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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 25. Juni 2026, Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen:

Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes (21/6558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Verkehrsausschuss überwiesen. Damit soll das Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz novelliert werden, um bei Unfällen die statistische Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum abzudecken. Mit dem Konsumcannabisgesetz sei der Besitz und der Eigenanbau von begrenzten Mengen Cannabis zum Eigenkonsum mit Wirkung zum 1. April 2024 straffrei ermöglicht worden, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Die gesellschaftlichen Auswirkungen dieses Gesetzes würden evaluiert. In der Folge sei auf der Grundlage der Empfehlungen einer wissenschaftlichen Expertenkommission für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr mit dem am 22. August 2024 in Kraft getretenen Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des Paragrafen 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eingeführt worden. Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren bestehe zudem ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Mischkonsum (Zusammentreffen von 3,5 ng/ml THC im Blutserum und Alkohol am Steuer) werde im Rahmen des Paragrafen 24a StVG mit einer erhöhten Geldbuße geahndet, um die besonderen Risiken des Mischkonsums von Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr zu minimieren. „Die Begründung zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sieht die Evaluierung des Gesetzes vor, um die Auswirkungen auf die Straßenverkehrssicherheit abschätzen zu können“, schreibt die Bundesregierung. Besonderes Augenmerk solle dabei auf die Regelung für Fahranfänger und junge Fahrer gelegt werden. Eine zentrale Datengrundlage zur Evaluierung der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr seien die von den Polizeien im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme erfassten Daten zu Unfällen im Straßenverkehr, heißt es weiter. Nach Maßgabe des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes würden die Polizeien bestimmte Merkmale der erfassten Unfalldaten an die statistischen Ämter der Länder zur Erstellung der Straßenverkehrsunfallstatistik übermitteln. Im aktuellen Gesetz sei jedoch die Erfassung der THC-Konzentration im Blutserum „nicht abgedeckt“. Um die vorgesehenen Evaluierungen zu ermöglichen, bedürfe es daher einer Ergänzung der im Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz enthaltenen Merkmale. Dabei wird laut Bundesregierung durch eine Anpassung im Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 2 eine Gleichstellung mit dem Vorgehen beim Grad der Alkoholeinwirkung angestrebt.

Mindestbesteuerung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (21/6497(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Finanzausschuss überwiesen. GloBE steht für Global Anti Base Erosion. Bei den GlobE-Informationen handelt es sich um die Mindeststeuer-Berichte, die von Unternehmensgruppen für Zwecke der Mindestbesteuerung bei den zuständigen Behörden der Steuerhoheitsgebiete eingereicht werden. In der Mehrseitigen Vereinbarung wird der Mindeststeuer-Bericht als „GloBE-Erklärung“ bezeichnet. Um ein möglichst effizientes und verwaltungsarmes Verfahren zu gewährleisten, muss der Mindeststeuer-Bericht laut Bundesregierung nicht in jedem Steuerhoheitsgebiet, in dem sich eine Geschäftseinheit der Unternehmensgruppe befindet, abgegeben werden. Vielmehr sei es möglich, den Mindeststeuer-Bericht zentral (in der Regel bei der zuständigen Behörde des Staates, in dem die oberste Muttergesellschaft ansässig ist), einzureichen. Um sicherzustellen, dass die Informationen des Mindeststeuer-Berichts rechtzeitig bei allen betroffenen Behörden vorliegen, werde durch die Mehrseitige Vereinbarung ein automatischer Informationsaustausch zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen etabliert. Durch den automatischen Austausch sollen der Zugang der jeweiligen Behörde zu Informationen der Unternehmensgruppen gewährleistet und gleichzeitig mehrfache Abgabeverpflichtungen mehrerer steuerpflichtiger Einheiten einer Unternehmensgruppe vermieden werden. Die Mehrseitige Vereinbarung wurde den Angaben zufolge am 19. September 2025 in Paris von der Bundesrepublik unterzeichnet und muss durch ein Vertragsgesetz in Kraft gesetzt werden.

