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13. November 2019 Sensburg: Die Abwahl eines Vorsitzenden muss auch möglich sein

„Seit 70 Jahren gab es keinen Fall, in dem ein Ausschussvorsitzender abgewählt wurde. Das ist jetzt der erste“, sagte Prof. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU), Vorsitzender des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, am Mittwoch, 13. November 2019, im Interview mit dem Parlamentsfernsehen zum Fall Stephan Brandner (AfD). Brandner war am 13. November als Vorsitzender des Rechtsausschusses abberufen worden.

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