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13. März 2024 Abgeordnetenbestechung: Verschärfung begrüßt

Der Rechtsausschuss hat sich am Mittwoch, 13. März 2024, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung“ (20/10376) befasst. Die Sachverständigen begrüßten grundsätzlich das Anliegen des Entwurfes sowie - mit Einschränkungen - die konkrete Umsetzung. Im Detail forderten die Expertinnen und Experten neben Anpassungen im Wortlaut und in der Regelungstechnik auch teilweise weitergehende Regelungen. Die Ampelkoalition will damit die Strafen für Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten verschärfen. Der Gesetzentwurf sieht dazu vor, die „unzulässige Interessenvertretung“ unter Strafe zu stellen.

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