Seelotsgesetz: Ein weiterer Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (21/6498(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird federführend im Verkehrsausschuss weiterberaten. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) soll demnach künftig per Rechtsverordnung das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe für die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen regeln dürfen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes (19/27528(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/28841(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sei die Ausbildung im Seelotswesen umfassend reformiert worden, schreibt die Bundesregierung in der Begründung. Dies habe auch die Einführung eines teilweise solidarischen Finanzierungssystems umfasst, wonach die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgebildeten Seelotsinnen und Seelotsen bestimmte Anteile ihres Lotsgeldes einbringen müssten, die für die Ausbildung des zukünftigen Nachwuchses erforderlich seien. Diese Beträge müssten die Lotsenbrüderschaften gemäß Paragraf 28 Absatz 1 Nummer 9 Buchstabe a und d des Seelotsgesetzes von den eingenommenen Lotsgeldern einbehalten und an die Bundeslotsenkammer abführen, heißt es in dem Entwurf. Die Ausgestaltung des Verfahrens und die Bestimmung der Höhe der Beträge sei der Selbstverwaltung der Brüderschaften überlassen. Die Praxis habe jedoch gezeigt, „dass dieses System nicht von allen Beteiligten mitgetragen wird“. Folge sei, „dass die Finanzierung der Ausbildung gefährdet ist“. Das System in seiner aktuellen Ausgestaltung sei insgesamt nicht funktionsfähig, urteilt die Bundesregierung. Zukünftig solle deshalb das Bundesministerium für Verkehr das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe unmittelbar selbst regeln.

Versicherungsunternehmen: An den federführenden Finanzausschuss überwiesen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025 / 1 und (EU) 2025 / 2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz, VSAAG, 21/6561(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Versicherungssektor soll noch widerstandsfähiger gegen Krisen werden. Zugleich soll die Rolle des Sektors bei der Bereitstellung langfristiger privater Investoren für Unternehmen gestärkt werden. Nach Angaben der Bundesregierung zum „Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz“ (VSAAG) werden mit der Richtlinie (EU) 2025/1 erstmals europäische Anforderungen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen eingeführt. Damit werde der Schutz von Versicherungsnehmern, Realwirtschaft und Finanzstabilität im Krisenfall ausgebaut. Beide Richtlinien seien bis zum 29. Januar 2027 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 30. Januar 2027 anwendbar. Die Änderung der Richtlinie 2009/138/EG alte Fassung durch die Richtlinie (EU) 2025/2 trägt nach Angaben der Regierung zu einer weiteren Integration des Binnenmarkts im Versicherungsbereich bei. Die Anpassungen würden die Langfristigkeit des Versicherungsgeschäfts besser berücksichtigen und den Versicherungsunternehmen mehr Spielräume bei ihrer Kapitalanlage geben. Für die neue Kategorie der kleinen und nicht komplexen Unternehmen gebe es künftig automatisch Erleichterungen etwa bei der Frequenz der Berichterstattung. Weitere Änderungen betreffen die verstärkte Auseinandersetzung der Versicherungsunternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken, neue makroprudenzielle Maßnahmen, die Stärkung der Gruppenaufsicht und eine verstärkte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Mit dem VSAAG würden die EU-Richtlinien effektiv und bürokratiearm umgesetzt, schreibt die Bundesregierung weiter. So würden zum Beispiel vorhandene Aufsichtsdaten genutzt. Die Aufgabe der neuen Abwicklungsbehörde werde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angesiedelt, um Synergien mit bestehenden Strukturen zu nutzen. Der Bundesrat geht in seiner Stellungnahme unter anderem auf die Situation kleiner und mittlerer Versicherungsunternehmen ein und bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob kleine und nicht komplexe Versicherungsunternehmen durch den Gesetzentwurf stärker von Bürokratie entlastet werden können. Die europarechtlichen Spielräume zugunsten von kleinen und nicht komplexen Versicherungen sollten in vollem Umfang ausgenutzt werden. Die Bundesregierung sieht in ihrer Gegenäußerung zu den meisten Hinweisen des Bundesrates keinen Anpassungsbedarf am Gesetzentwurf. 

