8. Oktober 2025 Gespräch über sexuelle Gewalt als Kriegswaffe

Angesichts der Zunahme von Fällen sexueller Gewalt in Konflikten, auf die zuletzt auch ein Bericht der Vereinten Nationen im August hingewiesen hat, dringen Rechtsexpertinnen auf eine bessere Strafverfolgung. Vergewaltigung in bewaffneten Konflikten sei Folter und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, betonte die Juristin und Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR), Prof. Dr. Beate Rudolf, am Mittwoch, 8. Oktober 2025, im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hatte dies 2001 offiziell anerkannt. Sexualisierte Gewalt in bewaffneten Kriegen unterscheide sich durch Umfang, Motivation und extremer Brutalität von Sexualstraftaten außerhalb bewaffneter Konflikte, so Rudolf während des Gesprächs im Ausschuss.

Trotz der juristischen Anerkennung von Vergewaltigung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelinge es in den meisten Fällen jedoch noch immer nicht, sexuelle Gewalt als Kriegswaffe zu ahnden und die Täter zu strafrechtlich zu verfolgen. Sie blieben in aller Regel straflos, erklärte die israelische Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Ruth Halperin-Kaddari auch gerade mit Blick auf die Hamas. Das müsse sich ändern.