14. Dezember 2020 Wehrbeauftragte: Anwältin der Soldatinnen und Soldaten
Die Wehrbeauftragte wird als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte berufen. Sie wacht über die Wahrung der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten sowie über die Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung. Die gewonnenen Erkenntnisse über den inneren Zustand der Bundeswehr hält die Wehrbeauftragte in einem umfassenden Bericht fest, den sie einmal jährlich dem Deutschen Bundestag vorlegt.