Alkoholprävention: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Alkoholprävention in Deutschland wirksam stärken – Kinder und Jugendliche besser schützen, Gesundheit verbessern“ (21/6016(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Alkohol sei in Deutschland ein weit verbreitetes und gesellschaftlich akzeptiertes Genussmittel, dessen Konsum jedoch mit erheblichen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden sei, heißt es darin. Trotz eines teilweise rückläufigen Konsums liege das Konsumniveau im internationalen Vergleich weiter auf einem relativ hohen Niveau. Viele junge Menschen gingen heute bewusster mit Alkohol um. Gleichzeitig zeigten aktuelle Daten, dass riskante Konsummuster wie das sogenannte Rauschtrinken weiterhin verbreitet sind. Eine wirksame Alkoholprävention erfordert nach Ansicht der Grünen ein ausgewogenes Zusammenspiel aus Aufklärung, individueller Unterstützung und geeigneten strukturellen Rahmenbedingungen. Zugleich müsse die Situation der Alkoholgetränkebranche differenziert betrachtet und mit den Präventionszielen in Einklang gebracht werden. Die Herausforderungen der Branche, insbesondere in der Bier- und Weinwirtschaft, sollten dabei angemessen berücksichtigt werden, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern unter anderem, die geplante Abschaffung des sogenannten „begleiteten Trinkens“ ab 14 Jahren umzusetzen und im Hinblick auf ihre Wirkung zu evaluieren. Ferner sollte Werbung für alkoholhaltige Getränke in auf jugendliche Nutzer ausgerichteten Apps, Online-Plattformen und Internetangeboten sowie in jugendorientierten Printmedien und in der Außenwerbung, vor allem an Verkaufsstellen des Einzelhandels, untersagt werden. Es sollte außerdem geprüft werden, wie die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke außerhalb der Gastronomie so weiterentwickelt werden könne, dass impulsgetriebene Käufe reduziert und der Zugang für Kinder und Jugendliche wirksam begrenzt wird. Insbesondere sollte geprüft werden, alkoholische Getränke im Kassenbereich nicht mehr frei zugänglich anzubieten. Die Alkoholsteuer sollte der Fraktion zufolge vereinfacht und möglichst stärker am Alkoholgehalt ausgerichtet werden. Die Präventionsangebote für Jugendliche, Eltern und Fachkräfte sollten ausgebaut werden.

Bundesrechnungshof: Der Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes mit dem Titel „Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2025 – Einzelplan 20“ (21/6170(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde an den Haushaltsausschuss überwiesen. Die Rechnung war mit Schreiben des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vom 27. Mai 2026 gemäß Paragraf 101 der Bundeshaushaltsordnung zugeleitet worden mit der Bitte, die Rechnung zu prüfen und die Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Entlastung herbeizuführen. Laut Antrag betrug das Haushaltsbudget des Bundesrechnungshofes im Haushaltsjahr 2025 196 Millionen Euro. Nach der Rechnung über den Haushalt des Einzelplans 20 des Bundeshaushalts lagen die Gesamtausgaben mit 201 Millionen Euro um fünf Millionen Euro über dem Soll. Damit betrug die Ausgabenquote 102,6 Prozent, heißt es in dem Antrag. Einnahmen habe der Bundesrechnungshof in Höhe von 500.000 Euro erzielt, 100.000 Euro mehr als erwartet.

Hochschulen: Der Antrag der Fraktion Die Linke „Ein ziviles Leitbild für Hochschule und Wissenschaft umsetzen“ (21/1596(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wid im federführenden Forschungsausschuss weiterberaten. Um eine „fortschreitende Militarisierung“ an Hochschulen zu verhindern, soll die Bundesregierung die Implementierung sogenannter Zivilklauseln an öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterstützen. Neben den Zivilklauseln sollen laut Antrag auch weitere institutionelle Initiativen mit dem Ziel gestärkt werden, dass die Forschung dort ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken dient.

