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Parlament

Überweisungen im vereinfachten Verfahren

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen: 

Europol: Der Entwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes (21/2373) wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen. Nach der Mitte 2022 in Kraft getretenen Änderung der sogenannten Europol-Verordnung der EU sollen die Vorschriften des Europol-Gesetzes nach dem Willen der Bundesregierung entsprechend angepasst werden. Danach muss die Änderungsverordnung als unmittelbar geltendes EU-Recht nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Das Europol-Gesetz regele jedoch innerstaatlich die Zuständigkeiten der beteiligten Behörden von Bund und Ländern bezüglich der Zusammenarbeit mit Europol sowie die Beziehungen dieser Behörden im Verhältnis zueinander bei der Zusammenarbeit mit Europol, führt die Bundesregierung aus. Soweit sich die entsprechenden Bestimmungen des Europol-Gesetzes auf Regelungen beziehen, die mit der Änderungsverordnung geändert, aufgehoben oder neu eingefügt wurden, sind diese daher laut Bundesregierung anzupassen.

Verstöße gegen EU-Maßnahmen: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (21/2508) wird federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie weiterberaten.

Pflanzenschutzgesetz: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen (21/2473) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen. Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln durch berufliche Verwender soll ab dem 1. Januar 2026 elektronisch und in einem maschinenlesbaren Format erfolgen. Mit der Gesetzesänderung sollen EU-rechtliche Anpassungen an das deutsche Pflanzenschutzgesetz vorgenommen werden. Der Gesetzentwurf reagiert auf die EU-Durchführungsverordnung 2023 / 564, die die elektronische und maschinenlesbare Dokumentation von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen ab Januar 2026 vorschreibt. Bisher sei in Deutschland sowohl eine schriftliche als auch eine elektronische Dokumentation zulässig. Die Anpassung sei notwendig, um Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen und unionsrechtswidrige Regelungen zu beseitigen, heißt es in dem Entwurf.

Tiergesundheit: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes (21/2475) wird ebenfalls im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat weiterberaten. Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, dient das Gesetz der Umsetzung von EU-Recht und beinhaltet die Übernahme von Begriffsbestimmungen, die Anpassung von Regelungen zur Seuchenmeldung, die Neuregelung von immunologischen Tierarzneimitteln sowie die Änderung von Entschädigungsregeln und Bußgeldern. Unter anderem müssen alle Tierärzte bis Ende Januar elektronisch melden, wenn sie Antibiotika bei Hunden und Katzen verschrieben haben. Die neuen Regelungen, heißt es in dem Gesetzentwurf, dienten der Verbesserung der Datengrundlage, um Tendenzen bei der Antibiotikaanwendung festzustellen und mögliche Risikofaktoren auszumachen. Sie trügen so zur Fortentwicklung der Maßnahmen zur umsichtigen Verwendung von antibiotischen Wirkstoffen bei. Dies sei für die Bekämpfung des Problems von antibiotischen Resistenzen von zentraler Bedeutung. Hintergrund seien EU-Vorgaben, die seit April 2021 beziehungsweise Januar 2022 das nationales Recht überlagerten. Die Anpassung erfolge in mehreren Arbeitspaketen, der vorliegende Entwurf sei der erste Schritt. Es bestehe auch Änderungsbedarf bei Entschädigungsregelungen für Tierhalter und bei der Systematik der Regelungen zu immunologischen Tierarzneimitteln.

Eigenmittel-Anforderungen: Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1174 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der EU-Verordnung Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (21/2509, 21/2964) ist zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen worden. Darin will die Bundesregierung Änderungen am europäischen Rechtsrahmen für die Abwicklung von Banken eins zu eins umsetzen. Es gehe dabei um „technische Vorgaben, wie für Banken, deren Konzernstruktur aus mehreren, aneinandergereihten Tochterunternehmen (“Daisy Chains„)besteht, die Mindestanforderungen an Verlustpuffern aus Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten bestimmt und erfüllt werden“. Ziel sei eine „ausreichende Verlusttragung innerhalb des Konzerns in einer Abwicklung“, wobei verhindert werden solle, „dass Tochtergesellschaften überproportional belastet werden“. Darüber hinaus regele die Richtlinie, dass Banken, die im Wege eines regulären Insolvenzverfahren zu liquidieren wären, von der Anforderung zum Aufbau von Verlustpuffern für die Abwicklung ausgenommen sind.

