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13. Dezember 2023 Experten: Hohe Mehrwegquote beachten

Die Auswirkungen der EU-Verpackungsverordnung und die Stärkung der in Deutschland bereits existierenden Rücknahmesysteme für Mehrweg- und Einwegverpackungen sowie eine Warnung vor „überbordenden Governance-Strukturen“: Das waren am am Mittwoch, 13. Dezember 2023, Themen einer Öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Auf Verlangen der CDU/CSU-Fraktion kamen die Pläne der EU-Kommission und die nationale Umsetzung der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle zur Sprache. Der Antrag (20/8859) von CDU/CSU fordert bei den Verhandlungen über die EU-Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle einen technologieoffenen Ansatz und zudem, mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen auf „möglichst bürokratiearme Regelungen“ hinzuwirken. Die EU will im Rahmen des „New Deal“ die seit 1994 geltende Verpackungsrichtlinie ablösen. Die Regelungen der geplanten Verordnung sollen ab 2025 in allen europäischen Staaten gleichermaßen gelten. Übergeordnetes Ziel ist es, die Verpackungsabfälle um 15 Prozent pro Mitgliedstaat und Kopf bis zum Jahr 2040 im Vergleich zum Jahr 2018 zu verringern. Dazu schlägt die EU-Kommission mehrere Maßnahmen vor: Beispielsweise sollen Unternehmen den Verbrauchern einen bestimmten Prozentsatz ihrer Produkte in wiederverwendbaren oder nachfüllbaren Verpackungen anbieten, geplant ist auch das Verbot bestimmter Einwegverpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Restaurants oder Cafés verzehrt werden.

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