärt die Bundesregierung.
Von hervorgehobener Bedeutung seien dabei die Befugnisse im Rahmen der Aufgabe des Bundeskriminalamtes als Zentralstelle. Zudem erfolge eine Angleichung der Regelung zum biometrischen Internetabgleich im Asylgesetz an die gegenständlichen Vorschriften. Der biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet sei erforderlich, um Personen insbesondere zu identifizieren, lokalisieren sowie Tat-Täter-Zusammenhänge zu erschließen, heißt es weiter. (bal/hau/29.06.2026)