Fahrverbote: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland (21/2375) wird im federführenden Verkehrsausschuss weiterberaten. Geplant sind Änderungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung von Fahrverboten für Inhaber ausländischer EU- und EWR-Führerscheine, „die keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben“. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass auf diesen Führerscheinen das Fahrverbot für das Inland künftig nicht mehr vermerkt wird. Stattdessen soll die Sanktion in das Fahreignungsregister (FAER) eingetragen werden, „sodass sie für die Kontrollbehörden durch Einsichtnahme in das FAER ersichtlich ist“. Damit will die Regierung nach eigener Aussage ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2021 umsetzen. Dem Urteil zufolge sind Mitgliedstaaten nicht berechtigt, auf EU- und EWR-Kartenführerscheinen von Inhabern, die ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in dem Mitgliedstaat haben, einen Vermerk über das Verbot anzubringen, in ihrem Hoheitsgebiet zu fahren.

Gesundheitsversorgung: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Haft, insbesondere von suchtkranken Menschen“ (21/2244) ist zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen worden. Für Menschen mit Suchterkrankung sei die Haft eine wichtige Zeit, um sich auf eine adäquate Behandlung und Therapie einlassen zu können, heißt es in dem Antrag. Suchtkranke Menschen in Haft oder im Maßregelvollzug hätten Anspruch auf eine adäquate medizinische Versorgung, die gleichwertig den Standards außerhalb des Vollzugs entsprechen müsse. Ob dieser Anspruch immer flächendeckend umgesetzt werde, lasse sich schwer überprüfen, denn die föderale Struktur und die unzureichende Datenerhebung seien zentrale Herausforderungen für die Versorgung. Derzeit hätten inhaftierte Personen für die Dauer ihrer Haftzeit keinen Krankenversicherungsschutz, ihre Behandlungen würden über die Justizkassen der Länder finanziert. Eine explizite Ausweisung der Kosten in den jeweiligen Haushalten der Justizministerien gebe es nicht, sodass nicht nachvollziehbar sei, wie viel Geld die Länder jeweils für die Gesundheitsversorgung ihrer Inhaftierten ausgeben. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, sich für bundesweit verbindliche, einheitliche Standards für die medizinische und psychosoziale Versorgung von suchtkranken Menschen im Straf- beziehungsweise Maßregelvollzug einzusetzen, die eine gleichwertige medizinische Versorgung in allen Bundesländern sicherstellen. 

Mindeststeuer: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Steuergestaltung verhindern – Mindeststeuer stärken“ (21/2245) wird federführend im Finanzausschuss beraten. Die Bundesregierung soll sich laut Antrag auf internationaler und auf EU-Ebene für die globale Mindeststeuer einsetzen. Außerdem wird verlangt, die internationale Steuerkooperation und Infrastruktur zur Erfassung von Vermögen und den Austausch von Bankdaten weiter zu verbessern. Nach Angaben der Fraktion entgehen den öffentlichen Kassen durch Steuertricks von Konzernen jährlich Milliardeneinnahmen. So würden beispielsweise durch komplexe Unternehmenskonstrukte legale Schlupflöcher und Besteuerungsunterschiede zwischen Ländern ausgenutzt. Beispielhaft für die Tragweite aggressiver Steuergestaltungen großer Konzerne seien die reichsten Unternehmenseigner Deutschlands, die durch Steuergestaltungen heute effektiv 30 Prozent Steuern auf ihre Einkünfte zahlen würden und damit nur noch die Hälfte im Vergleich zu 1996. Außerdem wird gefordert, an den aktuell bestehenden Regeln zur sogenannten Lizenzschranke festzuhalten. Der von der Bundesregierung geplante Wegfall der Lizenzschranke sei falsch, argumentiert die Fraktion. „Faktisch macht dies den Weg für Unternehmen frei, Lizenz- und Markenrechte an Tochtergesellschaften im Ausland zu vergeben. Die Steuerersparnis, die durch eine geringere Besteuerung im Ausland entsteht, kommt somit den Profiten von Unternehmen zustande, die sich an der Nutzung von Steuertricks orientieren“, heißt es in dem Antrag. Dies führe auch zu einem Anreiz zusätzlicher Wertschöpfung im Ausland.

Braunkohleverstromung: Ein Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland (21/2598) ist zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen worden. Dabei geht es um die Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß Paragraf 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes.

Haushaltsjahr 2024: Der Antrag des Bundesministeriums der Finanzen auf Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2024 – Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2024 (21/2353) ist zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen worden. Darin heißt es, der Bundesrechnungshof werde voraussichtlich gegen Ende des Jahres dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung seine Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2024 zuleiten, sodass die Regierung im Anschluss entlastet werden kann.

