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19. Dezember 2024

Gesetzentwurf zur Änderung von Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes (Bundesverfassungsgericht)

Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie des Abgeordneten Stefan Seidler: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94) (Drucksachen 20/12977(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 20/14302(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a)

  • Abstimmungsergebnis
  • Debatte

Gesamtergebnis, 733 Mitglieder, Zweidrittelmehrheit erforderlich

  • 600 ja
  • 69 nein
  • 0 enthalten
  • 64 nicht abg.

SPD
207 Mitglieder

  • 192 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 15 nicht abg.

CDU/CSU
196 Mitglieder

  • 190 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 6 nicht abg.

B90/Grüne
117 Mitglieder

  • 108 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 9 nicht abg.

FDP
90 Mitglieder

  • 81 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 9 nicht abg.

AfD
76 Mitglieder

  • 1 ja
  • 56 nein
  • 0 enthalten
  • 19 nicht abg.

Gruppe Die Linke
28 Mitglieder

  • 26 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 2 nicht abg.

Gruppe BSW
10 Mitglieder

  • 0 ja
  • 8 nein
  • 0 enthalten
  • 2 nicht abg.

fraktionslos
9 Mitglieder

  • 2 ja
  • 5 nein
  • 0 enthalten
  • 2 nicht abg.

1 / 50

Name

Fraktion

Bundesland

Abstimmung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. Dezember 2024, für die Festschreibung wesentlicher Strukturmerkmale des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz gestimmt. Diese Festschreibung sieht ein Gesetzentwurf (20/12977(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor, der von den Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie dem fraktionslosen Abgeordneten Stefan Seidler (Südschleswigscher Wählerverband) eingebracht worden ist und den der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit angenommen hat. In namentlicher Abstimmung votierten 600 Abgeordnete für die Grundgesetzänderung, 69 Parlamentarier haben dagegen gestimmt. Für die Zweidrittelmehrheit waren mindestens 489 Stimmen der Abgeordneten des Bundestages erforderlich.

Gesetzentwurf zur Änderung von Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes (Bundesverfassungsgericht)

Zudem wurde für den Fall einer Blockade bei der Richterwahl ein Ersatzwahlmechanismus eingeführt. Ein dazu von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie Stefan Seidler (Südschleswigscher Wählerverband) eingebrachter Gesetzentwurf (20/12978(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde mit der Mehrheit von SPD, Union, Grünen, FDP und der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der AfD angenommen. Ein von der AfD-Fraktion zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Änderungsantrag (20/14306(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde gegen das Votum der Antragsteller mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen und der Gruppe Die Linke bei Enthaltung der Gruppe BSW abgelehnt. Zu beiden Gesetzentwürfen hat der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung (20/14302(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgegeben. Am 18. Dezember hatte der Ausschuss beide Gesetzentwürfe mehrheitlich ohne Änderungen gebilligt. 

Angenommen wurde im Anschluss an die Debatte die von den vier Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Novellierung des Abgeordnetengesetzes, wobei es vor allem um die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen geht (20/11944(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Vorlage wurde mit der Mehrheit der Antragsteller gegen die Stimmen der AfD und die Gruppe BSW bei Enthaltung der Gruppe Die Linke beschlossen. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (20/13714(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Die ursprünglich geplante Abstimmung über einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (Gesetz zur Einführung der Begründungspflicht, 20/2763(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde hingegen von der Tagesordnung abgesetzt. 

Ministerin: Weimarer Erfahrungen Rechnung getragen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wies darauf hin, dass mit der Schaffung des Bundesverfassungsgerichts vor 75 Jahren den Erfahrungen mit der Weimarer Republik und ihrem Scheitern Rechnung getragen worden sei. Das Gericht sei heute „als Hüter der Verfassung fest etabliert“ und genieße weltweites Ansehen.

