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24. Mai 2022 Verhandlung zu Vorkommnissen in sechs Berliner Wahlkreisen

Mit einer endgültigen Entscheidung, wie es mit dem Einspruch des Bundeswahlleiters gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl vom 26. September 2021 weitergeht, ist nicht vor der parlamentarischen Sommerpause zu rechnen. Dies teilte die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages, Daniela Ludwig (CDU/CSU), am Dienstag, 24. Mai 2022, nach einer knapp sechsstündigen mündlichen Verhandlung zu dem Einspruch mit. Der Ausschuss beschäftigte sich darin eingehend mit Wahlfehlern in Berliner Wahlbezirken, mit etwaigen Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestages („Mandatsrelevanz“) und mit der Frage der Verhältnismäßigkeit einer Wiederholungswahl.

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