Wohnungsmarkt: Der Antrag der Linksfraktion „Immobilientransparenzregister einrichten – Geldwäsche bekämpfen, Transparenz über Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herstellen“ (21/6566(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird federführend im Finanzausschuss weiterberaten. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines zentralen Immobilientransparenzregisters vorzulegen, um Geldwäsche zu bekämpfen und Transparenz über die Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herzustellen. Dieses Register solle als zentrale Zugangsstelle gemäß Artikel 18 der 6. Geldwäscherichtlinie der EU bis zum 10. Juli 2029 den Betrieb aufnehmen. Gespeichert werden sollen in dem Register unter anderem Angaben zu Art und Nutzung der Immobilie, zu den Eigentümern sowie zu aktuellen und früheren Kaufpreisen. Zur Begründung schreibt die Fraktion, der Immobiliensektor gehöre zu den anfälligsten Bereichen für Geldwäsche in Deutschland. Undurchsichtige Eigentümerstrukturen, insbesondere über ausländische Holdinggesellschaften, anonyme Briefkastenunternehmen und Share-Deal-Konstruktionen würden es ermöglichen, illegale Gewinne in großem Stil in den deutschen Immobilienmarkt einzuschleusen und so deren Herkunft zu verschleiern. Das Trierer Institut für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht habe zudem 2025 nachgewiesen, dass Geldwäsche die Immobilienpreise in Deutschland messbar in die Höhe treibe. 

Europäische Staatsanwaltschaft: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft Gesetzes“ (21/6509(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird im  Rechtsauschuss federführend weiterberaten. Das Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974 (VerpflG) regle die in Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 4 des Strafgesetzbuches (StGB) vorgesehene förmliche Verpflichtung von Personen, die – ohne Amtsträger zu sein – für Stellen der öffentlichen Verwaltung tätig oder als Sachverständige öffentlich bestellt sind, heißt es im Entwurf. Die Verpflichtung diene dazu, solche Personen für die Anwendung bestimmter Straftatbestände den Amtsträgern gleichzustellen. Die seit 1975 geltende Regelung sehe vor, dass die Verpflichtung mündlich vorgenommen wird und dabei auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hinzuweisen ist. Aus Gründen der Nachweisbarkeit und Rechtssicherheit sei über die Verpflichtung zudem eine Niederschrift zu erstellen. Das Mündlichkeitserfordernis lege eine Verpflichtung „in Anwesenheit der zu verpflichtenden Person“ bei der für die Verpflichtung zuständigen Stelle nahe. Die Neuregelung des Verfahrens der förmlichen Verpflichtung soll nun eine Verpflichtung „im Wege der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung, also mittels Echtzeit Videokommunikation“, ausdrücklich gestatten. Verpflichtungen sollen künftig erleichtert werden, indem in geeigneten Fällen ein schnelleres und weniger aufwändiges digitales Verfahren „unter Verzicht auf einen Präsenztermin“ gewählt werden kann. „Das als digitale Alternative zu dem Präsenzverfahren vorgesehene Verfahren einer Verpflichtung im Wege der Echtzeit-Videokommunikation erscheint geeignet, die erforderliche persönliche Ansprache der zu verpflichtenden Person zu gewährleisten und ihr in angemessener Weise die Bedeutung der Verpflichtung und die daran anknüpfenden Strafbarkeiten vor Augen zu führen“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf. 

Unternehmensstatistik: Den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein erstes Unternehmensstatistikreformgesetz (21/6586(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird der Ausschuss für Wirtschaft und Energie federführend weiterberaten. Der Gesetzentwurf verfolgt laut Bundesregierung zwei miteinander verknüpfte Ziele: Zum einen würden erste Maßnahmen realisiert zum Rückbau nationaler Berichtspflichten im Bereich der amtlichen Statistik, die nicht auf EU-Vorgaben beruhen, „entsprechend den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags für die 21. Legislaturperiode“. Auch würden Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda im Bereich Unternehmensstatistik umgesetzt. Zum anderen müsse das System der Unternehmensstatistiken (SysdU) grundlegend modernisiert werden, um auch dauerhaft belastbare Ergebnisse liefern zu können. In einem ersten Schritt sollen dafür mit einem neuen Gesetz die notwendigen Vorbereitungen getroffen werden. Ziel des neuen Systems der Unternehmensstatistiken sei es, „die Kohärenz zwischen den Konjunktur- und Strukturstatistiken zu verbessern“. Insbesondere durch die Zusammenfassung der Unternehmensstatistiken in eine Struktur- und eine Konjunkturerhebung über alle Wirtschaftszweige hinweg solle das System der Unternehmensstatistiken künftig deutlich klarer, digitaler und die Statistik resilienter und für Unternehmen belastungsärmer werden. Zum Abbau nationaler statistischer Berichtspflichten, die über EU-Vorgaben hinausgehen und zur Umsetzung von Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda im Bereich der Wirtschaftsstatistik sollen im Gesetz über die Statistik im produzierenden Gewerbe, im Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz und weiteren Statistikgesetzen Anpassungen vorgenommen werden, um die identifizierten, kurz- und mittelfristig realisierbaren Entlastungsvorschläge für die Wirtschaft umzusetzen. Ferner sollen mit dem SysdU-Vorbereitungsgesetz in einem ersten Schritt die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für neue Methoden und das neue System der Unternehmensstatistiken geschaffen werden. In den Jahren 2026 und 2027 seien freiwillige Testerhebungen zu komplexen Unternehmen vorgesehen, in denen Datenverfügbarkeit und Erhebungsprozesse erprobt und optimiert werden, schreibt die Regierung. Ziel sei es, gemeinsam mit den Unternehmen Entlastungs- und Digitalisierungspotenziale zu identifizieren und diese in einem zweiten Reformgesetz zu realisieren.