Pflanzenschutz: „Ideologiefreien, innovativen Pflanzenschutz gewährleisten – Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft sichern“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/2546), der federführend im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beraten wird. Die AfD-Fraktion macht sich für einen „ideologiefreien und innovativen Pflanzenschutz“ stark. In einem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, für einen bedarfsgerechten und dauerhaft gesicherten Pflanzenschutz „nach guter fachlicher Praxis zu sorgen“, die Versorgung der heimischen Landwirtschaft mit Pflanzenschutzmitteln sicherzustellen und Planungssicherheit durch verlässliche Übergangsfristen sowie rechtssichere und zügige Notfallzulassungen zu gewährleisten. Zudem soll die Regierung das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel grundlegend entbürokratisieren, sämtliche über das Unionsrecht hinausgehenden nationalen Auflagen, Verschärfungen oder zusätzlichen Prüfverfahren abschaffen und das gesamte Verfahren an den unionsrechtlichen Vorgaben (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) ausrichten. Zu den Forderungen der Fraktion gehört auch, dass die Bundesregierung Zulassungsentscheidungen ausschließlich auf Basis einer wissenschaftsbasierten Nutzen-Risiko-Abwägung treffen soll, bei der Vorteile für Ertrag, Ernährungssicherung und Sortenvielfalt sowie Risiken für Umwelt, Mensch und Tier berücksichtigt und transparent bewertet werden.

Düngeverordnung: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Düngeverordnung reformieren – Bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher Praxis wieder ermöglichen“ (21/2547) wurde ebenfalls in den Landwirtschaftsausschuss überwiesen. Nach Auffassung der Abgeordneten der AfD-Fraktion stellt die derzeitige Düngeverordnung (DüV) für viele landwirtschaftliche Betriebe eine unverhältnismäßige Belastung dar. In ihrem Antrag fordern die Antragsteller von der Bundesregierung unter anderem, alle seit 2017 bestehenden Düngeauflagen einer fachlichen, ökologischen und verursachergerechten Überprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls abzuschaffen. Auch bestehende Sperrfristen, Vorgaben zu Lagerkapazitäten und Einarbeitungstechniken sollen auf ihre fachliche und ökologische Sinnhaftigkeit überprüft werden. Die Eigenverantwortung der Betriebe bei der Düngung zu soll nach dem Willen der AfD-Fraktion gestärkt und moderne Präzisionsmethoden sowie digitale Nährstoffplanung anerkannt werden.

Bürokratieabbau in der Landwirtschaft: Ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion trägt den Titel: „Entlastung der Landwirtschaft durch Bürokratieabbau und Deregulierung“ (21/2548). Auch diese Vorlage wird im Landwirtschaftsausschuss federführend beraten. ) Die Fraktion der AfD fordert in dem Antrag von der Bundesregierung die Entlastung der Landwirtschaft durch Bürokratieabbau und Deregulierung. Konkret erwarten die Abgeordneten von der Regierung unter anderem ein umfassendes Moratorium für sämtliche neuen Bürokratiepflichten und Meldeauflagen in der Land- und Forstwirtschaft. Zudem fordern sie, die bestehenden und geplanten Auflagen und ordnungsrechtlichen Vorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unverzüglich auf ihre Effizienz und Wirksamkeit zu überprüfen 

Markstellung der Landwirte: Die AfD-Fraktion hat zudem einen Antrag mit dem Titel „Marktstellung der Landwirte stärken – Faire Wettbewerbsbedingungen schaffen“ (21/2549) eingebracht, der ebenfalls in den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde.  In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, ein nationales Maßnahmenpaket zur Stärkung der Marktstellung landwirtschaftlicher Erzeuger gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel, Verarbeitungsunternehmen und Handelsketten vorzulegen. Dieses Paket beinhaltet erstens die Einführung verbindlicher gesetzlicher Standards gegen unfaire Handelspraktiken, unabhängig von EU-Vorgaben wie der sogenannten UTP-Richtlinie, zweitens ein konsequentes Vorgehen gegen ruinöse Preisdumping-Strategien im Lebensmitteleinzelhandel; drittens die rechtliche, steuerliche und bürokratische Entlastung von Erzeugergemeinschaften und Genossenschaften, damit Landwirte ihre Vermarktung selbstbestimmt organisieren können - und viertens die Stärkung der eigenverantwortlichen Bündelung des Angebots durch Erzeugergemeinschaften und andere Zusammenschlüsse.

