Bundesregierung will die Fahrschulausbildung reformieren

Die Fahrschulausbildung soll reformiert werden. (© picture alliance / Jochen Tack)
Liveübertragung: Donnerstag, 24. September, 18.05 Uhr
Die Bundesregierung will die Fahrschulausbildung reformieren. Ihr Gesetzentwurf „zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze“ (21/7404(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wird am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung beraten. Gemeinsam mit dem Antrag der AfD-Fraktion „Führerschein für 1 Euro – Bezahlbarer Führerschein für Ausbildung und Arbeit“ (21/3558(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll der Entwurf im Anschluss an die 20-minütige Aussprache den Ausschüssen überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll in beiden Fällen der Verkehrsausschuss ein.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Fahrschulausbildung soll entbürokratisiert, modernisiert und zukunftsfähig gestaltet werden. Dieses Ziel verfolgt der Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Mit dem Vorhaben soll die Fahrschulausbildung zukunftsfähig gestaltet werden, schreibt die Regierung. Diese Modernisierung erfordere auch rechtliche Änderungen im Fahrlehrergesetz. Weitere Änderungen stünden im Zusammenhang mit der Reform der Fahrschulausbildung mit dem Ziel, die Kosten für den Führerscheinerwerb zu reduzieren. Darüber hinaus sollen insbesondere Verwaltungsverfahren in dem zum 1. Januar 2018 reformierten Fahrlehrerrecht verbessert und Bürokratie abgebaut werden. Außerdem habe die Europäische Kommission die Regelungen für Inhaber von Befähigungsnachweisen aus anderen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens beanstandet, „sodass auch hier Änderungsbedarf besteht“.
Zur Optimierung des Fahrlehrergesetzes, zur Modernisierung der Fahrschulausbildung und zur korrekten Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG sollen daher einzelne Vorschriften des Fahrlehrergesetzes überarbeitet werden. Auf diese Weise würden insbesondere die Fahrschulüberwachung, die Verwaltungsverfahren und die Berufsausübung von Fahrlehrern aus anderen EU-Mitgliedstaaten erleichtert und die Fahrschulausbildung zukunftsfähig gestaltet. Außerdem würden die Grundlagen für die Modernisierung der Fahrschulausbildung geschaffen und die Regelungen für die Weiterbildung von Fahrlehrern neu strukturiert.
Präsenzpflicht für Theorieunterricht soll wegfallen
Laut Gesetzentwurf soll künftig die Präsenzpflicht für den Theorieunterricht wegfallen. Zukünftig soll es möglich sein, sich das Wissen auch vollständig digital – etwa per App – anzueignen. Die einzelnen Fahrschulen könnten selbst entscheiden, ob und in welcher Form sie Theorieunterricht anbieten.
Außerdem soll das komplexe Bewertungssystem bei der Theorieprüfung vereinfacht und der Umfang des Fragenkatalogs reduziert werden. Fragen zur Verkehrssicherheit bildeten bei der Prüfung gleichwohl einen besonderen Fokus. Das hohe Qualifikationsniveau der Führerscheinausbildung bleibe erhalten, betont die Regierung.
Die praktische Fahrausbildung soll ebenfalls modernisiert werden. Aktuell seien in Deutschland beim Pkw-Führerschein zwölf Sonderfahrten gesetzlich festgelegt (fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Dunkelheitsfahrten). Künftig soll es keine Vorgaben mehr über die Anzahl geben. Damit orientiere sich Deutschland am EU-Recht, heißt es. Künftig werde nur noch geregelt, dass Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit durchzuführen sind. Wie viele Stunden erforderlich sind, hänge von den Fähigkeiten des Fahrschülers und der Einschätzung der Fahrlehrer ab.
Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen unter Anleitung der Eltern
Eine Experimentierklausel im Gesetzentwurf soll ermöglichen, dass Fahrschüler künftig unter der Anleitung von nahestehenden Personen, wie beispielsweise den Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben dürfen. Diese Fahrpraxis unter Anleitung ergänze die praktische Ausbildung in der Fahrschule. Voraussetzung sei das Bestehen der Theorieprüfung.
