Gesetzentwurf „Verbesserung der inneren Sicherheit“
Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems (Drucksachen 20/12805 und 20/13413 Buchstabe a)
Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems (Drucksachen 20/12805 und 20/13413 Buchstabe a)
Der Bundestag hat am Freitag, 18. Oktober 2024, zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Umsetzung des sogenannten Sicherheitspakets angenommen. Der Innenausschuss hatte zuvor noch Änderungen an den beiden Ursprungsentwürfen vorgenommen (20/13413 Buchstaben a und b). Für die Initiative „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (20/12805) votierten 357 Abgeordnete, 289 Parlamentarier sprachen sich dagegen aus, es gab acht Enthaltungen. Den zweiten Teil zur Terrorismusbekämpfung nahm der Bundestag mit 367 Ja-Stimmen bei 280 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen an. Der Bundesrat hat noch am selben Tag in seiner 1048. Sitzung beschlossen, den durch die Länderkammer zustimmungspflichtigen Teil zur Terrorismusbekämpfung (20/13476) abzulehnen.
Im Verlauf der Debatte verteidigten Redner von SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Sicherheitspaket. Der Regierungsvorschlag sei im parlamentarischen Verfahren besser und vor allem grundrechtskonform gemacht worden, hieß es. Aus Sicht der FDP ist das Paket nicht ausreichend, gleichwohl aber ein Schritt in die richtige Richtung. Union und AfD halten die Regelungen indes für wirkungslos.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach von einem der wichtigsten Fortschritte in der inneren Sicherheit. Das Sicherheitspaket sei eine „starke Reaktion auf den furchtbaren Terror von Solingen“. Es sei die richtige Antwort auf die aktuellen Bedrohungen „durch islamistischen Terrorismus, durch Antisemitismus, durch Rechts- und Linksextremismus“. Dies zeige, die Koalition handle mit innenpolitischem Sachverstand, Vernunft und mit der Präzisierung und Einhaltung rechtsstaatlicher Regelungen, „die hinterher vor Gericht auch halten“.
Mit Blick auf die Migration sagte Faeser, die Bundesregierung habe Rückführungen beschleunigt, 20 Prozent mehr Abschiebungen in diesem Jahr erreicht und durch die Grenzkontrollen 34.000 Zurückweisungen durchgeführt. „Unsere Maßnahmen wirken“, sagte sie. Fest stehe aber auch, „dass das individuelle Recht auf Asyl für uns unverhandelbar ist“.
Das Paket sei keineswegs die richtige Antwort auf die aktuellen Herausforderungen, entgegnete Andrea Lindholz (CDU/CSU). Beim Thema Migration gehe es nicht nur um eine Steuerung, sondern um eine „nachhaltige Begrenzung der irregulären Migration“. Es gebe ein massives Sicherheitsproblem mit der massenhaften illegalen Einwanderung. Dazu finde sich in dem Pakt quasi nichts. Es gebe keine Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, keine Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsländer und auch kein Ausreisearrest für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder. Umfassende Rückweisungen an deutschen Grenzen lehne die Koalition ohnehin nachhaltig ab.
Im parlamentarischen Verfahren, so Lindholz, seien die wenigen vorgenommenen Änderungen im Bereich Migration soweit abgeschwächt worden, dass das Paket im Grunde wirkungslos sei: „Das ist nur noch grotesk.“ Wenn sich nun die Ministerin dafür feiere, dass künftig der Abgleich von Fahndungsfotos im Internet mit einer automatisierten Datenanalyse möglich sei, müsse festgestellt werden, dass dies als Folge der parlamentarischen Befassung erheblich eingeschränkt worden sei. Es sei statt bei schweren nun nur bei besonders schweren Straftaten möglich. Angeordnet werden müsse es durch den Behördenleiter und es brauche eine „Evaluierung durch Außenstehende“.
Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) befand hingegen, es seien in allen Bereichen „sehr relevante und entscheidende Verbesserungen“ vorgenommen worden. Das Paket werde so wirksamer. „Es wird aber vor allem deutlich europarechts- und verfassungskonformer“, sagte er. Im Waffenrecht würden der Polizei einfache, anlassbezogene und verhältnismäßige Kontrolle bezüglich des Mitführens von Messern bei großen Menschenansammlungen erlaubt. Im Vorfeld dieser festgelegten Zonen seien die Kontrollen, „und damit eine Uferlosigkeit der Regelung“, jedoch ausgeschlossen. „Das ist gut so“, urteilte er.
