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16. Februar 2022 Sachverständige begrüßen Verlängerung der Sonderregeln zur Kurzarbeit

Die geplante Verlängerung der Sonderregeln zur Kurzarbeit bis zum 30. Juni 2022 wird von Sachverständigen als notwendig begrüßt. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Leitung von Bernd Rützel (SPD) am Mittwoch, 16. Februar 2022, zu einem entsprechenden Gesetzentwurf (20/688) der Bundesregierung betonten alle geladenen Verbändevertreter den volkswirtschaftlichen Nutzen des Kurzarbeitergeldes während der Pandemie. Insbesondere Wirtschaftsvertreter kritisierten jedoch, dass die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen, die diese aktuell zu 50 Prozent erstattet bekommen, auslaufen soll. Auch der Plan, die Leiharbeitsbranche künftig nicht mehr in die Kurzarbeit-Sonderregeln einzubeziehen, stieß vereinzelt auf Kritik.

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