Geografische Angaben: „Schutz geografischer Angaben stärken – Praktikabilität, Wettbewerbsfähigkeit und Rechtsklarheit sichern“ lautet der Titel eines AfD-Antrags (21/2550), der zur federführend Beratung in den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde. Der Schutz geografischer Angaben und garantiert traditioneller Spezialitäten ist nach Auffassung der AfD-Fraktion für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und regionalen Identität deutscher Agrarprodukte, Lebensmittel, Weine, Spirituosen sowie auch handwerklicher und industrieller Erzeugnisse von zentraler Bedeutung. In dem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, Definition und Einbeziehung des Erzeugerbegriffs praxisgerecht zu gestalten, Bürokratie und Kosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) minimieren. Werbemöglichkeiten für nicht registrierte Betriebe sollen nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden, sodass für eine Übergangszeit von zwei Jahren ab Beginn der Vermarktung es Familienbetrieben sowie kleineren und mittelständischen Unternehmen weiterhin gestattet werden soll ihren hauseigenen regionalen Produkten einen vergleichbaren geografischen Bezug zu schreiben zu können wie Produkten mit registrierter geografischer Herkunftsangabe, sofern die Gefahr einer Verwechslung mit der registrierten Angabe ausgeschlossen sei.

Küstenfischerei: Ebenfalls an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Erhalt und Stärkung der deutschen Krabben- und Küstenfischerei“ (21/2551). In ihrem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, einen zweckgebundenen „Fischereifonds“ zu etablieren, welcher sich aus Offshore-Ausschreibungen und nationalen Mitteln zusammensetzt. Dieser Fonds soll finanzielle Ausgleichszahlungen für verlorene Fangräume bereitstellen, Soforthilfen und Liquiditätsüberbrückungen gewährleisten und den freiwilligen Flottenabbau sowie die Modernisierung und Anpassung der Flotten unterstützen, um umweltfreundlichere Technologien zu fördern.

Geoengineering: Um die möglichen schadhaften Auswirkungen von Geoengineering geht es in einem Antrag der AfD-Fraktion (21/2552), der zur federführenden Beratung an den Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung überwiesen wurde. Die AfD-Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, eine Prüfung der Sicherheitslage vorzunehmen und eine Enquete-Kommission zu etablieren, die die Risiken von Geoengineering herausarbeiten solle. Außerdem fordert die AfD von der Bundesregierung, sich völkerrechtlich bei den zuständigen Gremien „für eine generelle und rechtliche Prüfung von Geoengineering einzusetzen“. Laut Umweltbundesamt umfasst Geoengineering „bewusste und großskalige Veränderungen des Klimasystems mit dem Ziel, die vom Menschen gemachte (anthropogene) Klimaerwärmung zu mildern“. Die AfD bezieht sich in ihrem Antrag auf die beiden Methoden Carbon Dioxide Removal (CDR) und SRM (Solar Radiation Management). Während bei ersterer die Kohlenstoffdioxidkonzentration in der Atmosphäre verringert werden soll, ist es Ziel von SRM, die eintreffende Sonneneinstrahlung zu verringern und so die Erderwärmung zu reduzieren. Laut antragstellender Fraktion stellen solche Eingriffe auf das Weltklima eine Gefahr für Menschen und Klima dar und bedürfen strenger Regulierung. 

Arzneimittelversorgung: Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Flächendeckende Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher machen“ (21/2553) eingebracht. Die Vorlage wird federführend im Gesundheitsausschuss beraten. Apotheken gäben nicht nur Arzneimittel ab, sondern seien auch das wohnortnächste, größte, vielfältigste, fachkundig geführte und sichere dezentrale Lager für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Das finanzielle Risiko und die Vorfinanzierung trügen dabei die Apotheker selbst, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Die Apotheken hätten gleichwohl mit einer Vielzahl von Problemen zu kämpfen. Dazu gehörten der steigende Kostendruck, Medikamentenlieferengpässe, die Inflation, Personalmangel und die zunehmende Bürokratie. Hinzu komme der Trend zum Versandhandel mit Arzneimitteln. Als Folge expandierten die großen Versender im EU-Ausland, während die Apothekenzahl in Deutschland ständig sinke. Daher müsse dringend die flächendeckende Arzneimittelversorgung über Apotheken zukunftssicher gemacht werden. Dabei dürften die Grenzen der Aufgabengebiete von Ärzten und Apothekern nicht verwischt werden. Die Abgeordneten fordern unter anderem, sämtliche Vergütungen von Apotheken anzuheben und Bürokratie abzubauen. Den Apotheken müsse zudem die Möglichkeit gegeben werden, vorgeschriebene Mindestanforderungen an Ausstattung und Räumen für Labor- und Rezepturarbeiten zu unterschreiten und in Fällen, in denen dies der ärztlichen Verordnung entspricht, statt einer Rezeptur ein Fertigarzneimittel abzugeben.