Ausgeschlossen habe man auch die Erfassung von Echtzeitdaten. Es werde eine wissenschaftlich unabhängige Evaluierung geben. Sichergestellt werde auch, dass ein biometrischer Abgleich nicht gegen Personen „ohne Gefahrnähe“ erfolgen könne.
Mit Blick auf die Migration forderte von Notz ein gerechtes Verteilsystem in Europa. Dafür brauche es Kooperation und Solidarität. Wer aber, wie die Union, die Binnengrenzen dicht machen wolle, um pauschal zurückzuweisen, zerstöre Vertrauen und Solidarität und zerstöre Europa im Kern.
Das Paket sei als Luftnummer gestartet und zu einer „lächerlichen Migrationsshow“ verkommen, sagte Dr. Christian Wirth (AfD). Die Bürger wollten nicht mehr durch migrantische Gewalt, Islamismus, Terror, Bandenkrieg und Clankriminalität bedroht werden, sagte er. Sie wollten keine Bomben an Hauseingängen oder Messerangriffe als „reale Bedrohungen in ihrem Alltag“. Die Bürger hätten ein Recht auf ihre Heimat. „Sie wollen diese Heimat auch wiedererkennen“, sagte der AfD-Abgeordnete.
Dennoch sei das Paket völlig ausgedünnt worden. Nach wie vor könne jeder illegale Migrant aus islamisch geprägten Ländern nach Deutschland einreisen. „Eine konsequente Zurückweisung an den Grenzen will die Ampel nicht“, sagte Wirth. Illegale Migranten, die über Nachbarländer nach Deutschland reisten, müssten keine Abschiebung fürchten. Leistungskürzungen für Ausreisepflichtige solle es nur geben, „wenn der Mitgliedstaat einem Übernahmeersuchen zustimmt und das Übernahmeersuchen auch vollzogen wird“. Was die Ampel mache, sei eine Verhöhnung der Opfer und Bürger, befand er.
Konstantin Kuhle (FDP) sagte, der islamistische Anschlag von Solingen habe gezeigt, dass es einen Zusammenhang zwischen innerer Sicherheit und geordneter Migration gebe. Die Ampelfraktionen und die CDU/CSU-Fraktion hätten die Möglichkeit, das Problem der irregulären Migration in den Griff zu bekommen. Je mehr sich diese Fraktionen aber über das Thema Migration zerstritten, „desto mehr profitieren davon diejenigen, die das Problem gar nicht lösen wollen“, sagte der FDP-Abgeordnete und plädierte für ein „gemeinsames Gespräch der demokratischen Fraktionen zur Frage der Migration“. Es würden zusätzliche politische Maßnahmen benötigt, um die irreguläre Migration weiter zu senken.
Das vorliegende Sicherheitspaket ist laut Kuhle „nicht genug“. Es sei ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Die Verhandlungen auf dem Weg zu mehr Kontrolle bei der Migration müssten aber weitergehen.
Das Paket werde Deutschland sicherer machen, zeigte sich Dirk Wiese (SPD) überzeugt. Es sei wirksam und vor allem „anwendbar in der Praxis“. Im parlamentarischen Verfahren seien Hinweise und Anregungen aus der Anhörung aufgenommen worden. Dadurch sei das Gesetz besserer und rechtssicherer gemacht worden.
Der Union warf Wiese vor, Rekordmeister bei Niederlagen vor dem Bundesverfassungsgericht bei Sicherheitsgesetzen zu sein. Die Koalition hingegen habe einen klaren Kompass – auch beim Thema Migration, sagte der SPD-Abgeordnete. Man mache alles unter dem Punkt „Humanität und Ordnung“.
Die Maßnahmen sind aus Sicht von Clara Bünger (Gruppe Die Linke) nicht nur „ineffektive Scheinlösungen gegen islamistischen Terrorismus“. Sie legitimierten auch rechtspopulistische und rechtsextreme Narrative. Eine ganze Gruppe Geflüchteter werde pauschal wegen der Tat eines Einzelnen unter Terrorismusverdacht gestellt und in ihren Rechten eingeschränkt, beklagte sie.
„Wir brauchen eine Begrenzung der Migration“, sagte Klaus Ernst (Gruppe BSW). Daher seien auch Grenzkontrollen wichtig. Falsch sei es, so Ernst, nicht über Grenzschließungen zu reden, „wenn Leute aus sicheren Herkunftsländern zu uns kommen und eigentlich kein Aufnahmerecht haben“.
