Mehr Recycling von Kunststoffabfällen, weniger Müll, auch durch eine verbesserte Recyclingfähigkeit unvermeidbarer Verpackungen und eine stärkere Kreislaufwirtschaft – das sind die Ziele des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, 21/5346(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), mit dem die Bundesregierung die ab August 2026 bereits geltenden EU-Vorgaben der Verpackungsverordnung (PPWR) in deutsches Recht umsetzen will.
Doch während Sachverständige die Zielsetzung begrüßen, stößt die konkrete Ausgestaltung weniger auf Zuspruch, wie eine öffentliche Anhörung des Umweltausschusses am Mittwoch, 6. Mai 2026, gezeigt hat. Alle von Union, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke geladenen Experten meldeten Nachbesserungsbedarf an. Das Gesetz bleibe deutlich hinter den Erwartungen zurück, so der Tenor. Die AfD hatte keinen Sachverständigen benannt.