Weltgesundheitsorganisation (WHO): Ebenfalls im Gesundheitsausschuss beraten wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Austritt Deutschlands aus der WHO und Neuausrichtung internationaler Gesundheitskooperation“ (21/2554). Es gebe weder effektive parlamentarische Kontrollmechanismen für die WHO-Programme noch eine unabhängige Gerichtsbarkeit zur Überprüfung ihrer Entscheidungen. Die Verhandlungsführung beim Abschluss des Pandemievertrags hätte im Fall Deutschlands bei der Europäischen Union gelegen. Der Bundestag sei in die Verhandlungen nicht eingebunden gewesen, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Die WHO finanziere sich zu etwa 80 Prozent aus freiwilligen, zweckgebundenen Beiträgen. Ein erheblicher Teil dieser Mittel stamme nicht aus regulären Pflichtbeiträgen von Staaten, sondern von privaten und geopolitisch motivierten Akteuren. 2024 sei China zum größten Geldgeber der WHO geworden, nachdem die USA ihre Beiträge reduziert hätten. Die Ausweitung chinesischer Zahlungen sei Bestandteil einer umfassenden außenpolitischen Strategie, wie die AfD erläutert. Trotz der tiefgreifenden globalen Auswirkungen der Corona-Pandemie habe es bislang keine umfassende, unabhängige Aufarbeitung des internationalen Krisenmanagements unter Beteiligung der WHO gegeben. Solange sich die WHO ihrer Verantwortung nicht stelle, fehle ihr jede glaubhafte Grundlage, um künftig bindende Standards zu setzen, heißt es in dem Antrag weiter. Vor diesem Hintergrund sei es geboten, dass Deutschland den Austritt aus der WHO erkläre und sich für den Aufbau eines neuen, demokratisch legitimierten und wissenschaftlich pluralen Systems internationaler Gesundheitskooperation einsetze.

Steuergerechtigkeit: Statt einer höheren Pendlerpauschale soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lieber der steuerliche Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigen. Diese Forderung erhebt sie in einem Antrag (21/2558), der an den Ausschuss für Finanzen zur Federführung überwiesen wurde. Derzeit verringert der Pauschbetrag das zu versteuernde Einkommen von Arbeitnehmern um 1.230 Euro. Die Grünen wollen diesen Betrag auf 1.500 Euro erhöhen. Dafür soll die im Entwurf der Bundesregierung für das Steueränderungsgesetz (21/1974) vorgesehene Erhöhung der Entfernungspauschale entfallen. Die Regierung will, dass Arbeitnehmer auch für die ersten 20 Kilometer 38 Cent pro Kilometer absetzen können statt des bisher reduzierten Betrags von 30 Cent. Ferner wollen die Grünen, dass Fahrräder, E-Scooter und E-Roller, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zur privaten Nutzung überlassen, bis 8.000 Euro steuerfrei bleiben. Alleinerziehende sollen ein monatliches, einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld nach Vorbild des Kindergeldes erhalten. Mitgliedsbeiträge zu Gewerkschaften wollen die Grünen als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig machen, so dass sie nicht mehr unter die Werbungskostenpauschale fallen. Neben Jobtickets sollen Arbeitnehmer auch Bahncards, die sie von ihrem Arbeitgeber erhalten, nicht mehr versteuern müssen, ohne dass wie bisher eine „notwendige und aufwändige Vorab-Amortisationsrechnung“ nötig ist. Die Verpflegungspauschalen für Abwesenheiten sollen um fünf Euro auf 19 und 38 Euro angehoben werden. Im Gegenzug solle die Regierung nicht nur auf die Erhöhung der Entfernungspauschale verzichten, sondern auch auf die Senkung der Umsatzsteuer auf sieben Prozent für Speisen in der Gastronomie. Dafür wiederum verlangt die Antragstellerin von der Bundesregierung, „ein Gesetz für eine umfassende Reform der Umsatzsteuer vorzulegen, die vor allem die zahlreichen und aus der Zeit gefallenen Ausnahmen und Sondertatbeständen reduziert“. Journalismus und Bürgerbusse sollen als gemeinnützige Tätigkeiten vollzogen werden können. Eine gelegentliche politische Betätigung von gemeinnützigen Organisationen soll nicht zum Verlust des Status der Gemeinnützigkeit führen. 

