118 Gesetze an 57 Sitzungstagen verabschiedet

Der Bundestag hat 118 Gesetze im Jahr 2025 verabschiedet. (© DBT/Klimpel)
118 Gesetze hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2025 verabschiedet, 22 davon an den sechs Sitzungstagen, die noch zur 20. Wahlperiode (WP) gehörten, die am 25. März mit der Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages endete. 96 verabschiedete das Parlament an den 51 Sitzungstagen der 21. WP.
Gesetzentwürfe aus dem Bundestag
19 dieser 96 verabschiedeten Gesetze gingen auf eine Initiative des Bundestages zurück. Dabei handelte es sich um Gesetzentwürfe der Regierungskoalition, bestehend aus CDU/CSU und SPD. 77 Gesetze gingen auf eine Regierungsvorlage zurück.
Bei den noch in der 20. WP verabschiedeten Gesetzen gingen elf auf eine Initiative des Bundestages zurück. Dabei handelte es sich in der überwiegenden Mehrheit um gemeinsame Entwürfe von Bündnis 90/Die Grünen und SPD (6). Drei Gesetzentwürfe beschlossen die Abgeordneten auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion. Auf Initiative der FDP wurde ein Gesetzentwurf verabschiedet.
Einen gemeinsamen Entwurf von CDU/CSU und SPD billigte das Plenum in der 214., der letzten, Sitzung des 20. Bundestages am 18. März 2025, wenige Tage vor dem Zusammentritt des 21. Bundestages.
Reform der Schuldenbremse
Dabei handelte es sich um einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) (20/15096). Namentlich stimmten 512 Abgeordnete für das zuvor noch im Haushaltsausschuss geänderte Gesetz zur Reform der Schuldenbremse (20/15117), 206 votierten dagegen, es gab keine Enthaltung.
Danach sollen Ausgaben für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben ab einer bestimmten Höhe künftig nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Darüber hinaus soll im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ ermöglicht werden. Die in diesem Rahmen aufgenommenen Kredite sollen ebenfalls von der Schuldenregel ausgenommen werden. Zudem soll den Ländern ein Verschuldungsspielraum bei der Aufstellung ihrer Haushalte eingeräumt werden. Für die Annahme des Entwurfs war eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten notwendig.
Die übrigen elf Gesetzesbeschlüsse der 20. WP gingen auf eine Regierungsvorlage der Regierungskoalition, bestehend aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, zurück.
220 Gesetzentwürfe beim Bundestag eingebracht
Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 220 Gesetzentwürfe beim Bundestag ein, davon 22 in der 20. WP und 198 in der 21. WP. Noch in der 20. Legislaturperiode eingebracht wurden 13 Regierungsvorlagen, acht Initiativen aus dem Parlament selbst und ein Vorschlag des Bundesrates. Von den acht Gesetzesinitiativen aus dem Parlament selbst stammten drei von der FDP, zwei von Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam mit der SPD, einer von der CDU/CSU gemeinsam mit der SPD und jeweils einer von AfD und Bündnis 90/Die Grünen.
Bei den in der 21. Wahlperiode eingebrachten 198 Gesetzentwürfen stammten 115 Vorlagen aus der Feder der Bundesregierung, 36 vom Bundesrat, 21 von den Fraktionen der Regierungskoalition CDU/CSU und SPD, 14 von der AfD-Fraktion, neun von Bündnis 90/Die Grünen und drei von der Linken.
AfD mit den meisten Anträgen
Beim Parlament wurden insgesamt 292 selbstständige Anträge eingebracht, davon 27 in der 20. und 265 in der 21. Wahlperiode. Mit ihnen wird beispielsweise die Beratung bestimmter Ereignisse oder Politikbereiche beantragt, wie die Änderung eines Gesetzes. Auch kann die Bundesregierung aufgefordert werden, dem Parlament über bestimmte Ereignisse oder Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Die meisten Anträge stellte im vergangenen Jahr die Fraktion der AfD mit elf in der 20. und 131 in der 21. WP, gefolgt von Bündnis 90/Die Grünen mit 72 in der 21. WP. Die Linke stellte 43 Anträge in der 21. WP. Die FDP-Fraktion, die im 21. Bundestag nicht mehr vertreten war, stellte in der 20. WP neun Anträge, die CDU/CSU zwei, die Gruppe BSW einen. In zwei Fällen einigten sich Union, SPD, Grüne und FDP auf gemeinsame Anträge. Jeweils einen gemeinsamen Antrag in der 20. WP stellten CDU/CSU und SPD sowie SPD und Grüne.
In der 21. WP stellten die Fraktionen der Regierungskoalition Union und SPD 16 gemeinsame Anträge. Zweimal formulierten sie gemeinsame Forderungen mit den Grünen, einmal mit den Grünen und der Linken.
Entschließungsanträge
Die Zahl der Entschließungsanträge belief sich auf elf in der 20. und 35 in der 21. WP. Entschließungen müssen sich auf eine vorliegende Initiative beziehen und werden entweder zur dritten Beratung von Gesetzentwürfen oder zur Beratung von Großen Anfragen im Plenum eingebracht. In der 20. WP stellte die FDP vier, die Gruppe Die Linke zwei, die CDU/CSU-Fraktion ebenfalls zwei, die AfD einen und die Gruppe BSW ebenfalls einen Entschließungsantrag. CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen formulierten einen gemeinsamen Entschließungsantrag.
Mit 21 Entschließungsanträgen in der 21. WP lagen Bündnis 90/Die Grünen vor der AfD mit acht und der Linken mit sechs.