Der Gesetzentwurf „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (20/12805) sieht Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie im Waffenrecht und im Bundesverfassungsschutzgesetz vor und enthält die gesetzgeberischen Maßnahmen des von der Koalition nach dem mutmaßlich islamistischen Messeranschlag in Solingen vom 23. August beschlossenen „Sicherheitspakets“, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Danach sollen Heimreisen anerkannt Schutzberechtigter in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen. Vorgesehen ist ferner der „Ausschluss von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Fälle der Sekundärmigration“, in denen ein anderer EU-Staat für die Asylprüfung des betreffenden Ausländers zuständig ist und der Rückübernahme zugestimmt hat.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), das die Identität eines Asylbewerbers sichern soll, erhält dem Gesetzentwurf zufolge künftig die Befugnis zum biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet. Verschärft wird zudem das Waffenrecht. So ist unter anderem vorgesehen, dass etwa bei Volksfesten, an kriminalitätsbelasteten Orten sowie im öffentlichen Personenverkehr der Umgang mit Messern „untersagt oder untersagbar“ wird, um Angriffen mit Messern und Gewalttaten besser vorzubeugen.
Der Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ (20/12806) enthält die gesetzgeberischen Maßnahmen des Sicherheitspakets, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Danach werden neue Befugnisse für den biometrischen Internetabgleich, die automatisierte Datenanalyse, Anfragen des Bundeskriminalamtes (BKA) bei Banken sowie Waffenverbotszonen geschaffen. Ziel der Befugnis von Sicherheitsbehörden zum biometrischen Abgleich von öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet ist der Vorlage zufolge insbesondere, „mutmaßliche Terroristen und Tatverdächtige zu identifizieren und zu lokalisieren“.
Für BKA und Bundespolizei sollen zudem Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse geschaffen werden. Diese Befugnisse können laut Vorlage bei großen Datenmengen dazu dienen, Verbindungen und Beziehungen zwischen Informationen herzustellen, und auf diese Weise die Polizeibehörden in die Lage versetzen, „bereits im polizeilichen Informationssystem oder im polizeilichen Informationsverbund vorhandene Informationen besser, schneller und effizienter auszuwerten“.
Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit verabschiedete der Innenausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch, 16. Oktober, zu beiden Gesetzentwürfen gemeinsame Änderungsanträge von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Dabei wurde der Änderungsantrag zu dem Entwurf zur verbesserten Terrorismusbekämpfung bei Enthaltung der AfD-Fraktion von der CDU/CSU-Fraktion und den beiden Gruppen abgelehnt und der zweite Änderungsantrag von der gesamten Opposition.
Danach werden etwa Asylbewerber, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nur von Leistungen ausgeschlossen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihre Ausreise in den zuständigen Staat für „rechtlich und tatsächlich möglich“ hält. Auch sollen sich Heimreisen anerkannt Schutzberechtigter nicht auf ihren Schutzstatus auswirken, wenn sie „sittlich zwingend geboten“ sind.
Begrenzt wird die Befugnis von Sicherheitsbehörden zum biometrischen Abgleich öffentlicher Internet-Daten. Unter anderem muss dafür nun der Verdacht einer „besonders schweren“ Straftat vorliegen. Auch soll die Bundesregierung vor dem Einsatz solcher Maßnahmen in einer Rechtsverordnung „das Nähere zu dem technischen Verfahren“ bestimmen und dazu vorher die Bundesdatenschutzbeauftragte anhören. Beim Waffenrecht wurden die Ausnahmen vom Waffen- und Messerverbot bei öffentlichen Veranstaltungen erweitert, beispielsweise um den Anlieferverkehr sowie um Inhaber und Beschäftigte gastronomischer Betriebe und ihre Kunden.
Bevor die Abgeordneten nach der Debatte im Plenum abschließend über die Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen entschieden, stimmten sie zuvor ebenfalls namentlich in zweiter Beratung über Artikel 5 des Entwurfs „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ ab und nahmen diesen, wie im Anschluss den gesamten Entwurf, in zweiter Beratung an. Für den Artikel zur Änderung des Waffengesetzes votierten 375 Abgeordnete, 275 stimmten dagegen, es gab vier Enthaltungen.
Auf Empfehlung des Innenausschuss beschlossen die Abgeordneten zudem mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, zwei Entschließungen zu den Entwürfen zum sogenannten Sicherheitspaket anzunehmen.
Zu den Entwürfen zur Umsetzung des Sicherheitspakets lagen den Abgeordneten zudem mehrere Oppositionsanträge vor, die allesamt zurückgewiesen wurden. Einen Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion, mit dem diese durch die Einfügung der Worte „durch Zurückweisung an der Grenze“ in Paragraf 18 Absatz 2 des Asylgesetzes „ausdrücklich“ klarstellen wollte, dass die Bundesregierung zur Zurückweisung verpflichtet ist, lehnte das Parlament mit 254 Ja-Stimmen, 404 Nein-Stimmen und einer Enthaltung ab.