Plattformaufsicht: Außerdem haben die Grünen einen Antrag mit dem Titel „Die Plattformaufsicht und den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern ernst nehmen - Den Koordinator für Digitale Dienste mit dringend notwendigen Ressourcen ausstatten“ vorgelegt (21/2559), der an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung überwiesen wurde. Die Fraktion dringt darauf, den Koordinator für Digitale Dienste (DSC) in der Bundesnetzagentur mit dringend notwendigen Ressourcen auszustatten. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, die derzeit im Haushalt 2026 vorgesehenen Planstellen des DSC auf die ursprünglich vorgesehenen 91,36 Stellen zu erhöhen und diese auch zu besetzen. Weiter fordern die Abgeordneten, den DSC in seiner Unabhängigkeit und seinen Aufsichtsfunktionen weiter zu stärken. Dies sei für eine effektive Durchsetzung der Gesetzgebung im Digitalbereich und damit auch für eine nachhaltige Vertrauensbildung in digitale Prozesse und Produkte essenziell, schreiben die Abgeordneten. Die Durchsetzung bestehender Gesetze zu Plattformregulierung müsse zudem priorisiert werden und die Bundesregierung solle darauf hinwirken, „dass soziale Medien und E-Commerce-Plattformen zu einem sicheren Ort für alle werden“, heißt es in dem Antrag weiter.

(vom/irs/06.11.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

Bundestagsvizepräsidentin

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Dokumente

  • 21/1974 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
    PDF | 475 KB — Status: 06.10.2025
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  • 21/2244 - Antrag: Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Haft, insbesondere von suchtkranken Menschen
    PDF | 156 KB — Status: 15.10.2025
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  • 21/2245 - Antrag: Steuergestaltung verhindern - Mindeststeuer stärken
    PDF | 155 KB — Status: 15.10.2025
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  • 21/2353 - Antrag: Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2024 - Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2024 -
    PDF | 152 KB — Status: 11.07.2025
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  • 21/2373 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Europol-Gesetzes
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  • 21/2375 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland
    PDF | 419 KB — Status: 22.10.2025
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  • 21/2473 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Pflanzenschutzgesetzes an unionsrechtliche Regelungen
    PDF | 239 KB — Status: 29.10.2025
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  • 21/2475 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes
    PDF | 1 MB — Status: 29.10.2025
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  • 21/2508 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
    PDF | 448 KB — Status: 03.11.2025
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  • 21/2509 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1174 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
    PDF | 261 KB — Status: 03.11.2025
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  • 21/2546 - Antrag: Ideologiefreien, innovativen Pflanzenschutz gewährleisten - Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft sichern
    PDF | 187 KB — Status: 04.11.2025
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  • 21/2547 - Antrag: Düngeverordnung reformieren - Bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher Praxis wieder ermöglichen
    PDF | 156 KB — Status: 04.11.2025
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  • 21/2548 - Antrag: Entlastung der Landwirtschaft durch Bürokratieabbau und Deregulierung
    PDF | 159 KB — Status: 04.11.2025
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  • 21/2549 - Antrag: Marktstellung der Landwirte stärken - Faire Wettbewerbsbedingungen schaffen
    PDF | 189 KB — Status: 04.11.2025
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  • 21/2550 - Antrag: Schutz geografischer Angaben stärken - Praktikabilität, Wettbewerbsfähigkeit und Rechtsklarheit sichern
    PDF | 534 KB — Status: 04.11.2025
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  • 21/2551 - Antrag: Erhalt und Stärkung der deutschen Krabben- und Küstenfischerei
    PDF | 161 KB — Status: 04.11.2025
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  • 21/2552 - Antrag: Sicherheitsbedrohung durch Geoengineering prüfen
    PDF | 202 KB — Status: 04.11.2025
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  • 21/2553 - Antrag: Flächendeckende Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher machen
    PDF | 192 KB — Status: 04.11.2025
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  • 21/2554 - Antrag: Austritt Deutschlands aus der WHO und Neuausrichtung internationaler Gesundheitskooperation
    PDF | 197 KB — Status: 04.11.2025
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  • 21/2558 - Antrag: Steuergerechtigkeit stärken und Steuerbürokratie abbauen
    PDF | 198 KB — Status: 05.11.2025
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  • 21/2559 - Antrag: Die Plattformaufsicht und den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern ernst nehmen - Den Koordinator für Digitale Dienste mit dringend notwendigen Ressourcen ausstatten
    PDF | 166 KB — Status: 05.11.2025
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  • 21/2598 - Antrag: Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß § 49 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
    PDF | 342 KB — Status: 05.11.2025
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  • 21/2964 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1174 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten - Drucksache 21/2509 - Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 511 KB — Status: 27.11.2025
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Überweisung beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

