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2. November 2020 Bedenken gegen Entfristung von Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung

Die Absicht der Koalitionsfraktionen, die seit 2002 befristet geltenden erweiterten Befugnisse der Nachrichtendienste im Kampf gegen Terrorismus endgültig festzuschreiben, stößt unter Rechtswissenschaftlern und Datenschützern auf Bedenken. In einer Anhörung des Innenausschusses unter Leitung von Andrea Lindholz (CDU/CSU) wiesen am Montag, 2. November 2020, Sachverständige auf zwischenzeitlich ergangene Urteile des Bundesverfassungsgerichts hin, aus denen die Grundgesetzwidrigkeit mehrerer der zur Entfristung vorgesehenen Regelungen klar abzuleiten sei.

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