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13. November 2025

Gesetzentwurf zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD: Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland (Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz) (Drucksachen 21/576(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 21/1725(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe b)

  • Abstimmungsergebnis
  • Debatte

Gesamtergebnis, 630 Mitglieder

  • 131 ja
  • 443 nein
  • 0 enthalten
  • 56 nicht abg.

CDU/CSU
208 Mitglieder

  • 0 ja
  • 204 nein
  • 0 enthalten
  • 4 nicht abg.

AfD
151 Mitglieder

  • 131 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 20 nicht abg.

SPD
120 Mitglieder

  • 0 ja
  • 114 nein
  • 0 enthalten
  • 6 nicht abg.

B90/Grüne
85 Mitglieder

  • 0 ja
  • 77 nein
  • 0 enthalten
  • 8 nicht abg.

Die Linke
64 Mitglieder

  • 0 ja
  • 46 nein
  • 0 enthalten
  • 18 nicht abg.

fraktionslos
2 Mitglieder

  • 0 ja
  • 2 nein
  • 0 enthalten
  • 0 nicht abg.

1 / 50

Name

Fraktion

Bundesland

Abstimmung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, zwei Gesetzentwürfe der AfD-Fraktion über die „Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland“ (21/575(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) abgelehnt. In namentlicher Abstimmung stimmten 131 Abgeordnete für den Entwurf eines Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetzes (21/576(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und 443 dagegen. In einer zweiten namentlichen Abstimmung fand eine angestrebte Änderung des Grundgesetzes mit 128 Stimmen gegen 432 Stimmen keine Mehrheit. Beiden Abstimmungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (21/1725(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugrunde, in der die Ablehnung der Gesetzentwürfe empfohlen wurde. Weil beide Gesetzentwürfe bereits in zweiter Beratung entschieden wurden, entfiel die dritte Lesung.

Gesetzentwurf zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen

Gesetzentwurf zur Änderung des Artikels 143h des Grundgesetzes

Erster Gesetzentwurf der AfD

Mit dem ersten Gesetzentwurf (21/575(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) strebte die AfD eine Grundgesetzänderung an. Sie fordert die Änderung des Artikels 143h im Grundgesetz (GG) sowie die Aufhebung des dort festgeschriebenen Ziels zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Der Artikel 143h ist erst einige Monate in Kraft, für ihn hatten im März Bundestag und Bundesrat weitreichende Änderungen der Haushalts- und Finanzverfassung beschlossen. Der Bund kann damit ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten. Zudem steht ein Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds bereit.

Die AfD-Abgeordneten wollten den Artikel 143h GG ersetzen und damit erreichen, dass alle staatlichen Maßnahmen, Gesetze, Verordnungen und andere Regelungen zum „sogenannten Klimaschutz“, namentlich die Vermeidung und Bepreisung von CO2-Emissionen, die Förderung und Genehmigungsverfahren des Ausbaus von Photovoltaik, der Solarthermie, der Windenergie, der Bioenergie, der Erdwärme, der Wasserkraft sowie die entsprechenden Maßnahmen in den Sektoren Industrie, Gewerbe, Verkehr und Gebäude „nicht im überragenden öffentlichen Interesse liegen“, heißt es in dem Entwurf. Zudem sollen die Sondervermögen aufgehoben werden, „da für zielgenaue Infrastrukturvorhaben genügend Mittel aus dem Kernhaushalt bereitgestellt werden können“, so die Begründung.

„Nachfragegerechte Energieversorgung“

Stattdessen soll „mit Blick auf die Bedienung der Grundbedarfe“ in den Bereichen Wohnen, Ernährung sowie Gesundheit eine leistungsfähige und krisenfeste Verkehrs-, Kommunikations- und Energie-Infrastruktur, eine effiziente Wirtschaft, die Anpassung an klimatische Änderungen und eine Verstetigung des Umwelt- und Naturschutzes herausgestellt werden, sowie dass für die Sicherstellung, Planung, Bau und Betrieb einer nachfragegerechten, stabilitätsorientierten, ausfallsicheren sowie wetterunabhängigen Energieversorgung mit möglichst niedrigen Gestehungskosten und Flächeninanspruchnahmen (zum Beispiel Kernenergie und Kohle) ein überragendes öffentliches Interesse bestehe.

Die Ersetzung des Artikels 143h des Grundgesetzes stelle klar, dass „sogenannte Klimaschutz-Maßnahmen“ inhaltlich nicht begründet seien und „folglich nicht gerechtfertigte Grundrechtseinschränkungen darstellen und daher nicht im öffentlichen Interesse liegen“. Das Bundes-Klimaschutzgesetz zum Beispiel „ist also nicht relevant für die Wahrung des Grundgesetzes und kann daher aufgehoben werden“, so der AfD-Entwurf.

Zweiter Gesetzentwurf der AfD

Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland - Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz“ (21/576(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollten das Atomgesetz geändert und 23 Gesetze – unter anderem der Klima- und Transformationsfonds, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), der Zertifikatehandel, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Gesetze zum Atom- und Kohlestromausstieg – aufgehoben werden, die zum Erreichen der Klimaziele erlassen wurden. 

Die AfD nennt diese Vorhaben „im Wesentlichen ideologisch motiviert“ und „daher verzichtbar oder sogar schädlich“. Außerdem solle Deutschland das Kyoto-Protokoll von 1997 kündigen und aus dem Übereinkommen von Paris 2015 aussteigen.