Wirtschaft

Experten warnen vor Überregulierung bei Verstößen gegen EU-Sanktionen

Zeit: Mittwoch, 17. Dezember 2025, 8.30 bis 10 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat sich am Mittwoch, 17. Dezember 2025, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (21/2508, 21/3205) sowie einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu dem Gesetzentwurf befasst. Die geladenen Sachverständigen forderten eine praxistaugliche, verhältnismäßige und rechtssichere nationale Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht. Dabei verwiesen sie zwar auf die dafür notwendigen Änderungen im Außenwirtschaftsgesetz (AWG), doch sollten vor allem die Belange von kleinen und mittelständischen Unternehmen berücksichtigt werden.

Neue Mindeststandards in der Europäischen Union

Hintergrund ist die EU-Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (2024 / 1226). Seit Inkrafttreten am 19. Mai 2024 gelten für alle EU-Mitgliedstaaten gleiche Mindeststandards für die Definition und Verfolgbarkeit von Verstößen gegen EU-Sanktionen. Damit werden neue Mindeststandards innerhalb der EU gesetzt, die bestimmte Sanktionsverstöße als Straftaten definieren. Für Unternehmen ist ein Mindesthöchstmaß für Geldbußen vorgesehen, das sich entweder am weltweiten Jahresumsatz (ein beziehungsweise fünf Prozent) oder an konkreten Geldbeträgen von acht beziehungsweise 40 Millionen Euro je nach Art des zugrundeliegenden Verstoßes orientiert. 

Die Harmonisierung wurde notwendig, da Sanktionsverstöße EU-weit bislang völlig unterschiedlich geahndet wurden: So waren in Mitgliedstaaten Sanktionsverstöße teilweise nur als Ordnungswidrigkeiten oder nur als Straftaten sanktionierbar, oder es variierte etwa das Höchstmaß für Unternehmensgeldbußen in den Mitgliedstaaten zwischen 133.000 Euro und 37,5 Millionen Euro. Die Mitgliedstaaten waren aufgefordert, die Richtlinie 2024 / 1226 bis zum 20. Mai 2025 in nationales Recht umzusetzen. Aufgrund des Regierungswechsels in Deutschland ist das bislang noch nicht erfolgt und wird nun nachgeholt.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung liegt in der Novellierung des AWG. Im Grunde können künftig nahezu alle Verstöße gegen EU-Sanktionen zumindest strafrechtliche Ermittlungen auslösen. Im Kern betrifft das eine Änderung der zentralen Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen der Paragrafen 18 und 19 des Außenwirtschaftsgesetzes sowie von Paragraf 82 der Außenwirtschaftsverordnung. 

Die Änderung sieht insbesondere vor, dass zahlreiche Verstöße, die bislang lediglich als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können, bei vorsätzlichen Verstößen künftig zwingend strafbewehrt sind. Dies betrifft – im Einklang mit den Richtlinienvorgaben – insbesondere Verstöße gegen bestimmte Transaktions- und Finanzdienstleistungsverbote. Über die Richtlinienvorgaben hinaus soll dies aber auch verschiedene Investitionsverbote betreffen.

Verstöße beim Handel mit Dual-use-Gütern

Eine wichtige Neuerung soll für Verstöße beim Handel mit Dual-use-Gütern gelten – also dem Handel mit Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Hier soll künftig bereits Leichtfertigkeit für eine mögliche Strafbarkeit genügen. Diese Verschiebung würde die strafrechtlichen Risiken etwa für Unternehmen, die solche Güter ex- oder importieren, aber auch für Logistikunternehmen erhöhen.

Für juristische Personen und Personenvereinigungen enthält der Entwurf eine weitere Verschärfung: Das gesetzliche Höchstmaß einer Unternehmensgeldbuße soll bei zugrundeliegenden Sanktionsstraftaten von Leitungspersonen von derzeit zehn Millionen Euro auf 40 Millionen Euro angehoben werden. Damit bliebe die Bußgeldhöhe zwar pauschal – Deutschland würde die Richtlinienoption zur Umsatzbezogenheit der Geldbuße nicht nutzen –, das Höchstmaß stiege aber auf ein Vierfaches.