Ebenfalls namentlich entschieden die Abgeordneten über drei Entschließungsanträge der Union (20/13415, 20/13416, 20/13417). Der erste Antrag wurde mit 237 Ja-Stimmen und 405 Nein-Stimmen bei acht Enthaltungen abgelehnt, der zweite mit 187 Ja-Stimmen, 373 Nein-Stimmen und 73 Enthaltungen und der dritte mit 249 Ja-Stimmen, 394 Nein-Stimmen und einer Enthaltung.
Darüber hinaus lag dem Parlament ein Entschließungsantrag der Gruppe Die Linke (20/13414) vor, den das Parlament gegen das Votum der Antragsteller zurückwies.
Keine Mehrheit fanden auch zwei Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Zurückweisungen von Drittstaatenangehörigen an den Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland entsprechend den bilateralen Rücknahmeabkommen mit den Nachbarstaaten“ (20/11626) und „Gezielte Sanktionierung von Messerangriffen statt Verschärfungen im Waffenrecht – Keine weiterer Belastung der Allgemeinheit“ (20/12976), über die der Bundestag auf Grundlage von Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Inneres und Heimat (20/13413 Buchstaben c und e) namentlich abstimmte.
Die AfD-Fraktion dringt auf „Zurückweisungen von Drittstaatenangehörigen an den Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland entsprechend den bilateralen Rücknahmeabkommen mit den Nachbarstaaten“. In ihrem Antrag (20/11626) plädierte die Fraktion dafür, „jeden, auch wenn er kundtut, ,Asyl' beantragen zu wollen, zurückzuweisen, wenn er unberechtigterweise aus einem sicheren Transitland einreisen will“. Zugleich forderte sie die Bundesregierung auf, die Bundespolizei unverzüglich anzuweisen, bestimmte bilaterale und multilaterale Rückübernahmeabkommen mit den Benelux-Ländern, Dänemark, Frankreich, Österreich, der Schweiz und Tschechien anzuwenden sowie ein multilaterales Rückübernahmeabkommen zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande und Polen und ein „bilaterales Abkommen zur Durchführung multilateraler Rückübernahmeabkommen Polen“. Auch setzte sich die Fraktion in dem Antrag dafür ein, „die Bundesgrenze sofort kontrollierbar zu machen, gegebenenfalls auch durch die Errichtung von Grenzzäunen“.
Des Weiteren sollte die Bundesregierung nach dem Willen der Abgeordneten die Verfahrensdauer der Bearbeitung unzulässiger und offensichtlich unbegründeter Asylanträge einschließlich der anschließenden Beschreitung des Rechtswegs drastisch verkürzen. Zudem wurde die Bundesregierung aufgefordert, „die Praxis des generellen Verbleibs abgelehnter Asylbewerber in Deutschland zu beenden und entgegenstehende rechtliche Regelungen auf nationaler wie internationaler Ebene entsprechend anzupassen“. Darüber hinaus forderte die Fraktion unter anderem, die „wichtigsten Anreize für die illegale Einwanderung nach Deutschland“ zu beseitigen. Gegen die Vorlage votierten in namentlicher Abstimmung 572 Abgeordnete, 62 stimmten für den Antrag, es gab acht Enthaltungen.
Die AfD-Fraktion dringt auf eine „gezielte Sanktionierung von Messerangriffen“. In ihrem Antrag (20/12976) forderte sie, „aufgrund der negativen Entwicklungen im Bereich der Inneren Sicherheit und des starken Anstiegs der Messerkriminalität“ eine Kehrtwende der deutschen Migrationspolitik einzuleiten, „die sich in einem vorrangigen Schutz der deutschen Außengrenzen vor unerlaubt Einreisenden über sichere EU-Mitgliedstaaten niederschlagen muss“.
Auch forderte sie die Bundesregierung in der Vorlage auf, den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung zu ergänzen mit dem Ziel, „ein Regelbeispiel mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren einzufügen, welches dann verwirklicht sein soll, wenn zur Begehung der Tat ein Messer als Tatmittel“ eingesetzt wird. Ferner plädierte sie in dem Antrag unter anderem dafür,, dass in Integrationskursen „ausdrücklich vermittelt wird, dass der Staat eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Messerangreifer verfolgt und welche Konsequenzen im Falle einer Verurteilung drohen“. In namentlicher Abstimmung lehnten 567 Abgeordnete den Antrag ab, 62 Parlamentarier sprachen sich für die Vorlage aus, es gab sieben Enthaltungen. (hau/sto/eis/irs/21.10.2024)