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Die Etablierung sogenannter Commercial Courts ist bei einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am Mittwoch, 1. März 2023, auf einhellige Zustimmung der acht geladenen Sachverständigen aus Richterschaft, Anwaltschaft und Wissenschaft gestoßen. Diese speziellen Senate an den Oberlandesgerichten sollen für große internationale Streitigkeiten in Handelssachen erstinstanzlich zuständig sein. Die Verhandlungen sollen gänzlich in englischer Sprache geführt werden können. Vorgeschlagen wird zudem, auch an den Landgerichten spezielle Spruchkörper für internationale Handelssachen einzurichten. Der Anhörung lagen ein Gesetzentwurf des Bundesrates (20/1549(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), ein Antrag der Unionsfraktion (20/4334(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums (BMJ) zugrunde. Die inhaltlich gleichgerichteten Vorlagen unterscheiden sich im Grad der Ausgestaltung und in Detailregelungen. Alle drei Initianten argumentieren, dass die Einführung der speziellen Spruchkörper dazu dienen soll, den „Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig [zu] stärken“, wie es im BMJ-Eckpunktepapier heißt.