Allerdings zeigten Erfahrungen in anderen Ländern, dass Verfassungsgerichte „oft erste Ziele“ seien, wenn „Autokraten ans Ruder kommen“. Faeser begrüßte daher das Vorhaben der Fraktionen, bisher einfachgesetzliche Regelungen „in der Verfassung abzusichern“. Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing ergänzte: „Das Gericht zu sabotieren, wird künftig deutlich schwieriger werden.“

Union lobt Ersatzwahlmechanismus

Die einfachgesetzliche Regelung, nach der Richter mit Zweidrittelmehrheit ins Bundesverfassungsgericht gewählt werden, wird wegen Bedenken der CDU/CSU-Fraktion nicht ins Grundgesetz übernommen. Andrea Lindholz (CDU/CSU) begründete dies damit, dass sonst eine Minderheit von einem Drittel im Bundestag Richterwahlen blockieren könnte. Sie lobte die stattdessen gefundene Regelung, dass sich im Falle einer solchen Blockade Bundestag und Bundesrat gegenseitig vertreten können.

Den Charakter der Änderungen als Notfallregelung für den Fall des Erstarkens antidemokratischer Kräfte hob Ansgar Heveling (CDU/CSU) hervor. Der „größte Gewinn für unsere Demokratie“ wäre es, erklärte er, „wenn die Regelungen, die wir heute beschließen, überhaupt keine Anwendung finden“.

FDP lobt Gemeinsamkeit trotz Wahlkampf

So wie auch andere Redner hob der FDP-Abgeordnete Dr. Marco Buschmann, bis vor Kurzem Bundesjustizminister, die Erfahrungen insbesondere mit der ehemaligen PiS-Regierung in Polen als Grund für die Neuregelung hervor. Diese habe mit ihren Eingriffen beim dortigen Verfassungsgericht die Botschaft gesendet, „dass die Macht immer stärker sei als das Recht“.

Man habe von den Nachbarn gelernt, wie verletzlich der Rechtsstaat sein könne, stellte Buschmann fest. Er lobte daher die Neuregelung als Zeichen, „dass trotz des aufziehenden Wahlkampfs das Gemeinsame stärker ist als das, was uns trennt“.

Grüne greifen AfD frontal an

Die nach 15 Jahren nicht erneut zum Bundestag kandidierende Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, Demokratie und Rechtsstaat funktionierten nur miteinander. „Ohne Rechtsstaat bliebe von einer Demokratie nur die Diktatur der Mehrheit“, sagte sie.

Ihr Fraktionskollege Dr. Konstantin von Notz griff die AfD-Fraktion als „ernsthafte Bedrohung“ für den Rechtsstaat frontal an. Er prangerte Kontakte zu Rechtsextremisten sowie „chinesischen und russischen Spionen“ an. „Ihre Russlandnähe ist unerträglich“, stellte er fest und bezog auch die Gruppe BSW und ihre Vorsitzende Sahra Wagenknecht in diese Kritik ein.

Gegenangriff der AfD-Fraktion

Die Redner der AfD-Fraktion stellten die Motive der antragstellenden Fraktionen in Frage. Tatsächlich sorgten diese sich, dass sie bei der Verfassungsrichterwahl „genötigt sein könnten, mit der AfD zumindest zu reden“, befand Fabian Jacobi (AfD). Sie sähen das Bundesverfassungsgericht „als Herrschaftsinstrument eines Parteienkartells, das Sie nicht bereit sind aus der Hand zu geben“.

Stephan Brandner (AfD) erhob wegen früherer Wahlen von Parteipolitikern zu Verfassungsrichtern den Gegenvorwurf: „Sie manipulieren doch seit Jahren am Bundesverfassungsgericht herum.“ Mit der Grundgesetzänderung gehe es den Antragstellern allein darum, „neue starke politische Kräfte auszuschalten“.

