Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) - Drucksachen 21/230 und 21/444 -
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Juni 2025, die weitere Beteiligung der Bundeswehr an der Nato-geführten internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) um ein Jahr beschlossen. Für die Verlängerung votierten in namentlicher Abstimmung 391 Abgeordnete, dagegen 189. Es gab zwei Enthaltungen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/444) zu einem Antrag der Bundesregierung (21/230) zugrunde. Ebenso lag ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/467).
Bundeswehreinsatz in Kosovo
Antrag der Bundesregierung
Wie bisher sollen bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten entsendet werden können. Zu den Aufgaben gehören laut Antrag neben einem Beitrag zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Unterstützung zur „Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo“ die Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force als „demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) als Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen“.
Wie die Bundesregierung ausführt, ist die Sicherheitslage im mehrheitlich ethnisch serbischen Norden des Kosovos seit 2022 von wachsenden Spannungen geprägt. „Insbesondere die gewalttätigen Auseinandersetzungen in der nördlichen Gemeinde Zvečan im Mai 2023, bei denen zahlreiche KFOR-Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilistinnen und Zivilisten teilweise schwer verletzt wurden, sowie der gewalttätige Angriff dutzender schwerbewaffneter, paramilitärischer kosovo-serbischer Kräfte in Banjska im September 2023 stellten eine Eskalation der Situation im Norden Kosovos dar.“ Insgesamt werde die KFOR-Präsenz sowohl von der kosovo-albanischen als auch der kosovo-serbischen Gemeinschaft in Kosovo als essenziell für die weitere Stabilisierung des Landes gesehen.
Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien
Zentrale Anliegen der Bundesregierung seien eine „umfassende, nachhaltige, rechtsverbindliche Normalisierung der Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien“ und bilateral in Bezug auf Kosovo eine politische, rechtsstaatliche und wirtschaftlich-soziale Stabilisierung und die Unterstützung der EU-Annäherung.
Grundlage für KFOR ist den Angaben zufolge weiterhin die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 38,9 Millionen Euro. (ahe/hau/26.06.2025)