Steuerhinterziehung: Die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel „Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum, Cum-Ex und Umsatzsteuerkarusselle auf Bundesebene stärker bekämpfen“ (21/6656(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Er wird federführend im Finanzausschuss weiterberaten.

(vom/hle/25.06.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© SPD/Maximilian König

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 19/27528 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes
    PDF | 886 KB — Status: 11.03.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 19/28841 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/27528 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes
    PDF | 305 KB — Status: 21.04.2021
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1596 - Antrag: Ein ziviles Leitbild für Hochschule und Wissenschaft umsetzen
    PDF | 161 KB — Status: 10.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6016 - Antrag: Alkoholprävention in Deutschland wirksam stärken - Kinder und Jugendliche besser schützen, Gesundheit verbessern
    PDF | 188 KB — Status: 19.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6170 - Antrag: Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2025 - Einzelplan 20 -
    PDF | 2 MB — Status: 01.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6497 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen
    PDF | 1 MB — Status: 15.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6498 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes
    PDF | 488 KB — Status: 15.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6509 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes
    PDF | 291 KB — Status: 15.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6558 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes
    PDF | 301 KB — Status: 18.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6561 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz - VSAAG)
    PDF | 6 MB — Status: 18.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6566 - Antrag: Immobilientransparenzregister einrichten - Geldwäsche bekämpfen, Transparenz über Eigentumsverhältnisse am Wohnungsmarkt herstellen
    PDF | 184 KB — Status: 18.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6586 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes
    PDF | 1 MB — Status: 22.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6656 - Antrag: Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum, Cum-Ex und Umsatzsteuerkarusselle auf Bundesebene stärker bekämpfen
    PDF | 159 KB — Status: 23.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisungen beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
Finanzen

Versicherungswirtschaft kritisiert Umsetzung von Richtlinien

Zeit: Montag, 6. Juli 2026, 14 bis 15.30 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 400

Die deutsche Versicherungswirtschaft hat Kritik an neuen europäischen Vorschriften für die Versicherungen und an der nationalen Umsetzung geübt. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, 6. Juli 2026, erklärte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, insbesondere die neue Richtlinie zu Sanierung und Abwicklung (IRRD) sei zu komplex und verursache immensen unnötigen Aufwand. 

Grundlage der Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025 / 1 und (EU) 2025 / 2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz – VSAAG, 21/6561(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), mit dem zwei EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden sollen, um den Versicherungssektor noch widerstandsfähiger gegen Krisen zu machen. Zugleich soll die Rolle des Sektors bei der Bereitstellung langfristiger privater Investoren für Unternehmen gestärkt werden. Damit werde der Schutz von Versicherungsnehmern, Realwirtschaft und Finanzstabilität im Krisenfall ausgebaut, erwartet die Bundesregierung.

„Zusätzliche, nicht erforderliche Belastungen“

Götz Treber vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft begrüßte zwar in seiner Stellungnahme, dass der Entwurf für die Sicherungsfonds keine neuen beziehungsweise zusätzlichen Vorfinanzierungsverpflichtungen vorsehe. Das trage den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den verschiedenen Sparten Rechnung, vermeide unnötige finanzielle Belastungen und stärke die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Versicherer. 

