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15. Januar 2024 Strafrechtsverschärfung überwiegend kritisch bewertet

Der Rechtsausschuss hat sich am Montag, 15. Januar 2024, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit einem Entwurf eines Gesetzes der Unionsfraktion „zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Bekämpfung von Antisemitismus, Terror, Hass und Hetze“ (20/9310) befasst. In Reaktion auf die Häufung antisemitischer Straftaten in Folgen des Terrorüberfalls der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 schlägt die Union unter anderem Änderungen bei den Paragrafen zu Landfriedensbruch, Sympathiewerbung und Volksverhetzung im Strafgesetzbuch vor.

Das grundsätzliche Anliegen der Unionsfraktion, die Bekämpfung des Antisemitismus, wurde von allen geladenen Sachverständigen begrüßt. Der konkrete Gesetzentwurf wurde hingegen nur von den Sachverständigen begrüßt, die die Unionsfraktion zur Anhörung benannt hatte. Die jeweils von den Koalitionsfraktionen benannten Sachverständigen sahen den Entwurf hingegen kritischer und bemängelten unter anderem verfassungsrechtliche Probleme.

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