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5. November 2018 Geplante Asylgesetz-Änderung stößt überwiegend auf Zustimmung

Die Absicht der Bundesregierung, Asylberechtigte künftig zur Mitwirkung in Verfahren zu verpflichten, die die Aufhebung ihres Flüchtlingsstatus zur Folge haben können, findet überwiegend die Zustimmung der Praktiker in Justiz und Verwaltung. Kritik äußerten dagegen am Montag, 5. November 2018, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat unter Leitung von Andrea Lindholz (CDU/CSU) die Vertreter der Anwaltschaft.

Generell haben die Behörden drei Jahre nach einem positiven Asylbescheid zu überprüfen, ob die Voraussetzungen dafür noch vorliegen. Bisher können sie die Betroffenen nicht verpflichten, sie dabei durch eigene Angaben zu unterstützen. Mit einer Änderung des Asylgesetzes (19/4456, 189/4548) will die Bundesregierung hier nun Abhilfe schaffen.

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