Dagegen führten sowohl der Entwurf für das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz für Versicherungen als auch die Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz zu den Sicherungsfonds zu zusätzlichen, nicht erforderlichen Belastungen. Teilweise werde über das nach EU-Recht vorgesehene Maß hinausgegangen. 

„Regulatorik, die niemand braucht“

Florian Rauther vom Verband der privaten Krankenversicherung sprach von „Regulatorik, die niemand braucht“. Notwendig sei eine Begrenzung auf das europarechtlich absolut Erforderliche. In seiner Stellungnahme forderte der PKV-Verband sogar das Umsetzungsverfahren für IRRD kurzfristig auszusetzen. „Der Gesetzentwurf geht vielfach über europäische Vorgaben hinaus; zur Vermeidung von Bürokratie sind daher Änderungen erforderlich.“ Es drohe „Gold-Plating“. 

Eine Quersubventionierung krisenbehafteter Unternehmen über den Abwicklungsfonds durch Versicherte aus sparten- beziehungsweise sachfernen Bereichen werde als verfassungsrechtlich bedenklich abgelehnt. Die Spartentrennung sei „zum Schutz der existenziellen Absicherung gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit zwingend erforderlich“, argumentierte der Verband. Der in Deutschland und Europa bereits bestehende Rechts- und Aufsichtsrahmen biete ausreichende Gewähr für einen angemessenen Schutz der Beteiligten. 

Kritik an „verlängerter Haftungsstrecke“

Dr. Maximilian Happacher von der Deutschen Aktuarvereinigung, dem Zusammenschluss der Versicherungs- und Finanzmathematiker, kritisierte in seiner Stellungnahme die Regelung für Sicherungsfonds. Die Einzahlung in den Fonds erfolge im Grunde zeitlich unbegrenzt und werde nur dadurch begrenzt, dass ein Unternehmen, das durch die Beitragszahlung selbst in Schwierigkeiten kommen könnte, nicht mehr zahlen müsse. Erst wenn alle Unternehmen nicht mehr in der Lage seien, zu zahlen, würden die Verpflichtungen des ursprünglichen notleidenden Unternehmens gekürzt.

„Damit verlängert sich die Haftungsstrecke enorm, sodass gesunde Unternehmen (und damit auch die Versicherungsnehmer durch eine geringere Überschussbeteiligung) deutlich länger für Fehler von riskant agierenden und in Schieflage geratenen Unternehmen haften, als es heute der Fall ist“, erklärte die Organisation. Das könne nicht beabsichtigt sein. 

Sicherungsfonds für Schaden und Unfall begrüßt

Der Bund der Versicherten begrüßte die Errichtung eines Sicherungsfonds für den Bereich Schaden und Unfall. Damit werde das System der Sicherungseinrichtungen komplettiert und eine bislang bestehende Schutzlücke geschlossen. Unter anderem die Insolvenz eines Versicherungsunternehmens zeigt nach Ansicht der Organisation auf, „dass es grundlegender Verbesserungen zum Schutz der Versicherten bedarf“. 

Von einem deutlich flexibleren Element als in der Vergangenheit sprach Ludger Hanenberg von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Man habe ein Instrument, die deutschen Versicherer weiter zu stärken. Die Aufsicht könne ihre Arbeit deutlich flexibler wahrnehmen. Auch Christian Nowak (BaFin) sprach von verbesserten Instrumenten für die Aufsicht. Die Kritik der Versicherungswirtschaft an einem deutschen „Gold-Plating“ wies die Aufsichtsbehörde zurück. (hle/06.07.2026)

Dokumente

  • 21/6561 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen sowie zur Änderung des Aufsichtsrahmens für Versicherungsunternehmen (Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs-und-Aufsichtsänderungs-Gesetz - VSAAG)
    PDF | 6 MB — Status: 18.06.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 39. Sitzung des Finanzausschusses am Montag, 06. Juli 2026, 14:00 bis 15:30 Uhr - öffentliche Anhörung (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Sachverständigenliste

  • SV-Liste zum VSAAG (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Stellungnahmen

  • Bund der Versicherten e. V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • PKV - Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Weitere Informationen

  • Finanzen

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-pa-finanzen-1192892

Stand: 06.07.2026