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7. Juni 2021 Zustimmung unter Experten für Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Die von der Bundesregierung geplante Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (19/28674) mit dem Ziel, einen gesetzlichen Rahmen zur Einbürgerung früherer NS-Verfolgter und deren Nachkommen zu schaffen, stieß am Montag, 7. Juni 2021, bei einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat unter dem Vorsitz von Andrea Lindholz (CDU/CSU) auf Zustimmung. Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf ausführt, hatte das Bundesinnenministerium 2019 Erlassregelungen in Kraft gesetzt, durch die Nachfahren NS-Verfolgter, die staatsangehörigkeitsrechtlich Nachteile erlitten haben, aber nicht unter den Anspruch aus Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes fallen, die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können.

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