Verstöße gegen die Meldepflicht

Auch Verstöße gegen die Meldepflicht sollen strenger geahndet werden. Bislang stellen selbst vorsätzliche Meldepflichtverstöße nur Ordnungswidrigkeiten dar, die im Höchstmaß zu einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro führen können. Nach dem Entwurf soll ein vorsätzlicher Verstoß nun zu einer Straftat hochgestuft werden, wenn es um Informationen über eingefrorene Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen geht, die in Ausübung einer Berufspflicht erlangt wurden. 

Künftig könnte beispielsweise für jede Person, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen zu Verstößen gegen Verfügungsverbote oder sonst Informationen zu eingefrorenen Vermögenswerten in der EU erlangt – sogenannte Jedermannspflicht – ein Strafbarkeitsrisiko bestehen, wenn diese Informationen nicht rechtzeitig an die Sanktionsbehörden gemeldet werden.

Von Strafbewehrung der Jedermannspflicht abgeraten

Katharina Neckel, Referatsleiterin Außenwirtschaftsrecht, Handelsvereinfachungen bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), benannt von der SPD-Fraktion, rät von der Einführung einer teilweisen Strafbewehrung der Jedermannspflicht dringend ab. „Eine solche könnte die Arbeit und die Integrität der IHK-Organisation vor große Herausforderungen stellen und den bereits bestehenden Pflichtenkonflikt erweitern“, sagte sie. Sollte der Gesetzgeber an der Strafbewehrung festhalten, empfiehlt Neckel „im Interesse der Außenwirtschaftsförderung dringend eine Ausnahme für die Tätigkeit der IHKs“.

Miye Kohlhase, Leiterin des Geschäftsbereichs Kunden und Märkte im Bundesverband deutscher Banken (Bankenverband) verwies auf die Gefahr, die vor allem Mitarbeiter von Banken und Sparkasse treffe. „Konkret sehen wir die angedachte Streichung der Umsetzungsfrist in Paragraf 18 Absatz 11 AWG sehr kritisch und plädieren dafür, diese beizubehalten, wie auch den entsprechenden persönlichen Strafausschließungsgrund“, sagte sie. Zudem warb Kohlhase für die Beibehaltung der umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige in Paragraf 18 Absatz 3 AWG. Darüber hinaus mahnte sie an, dass die Umsetzung von Sanktionen Zeit benötige und dass niemand wegen einer Handlung bestraft werden solle, die ihm unmöglich sei.

Ungewollte Verwicklung in Straftaten

Dem schloss sich Matthias Krämer, Abteilungsleiter Außenwirtschaftspolitik beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), an. Auch er verwies auf die Problematik, dass einzelne Mitarbeiter von Firmen, vor allem aus dem Mittelstand, ungewollt in Straftaten verwickelt würden, weil nicht jedes mittelständische Unternehmen über Rechtsabteilungen verfüge, die auf Außenrecht spezialisiert seien. Zudem gebe es bei Behörden „wie den zuständigen Zollbehörden immer wieder unterschiedlicher Auffassungen“. Das sollte im weiteren Gesetzgebungsverfahren bedacht werden, sagte Krämer.

Prof. Dr. Till Patrik Holterhus, Staats- und Verwaltungsrechtler an der Universität Lüneburg, kritisierte einen anderen Aspekt des Gesetzes. Nach Vorstellung des Bundeswirtschaftsministeriums soll im AWG eine Treuhandvorschrift eingeführt werden. Damit werde es möglich, „Unternehmen, die sich auf einer Sanktionsliste befinden, unter Treuhand zu stellen und so dem Sanktionsregime zu entziehen“, sagte Holterhus. Diese Regel solle vor allem Unternehmen aus dem Energiebereich helfen. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive werfe diese Überlegung jedoch „eine Reihe von Fragen auf“. (nki/17.12.2025)

Dokumente

  • 21/2508 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
    PDF | 448 KB — Status: 03.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3205 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union - Drucksache 21/2508 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 459 KB — Status: 11.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Tagesordnung

  • 20. Sitzung am Mittwoch, den 17. Dezember 2025, 8:30 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200 - öffentlich

Sachverständigenliste

  • Liste der Sachverständigen

Stellungnahmen

  • 21(9)148 Stellungnahme der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK)

Weitere Informationen

  • Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (21/2508)
  • Ausschuss für Wirtschaft und Energie
  • Ausschussdrucksache 21(9)146neu Formulierungshilfe des BMWE für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Internetredaktion

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Stand: 25.12.2025