Teilkritik der Gruppe BSW

Als „Grundpfeiler der Demokratie“, der geschützt werden müsse, bezeichnete Amira Mohamed Ali (Gruppe BSW) das Bundesverfassungsgericht. Sie begrüßte alle vorgesehenen Änderungen „bis auf eine“, nämlich dass im Fall einer fehlenden Zweidrittelmehrheit im Bundestag ersatzweise der Bundesrat eine Richterwahl übernehmen könne. Denn letzterer bestehe fast vollständig aus Ministerpräsidenten von Union und SPD. Die Regelung zeige eine „unfassbare Arroganz der Herrschenden“, empörte sich Mohamed Ali.

Linke: Angriffe auf Grundrechte

Für die Gruppe Die Linke warf Clara Bünger der AfD vor, sie wolle „die Unabhängigkeit der Justiz angreifen“. Allerdings komme der Angriff auf die Grundrechte nicht nur von rechts, sondern auch aus der Mitte. Das Asylrecht sei in den letzten Jahren „fast vollständig demontiert“ worden, die Ungleichheit wachse. „Diese Angriffe schwächen die Demokratie“, befand Bünger.

Erster Gesetzentwurf der Fraktionen

„Aus dem Abstand von mittlerweile etwa 75 Jahren ist es angemessen, die den Status des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan prägenden Elemente im Grundgesetz selbst deutlicher sichtbar werden zu lassen, wie dies bei Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung bereits der Fall ist“, heißt es in dem Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes. Mit der Einführung eines Ersatzwahlmechanismus ist laut Begründung vorgesehen, die Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts für Situationen sicherzustellen, „in denen die für die Wahl der Richterinnen und Richter erforderliche Zweidrittelmehrheit in Bundestag [...] oder Bundesrat [...] absehbar nicht zustande kommt“.

Im Grundgesetz sollen laut dem ersten Entwurf (20/12977(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Artikel 93 und 94 geändert werden. In Artikel 93 soll künftig der Status als Verfassungsorgan und die Organisation des Bundesverfassungsgerichts verankert werden. Festgeschrieben werden soll unter anderem, dass das Gericht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richterinnen und Richtern besteht. Ebenso sollen die Amtszeit von zwölf Jahren, die Altersgrenze der Richterinnen und Richter, das Wiederwahlverbot und die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts in dem Artikel normiert werden.

Ersatzwahlmechanismus für den Fall einer Blockade

Artikel 94 regelt laut Entwurf künftig die Zuständigkeiten des Gerichts, die bisher in Artikel 93 geregelt sind. Zudem soll die Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts explizit im Grundgesetz festgeschrieben werden. Die Wahl der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts soll laut Entwurf künftig in Artikel 93 (bisher: Artikel 94) grundgesetzlich geregelt werden. Die Richterinnen und Richter sollen weiterhin je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden. 

Neu aufgenommen werden soll ein Ersatzwahlmechanismus, der greifen soll, „wenn innerhalb einer zu bestimmenden Frist nach dem Ende der Amtszeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters eine Wahl seines Nachfolgers nicht zustande kommt“. Dann soll das Wahlrecht vom jeweils anderen Wahlorgan wahrgenommen werden. Die Details dazu sollen laut Entwurf per Bundesgesetz, also im Bundesverfassungsgerichtsgesetz, geregelt werden.

Zweiter Gesetzentwurf der Fraktionen

Genau das ist das Ziel des zweiten Entwurfs (20/12978(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Der Entwurf sieht vor, in Paragraf 7a des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in einem neuen Absatz 5 zu normieren, dass das jeweils andere Wahlorgan die Wahl übernehmen kann, wenn das eigentlich zuständige Wahlorgan innerhalb von drei Monaten nach Vorlage eines Wahlvorschlags durch das Plenum des Bundesverfassungsgerichts keine neue Richterin beziehungsweise keinen neuen Richter gewählt hat.

Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz sieht aktuell vor, dass das Plenum des Bundesverfassungsgerichts eigene Wahlvorschläge unterbreiten kann, wenn eine Richterwahl nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Amtszeit beziehungsweise dem vorzeitigen Ausscheiden eines Richters oder einer Richterin erfolgt ist. Voraussetzung ist zudem die Aufforderung durch das älteste Mitglied des Wahlausschusses des Bundestages beziehungsweise die Spitze des Bundesrates.

