Einrichtung einer internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine

Das Übereinkommen vom 16. Dezember 2025 zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine steht auf der Tagesordnung des Bundestages. (© picture alliance / CHROMORANGE | MPfoto71)
Liveübertragung: Donnerstag, 8. Oktober, 21.50 Uhr
Der Bundesstag berät am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Übereinkommen vom 16. Dezember 2025 zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine“ (21/8241(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache soll der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Das Übereinkommen zur Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine wurde am 16. Dezember 2025 in Den Haag von 34 Staaten, darunter der Bundesrepublik Deutschland, sowie der Europäischen Union unterzeichnet. Durch das Übereinkommen wird die Internationale Schadensersatzkommission für die Ukraine eingerichtet. Die Kommission ist ein Verwaltungsorgan, das nach internationalen Standards über Schadensersatzansprüche für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine entscheiden wird. Nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes bedarf das Übereinkommen der Zustimmung durch den Bundestag, da es Gegenstände der Bundesgesetzgebung betrifft. (hau/28.09.2026)