Aktuelle Stunden, Fragestunden, Regierungsbefragungen
Auch die Kontrolltätigkeit des Parlaments schlägt sich in Zahlen nieder. In insgesamt 31 Aktuellen Stunden (drei davon in der 20. WP) debattierte der Bundestag auf Verlangen der Fraktionen über aktuelle Entwicklungen.
In zwölf Fragestunden (eine davon in der 20. WP) stellten sich Regierungsvertreter den Auskunftswünschen der Abgeordneten, in 13 Regierungsbefragungen (eine davon in der 20. WP) informierte die Bundesregierung über aktuelle Kabinettsbeschlüsse.
Regierungserklärungen
Insgesamt sechs Regierungserklärungen wurden abgegeben. Eine hielt Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in der 209. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages am 29. Januar zu aktuellen innenpolitischen Themen, eine weitere der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), in der 210. Sitzung am 30. Januar zum Jahreswirtschaftsbericht 2025.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat vier Regierungserklärungen abgegeben: in der 3. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages am 14. Mai zum Regierungsprogramm, in der 12. Sitzung am 24. Juni zum Nato-Gipfel am 24. und 25. Juni in Den Haag und zum Europäischen Rat am 26. und 27. Juni 2025 in Brüssel, in der 34. Sitzung am 16. Oktober 2025 zum Europäischen Rat am 23. und 24. Oktober 2025 in Brüssel und in der 49. Sitzung am 17. Dezember 2025 zum Europäischen Rat am 18. und 19. Dezember 2025 in Brüssel.
Große und Kleine Anfragen
Bei wichtigen politischen Fragen greifen die Fraktionen zum Mittel der Großen Anfrage. Die AfD-Fraktion stellte in den Sitzungswochen der 21. Wahlperiode vier, die Linke zwei Große Anfragen an die Bundesregierung. Die schriftlichen Antworten der Bundesregierung auf Große Anfragen werden im Plenum des Bundestages beraten, wenn mindestens fünf Prozent der Abgeordneten dies verlangen.
1.318 Mal nutzten die Fraktionen eine Kleine Anfrage, um die Bundesregierung zur Stellungnahme zu einem bestimmten Sachverhalt zu bewegen, 198 davon in den wenigen Sitzungswochen der 20. Legislaturperiode. Kleine Anfragen kamen zum großen Teil von der AfD (20. WP: 57, 21. WP: 674) und der Linken (21. WP: 251). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte 195 Kleine Anfragen in der 21. Legislaturperiode. Die Gruppe Die Linke stellte 64, die CDU/CSU 50, die FDP 20 und die Gruppe BSW sieben Kleine Anfragen, alle in dem zur 20. Legislaturperiode gehörenden Zeitraum. Kleine Anfragen müssen von der Bundesregierung in der Regel innerhalb von zwei Wochen schriftlich beantwortet werden. Sie werden nicht im Plenum beraten.
Fragen der Abgeordneten an die Regierung
Die Parlamentarier richteten insgesamt 5954 schriftliche (20. WP: 1338, 21. WP: 4616) und 782 mündliche Fragen (20. WP: 52, 21. WP: 730) an die Bundesregierung. Die meisten schriftlichen Fragen stellten Abgeordnete der AfD (20. WP: 339, 21. WP: 1976), der Grünen (20. WP: 114, 21. WP: 1388) und der Linken (21. WP: 1111), gefolgt von Abgeordneten der Union (20. WP: 391, 21. WP: 106) und der Gruppe Die Linke (20. WP: 213). Abgeordnete der FDP stellten in der 20. Wahlperiode 146 und der Gruppe BSW 89 schriftliche Fragen an die Bundesregierung. Einzelne Abgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, stellten 44 beziehungsweise 32 schriftliche Fragen, Abgeordnete der SPD zwei beziehungsweise drei.
Die meisten mündlichen Fragen kamen von Abgeordneten der Grünen (20. WP: 2, 21. WP: 300) gefolgt von Abgeordneten der AfD (20. WP: 9, 21. WP: 242) und der Linken (21. WP: 176). Fraktionslose Abgeordnete stellten zwei beziehungsweise zwölf mündliche Fragen. Abgeordnete der CDU/CSU, der Gruppe Die Linke, der Gruppe BSW und der FDP hatten 19, 14, vier und zwei mündliche Fragen, alle in dem zur 20. Wahlperiode gehörenden Zeitraum. Abgeordnete der SPD hatten im Jahr 2025 gar keine mündlichen Fragen. Dringliche Fragen, die noch bis 12 Uhr am Tag vor der Fragestunde eingereicht werden können, wurden im Jahr 2025 nicht gestellt.
7.409 Bundestagsdrucksachen veröffentlicht
Das Plenargeschehen aller 6 und 51 Sitzungstage kann man im Plenarprotokoll auf 805 beziehungsweise 6.175 Seiten nachlesen. Als Video abrufbar sind alle Plenarsitzungen und Redebeiträge in der Mediathek des Bundestages. Alle 705 und 3483 Plenardrucksachen des Jahres 2025 sind unter bundestag.de/dokumente und im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) abrufbar; alle 40 (20. WP: 1, 21. WP: 39) namentlichen Abstimmungen unter bundestag.de/abstimmung.
Die Drucksachen bilden alle parlamentarischen Initiativen ab, also Gesetzentwürfe und Verordnungen, Anträge, Entschließungs- und Änderungsanträge, Beschlussempfehlungen und Berichte, Große und Kleine Anfragen sowie Unterrichtungen. (klz/08.04.2026)