Weitere Änderungen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz sind dem Entwurf zufolge erforderlich, um die durch den ersten Gesetzentwurf neu geordneten Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes in korrekte rechtliche Beziehung zu setzen. Ebenso sei deswegen eine Änderung im Untersuchungsausschussgesetz notwendig.

Novellierung des Abgeordnetengesetzes

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (20/11944(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollen in der Praxis aufgetretene Unsicherheiten in Bezug auf die zulässige Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen durch gesetzliche Normierung beseitigt werden. Die Fraktionen wollen klarstellen, dass neben der Unterrichtung der Öffentlichkeit über parlamentarische Vorgänge auch die Vermittlung allgemeiner politischer Standpunkte der Fraktionen und der Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern über die parlamentarisch-politische Arbeit ein „zulässiger Zweck der Öffentlichkeitsarbeit“ ist. 

Dabei sollen die Fraktionen frei über Mittel, Ort, Zeit und Häufigkeit der Informationsangebote entscheiden können, ein „Gebot politischer Neutralität“ bestehe dabei nicht.

Effektive Kontrolle der Mittelverwendung

Zugleich müssten vor allem unmittelbar vor Bundestagswahlen besondere Anforderungen an den „parlamentarischen Kontext der Öffentlichkeitsarbeit“ gestellt werden. Vorgesehen ist, dass die „Pflicht zur Rückgewähr zweckwidrig verwendeter Fraktionsmittel“ gesetzlich normiert wird. Neben der Rechnungslegung und Prüfmöglichkeit des Bundesrechnungshofes werde damit ausdrücklich ein „Korrekturinstrument“ festgelegt, falls Geld- und Sachleistungen durch die Fraktionen nicht zweckentsprechend verwendet werden. 

Aus Sicht der Fraktionen sichert dies die „effektive Kontrolle der Mittelverwendung“ und stärkt die „Legitimität der Fraktionsfinanzierung“. Mangels gesetzlicher Rechtsgrundlage werde derzeit bei zweckwidriger Verwendung von einer Rückforderung der ausgezahlten Mittel abgesehen.

Mitteilungspflicht bei Interessenverknüpfungen

Ein Abgeordneter, der „entgeltlich mit einem Beratungsgegenstand beschäftigt ist“, zu dem er in einem Ausschuss des Bundestages oder innerhalb einer Fraktion die Berichterstattung übernommen hat, muss künftig vor einer Beratung in einem Ausschuss offenlegen, wenn eine konkrete gegenwärtige oder zukünftige Interessenverknüpfung besteht.

Sonstige an einer Ausschussberatung teilnehmende Mitglieder des Bundestages, für die dies zutrifft, müssen die Interessenverknüpfung ebenfalls offenlegen, wenn sie nicht bereits aus den veröffentlichungspflichtigen Angaben ersichtlich ist. Eine mitgeteilte Interessenverknüpfung soll in der Beschlussempfehlung des Ausschusses vermerkt werden. (hau/scr/vom/19.12.2024)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

