8. Oktober 2025 Elektrogesetz-Novelle unterschiedlich beurteilt

Die von der Bundesregierung geplante Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG, 21/1506) wird von Experten unterschiedlich beurteilt. In einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, 8. Oktober 2025, begrüßten die Sachverständigen zwar das Ziel der Bundesregierung, die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten zu verbessern. Allerdings zeigten sich insbesondere die von der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannten Sachverständigen skeptisch, ob mit den konkret geplanten Änderungen tatsächlich die Sammelmengen erhöht und die Brandrisiken durch falsch entsorgte Elektrogeräte reduziert werden können. Zweifel äußerten auch die von der Unionsfraktion benannten Sachverständigen. Sie verwiesen dabei unter anderem auf die von der EU-Kommission im Rahmen des Circular Economy Acts geplante grundlegende Novellierung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Zugleich warnten sie vor wachsenden Belastungen etwa durch weitere Informationspflichten für den Handel. Positiv beurteilten wiederum die von der SPD benannten Vertreter die Novelle, aber auch sie sprachen sich für weitergehende Regelungen wie ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten aus.