„Deindustrialisierung Deutschlands aufhalten“

Mit dem Gesetz wollte die AfD „den wirtschaftlichen Niedergang und die Deindustrialisierung Deutschlands aufhalten und damit eine fortschreitende Verarmung verhindern“. Ein nennenswerter Einfluss von menschlich verursachtem CO2 in der Atmosphäre auf das Klima der Erde sei laut AfD weder erkennbar noch wissenschaftlich nachgewiesen. Vielmehr wohne Prognosen der klimatischen Entwicklung, die über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren hinausgreifen, „nach wie vor keinerlei Vorhersagekraft mehr inne“. Deshalb sei es „erheblich zielführender“ und daher geboten, sich den klimatischen Bedingungen in erforderlicher Weise anzupassen. Dies sei bislang nur unzureichend erfolgt.

Daher sollten, sobald es die Haushaltslage erlaube, Mittel im Bundeshaushalt bereitgestellt werden, „die Deutschland für Notsituationen und Naturkatastrophen besser vorbereiten“. Die Energieversorgung und damit die Netzstabilität könne und müsse in Hinblick der notwendigen Versorgungssicherheit durch nichtvolatile Quellen sichergestellt werden, „insbesondere durch saubere fossile und nukleare Kraftwerke“. 

„Wiedereinstieg in die Kernenergie“

Da der Ausstieg aus der Kernenergie „inzwischen viel zu weit fortgeschritten“ sei, müsse „ein staatlicher Wiedereinstieg angestrebt werden“. Die bisherige Infrastruktur aus Kohle-, Gas- und Kernkraftwerken habe sich für „eine sichere und wirtschaftliche Energieversorgung bewährt“, deshalb sollten die Anlagen weiterbetrieben beziehungsweise wieder in Betrieb genommen werden.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien und die CO2-Bepreisung gelten für die AfD als Hauptursache der „Deindustrialisierung Deutschlands“ und der hohen Energiepreise hierzulande. Nach 20 Jahren EEG sei für die erneuerbaren Energien trotz „exorbitanter Subventionen“ eine Konkurrenzfähigkeit „noch nicht einmal absehbar“. Die Abschaffung des Treibhausgas-Emissionshandels und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes würde „Bürger und Unternehmen“ hingegen „substanziell entlasten“ und den Unternehmen „dringend benötigte finanzielle Spielräume geben“. (nki/hau/13.11.2025)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Julia Klöckner

Julia Klöckner

© Julia Klöckner/ Tobias Koch

Klöckner, Julia

Bundestagspräsidentin

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Dr. Klaus Wiener

Dr. Klaus Wiener

© Dr. Klaus Wiener/Justus Kersting

Wiener, Dr. Klaus

CDU/CSU

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Karsten Hilse

Karsten Hilse

© Karsten Hilse/ Hagen Schnauss

Hilse, Karsten

AfD

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Dunja Kreiser

© Dunja Kreiser/Photothek Media

Kreiser, Dunja

SPD

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Lisa Badum

Lisa Badum

© Lisa Badum / René Ruprecht

Badum, Lisa

Bündnis 90/Die Grünen

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Janine Wissler

Janine Wissler

© DIE LINKE. im Hessischen Landtag, CC BY 4.0/ Hanna Hoeft

Wissler, Janine

Die Linke

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Hans Koller

© Hans Koller/ Verena S. Mautner

Koller, Hans

CDU/CSU

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Marc Bernhard

Marc Bernhard

© Marc Bernhard

Bernhard, Marc

AfD

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Helmut Kleebank

Helmut Kleebank

© Helmut Kleebank/ Foto Fehse

Kleebank, Helmut

SPD

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Dr. Alaa Alhamwi

Dr. Alaa Alhamwi

© Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion / Stefan Kaminski

Alhamwi, Dr. Alaa

Bündnis 90/Die Grünen

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Mathias Weiser

Mathias Weiser

© Mathias Weiser/ AfD-Bundestagsfraktion

Weiser, Mathias

AfD

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Maria-Lena Weiss

© Maria-Lena Weiss/ Michael Kienzler

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CDU/CSU

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Prof. Dr. Ingo Hahn

© Ingo Hahn

Hahn, Prof. Dr. Ingo

AfD

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Bodo Ramelow

Bodo Ramelow

© DBT/ Inga Haar

Ramelow, Bodo

Bundestagsvizepräsident

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Dokumente

  • 21/575 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h - Klimaschutzfolgenbereinigung)
    PDF | 207 KB — Status: 24.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/576 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland (Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz)
    PDF | 337 KB — Status: 24.06.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/1725 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Karsten Hilse, Steffen Kotré, Dr. Rainer Kraft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/575 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h - Klimaschutzfolgenbereinigung) b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Karsten Hilse, Steffen Kotré, Dr. Rainer Kraft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/576 - Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland (Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz)
    PDF | 185 KB — Status: 19.09.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 21/576(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/1725(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe b: Gesetzentwurf ablehnen) - 2. Beratung
  • 11:18:31: Beginn der Abstimmung
  • 11:42:17: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 575 Ja: 132 Nein: 443 Enthaltungen 0


Gesetzentwurf 21/576(Dokument, öffnet ein neues Fenster) in 2. Beratung abgelehnt

Namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 21/575(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/1725(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a: Gesetzentwurf ablehnen) - 2. Beratung
11:43:04: Beginn der Abstimmung
12:08:36 Ende der Abstimmung
endgültiges Ergebnis
Gesamt: 560 Ja: 128 Nein: 432 Enthaltungen 0

Gesetzentwurf 21/575(Dokument, öffnet ein neues Fenster) in 2. Beratung abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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Stand: 15.05.2026