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Nancy Faeser

Nancy Faeser

© picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Faeser, Nancy

Bundesministerin des Innern und für Heimat

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Andrea Lindholz

Andrea Lindholz

© Andrea Lindholz/ Timo Raab

Lindholz, Andrea

CDU/CSU

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Konstantin von Notz

Konstantin von Notz

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion/ Stefan Kaminski

Notz, Dr. Konstantin von

Bündnis 90/Die Grünen

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Dr. Marco Buschmann

Dr. Marco Buschmann

© Dr. Marco Buschmann/ Julia Deptala

Buschmann, Dr. Marco

FDP

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Fabian Jacobi

Fabian Jacobi

© Fabian Jacobi

Jacobi, Fabian

AfD

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Volker Wissing

Volker Wissing

© FDP Bundespartei/ Laurence Chaperon

Wissing, Dr. Volker

Bundesminister der Justiz

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Dr. Günter Krings

Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Krings, Dr. Günter

CDU/CSU

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Dr. Till Steffen

Dr. Till Steffen

© Dr. Till Steffen/ Stefan Kaminski

Steffen, Dr. Till

Bündnis 90/Die Grünen

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Konstantin Kuhle

Konstantin Kuhle

© Konstantin Kuhle/ Munir Werner

Kuhle, Konstantin

FDP

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

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Dirk Wiese

Dirk Wiese

© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

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Stephan Brandner

Stephan Brandner

© Stephan Brandner/Vadim Derksen

Brandner, Stephan

AfD

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Dirk Wiese

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© Dirk Wiese/ Marco Urban

Wiese, Dirk

SPD

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Bärbel Bas

Bärbel Bas

© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

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Ansgar Heveling

Ansgar Heveling

© Ansgar Heveling/ Tobias Koch

Heveling, Ansgar

CDU/CSU

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Katja Keul

© DBT/Thomas Koehler

Keul, Katja

Bündnis 90/Die Grünen

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Clara Bünger

© Clara Bünger/Ben Gross

Bünger, Clara

Gruppe Die Linke

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Amira Mohamed Ali

Amira Mohamed Ali

© Amira Mohamed Ali/ Thomas Hedrich/DiG 2021

Mohamed Ali, Amira

Gruppe BSW

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Johannes Fechner

Johannes Fechner

© Photothek

Fechner, Dr. Johannes

SPD

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Elisabeth Winkelmeier-Becker

Elisabeth Winkelmeier-Becker

© DBT/ Inga Haar

Winkelmeier-Becker, Elisabeth

CDU/CSU

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Stefan Seidler

Stefan Seidler

© Stefan Seidler/Lars Salomonsen

Seidler, Stefan

fraktionslos

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Sonja Eichwede

Sonja Eichwede

© DBT/ Inga Haar

Eichwede, Sonja

SPD

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Thomas Seitz

© DBT/Inga Haar

Seitz, Thomas

fraktionslos

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Patrick Schnieder

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Schnieder, Patrick

CDU/CSU

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Bärbel Bas

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© Bärbel Bas / Photothek Media Lab

Bas, Bärbel

Bundestagspräsidentin

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Dokumente

  • 20/2763 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (Gesetz zur Einführung der Begründungspflicht)
    PDF | 202 KB — Status: 13.07.2022
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/11944 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen und weitere Änderungen
    PDF | 267 KB — Status: 25.06.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/12977 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94)
    PDF | 227 KB — Status: 24.09.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/12978 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes
    PDF | 204 KB — Status: 24.09.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/13714 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/11944 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen und weitere Änderungen
    PDF | 175 KB — Status: 11.11.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/14302 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN und FDP sowie des Abgeordneten Stefan Seidler - Drucksache 20/12977 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93 und 94) b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN und FDP sowie des Abgeordneten Stefan Seidler - Drucksache 20/12978 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes
    PDF | 245 KB — Status: 18.12.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 20/14306 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN und FDP sowie des Abgeordneten Stefan Seidler - Drucksachen 20/12978, 20/14302 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes
    PDF | 189 KB — Status: 18.12.2024
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 20/12977(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 20/14302(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a: Gesetzentwurf annehmen)
  • 10:38:04: Beginn der Abstimmung
  • 11:01:30: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 669 Ja: 600 Nein: 69 Enthaltungen: 0
  • Gesetzentwurf 20/12977(Dokument, öffnet ein neues Fenster) angenommen


Gesetzentwurf 20/11944(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 20/13714(Dokument, öffnet ein neues Fenster): Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
Änderungsantrag 20/14306(Dokument, öffnet ein neues Fenster) abgelehnt
Gesetzentwurf 20/12978(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 20/14302(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe b: Gesetzentwurf annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

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Stand: 15.06.2026