Der Bundesrat regt in seiner Stellungnahme Änderungen an dem Gesetzentwurf an, die die Bundesregierung ausweislich ihrer Gegenäußerung teils in Betracht zu ziehen gedenkt, teils aber auch ablehnt.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion fordert von der Bundesregierung Maßnahmen, um die Kosten für den Erwerb des Führerscheins deutlich zu senken. Im europäischen Vergleich liege Deutschland bei den Führerscheinkosten an der Spitze, heißt es im Antrag der Fraktion, in dem von einem „strukturellen Problem“ die Rede ist. Selbst im Idealfall, bei einem perfekten Fahrschüler, der so gut wie keine Übungsstunden benötigt, liege Deutschland bereits am oder über dem oberen Ende der Preisspanne im europäischen Vergleich, heißt es.
Neben diesen strukturellen Problemen sei aber auch die Lernphasenentwicklung ein wesentlicher Grund, warum die Führerscheinkosten in Deutschland stark angestiegen sind, schreiben die Abgeordneten. Bei einer Sachverständigenanhörung des Verkehrsausschusses im Sommer 2024 sei deutlich geworden, dass viele Fahrschüler mit einem sehr geringen Vorkenntnisstand in die Fahrschule kämen.
KfW-Programm nach französischem Vorbild
Es sei daher sowohl nötig, die strukturell vorgegebenen Mindestkosten zum Erwerb einer Fahrerlaubnis zu senken als auch gesellschaftlich Maßnahmen zu ergreifen, „dass der Vorkenntnisstand der Fahrschüler ansteigt und möglichst viele junge Menschen finanziell in die Lage versetzt werden, einen Führerschein zu erwerben“, heißt es in der Vorlage. Die AfD-Fraktion plädiert dafür, nach dem französischen Vorbild „Permis à 1 Euro par jour“ ein KfW-Programm aufzusetzen, das es Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 15 bis 25 Jahren erleichtert, einen Führerschein der Klassen AM, A1, A2, B zu erlangen.
Ihnen müsse ermöglicht werden, einen zinsfreien Kleinkredit mit einem Volumen in Höhe von bis zu 4.500 Euro aufzunehmen, bei dem Zinsen, Risiko-, Bearbeitungs- und Abwicklungskosten aus Bundesmitteln getragen werden, und der mit einem Euro pro Tag getilgt werden kann.
Zugleich wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen und Rechtsverordnungen zu ändern, damit unter anderem eine Rückkehr zur 45-minütigen praktischen Fahrprüfung möglich wird. Im Sinne einer kostensparenden und zeitflexiblen Ausbildung soll aus Sicht der AfD-Fraktion zudem die Möglichkeit eröffnet werden, den Theorieunterricht als Kombination von Präsenzunterricht und digitalen Lernen durchzuführen. Vollständiger Präsenzunterricht solle gleichwohl weiterhin möglich sein.
Rechtssicherer Einsatz von Fahrsimulatoren
Weitere Punkte in dem Antrag betreffen Regelungen für den rechtssicheren Einsatz von Fahrsimulatoren, die Digitalisierung des Antragsverfahrens für Führerscheine und zur Zulassung zu Prüfungen sowie die Reform der Fahrlehrerausbildung, wodurch Umfang und hohen Kosten gesenkt und die Ausbildung für Quereinsteiger attraktiver gemacht werden soll.
Außerdem soll die Regierung nach den Vorstellungen der AfD bei den Ländern dafür zu werben, eine frühe Verkehrserziehung im schulischen Lehrplan einzuführen, um den Vorkenntnisstand für das System Straßenverkehr zu erhöhen und mehr Verkehrskompetenz bereits im jungen Alter zu schaffen. (hau/14.09.2026)