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26. März 2026

Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (Sicherheitsbeauftragte)

Artikel 3 des Gesetzentwurfes der Bundesregierung in der Ausschussfassung: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA (Drucksachen 21/3204(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 21/4981(Dokument, öffnet ein neues Fenster))

  • Abstimmungsergebnis
  • Debatte

Gesamtergebnis, 629 Mitglieder

  • 430 ja
  • 132 nein
  • 0 enthalten
  • 67 nicht abg.

CDU/CSU
208 Mitglieder

  • 191 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 17 nicht abg.

AfD
150 Mitglieder

  • 128 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 22 nicht abg.

SPD
119 Mitglieder

  • 110 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 9 nicht abg.

B90/Grüne
85 Mitglieder

  • 0 ja
  • 76 nein
  • 0 enthalten
  • 9 nicht abg.

Die Linke
64 Mitglieder

  • 0 ja
  • 55 nein
  • 0 enthalten
  • 9 nicht abg.

fraktionslos
3 Mitglieder

  • 1 ja
  • 1 nein
  • 0 enthalten
  • 1 nicht abg.

1 / 50

Name

Fraktion

Bundesland

Abstimmung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26.März 2026, der von der Bundesregierung geplanten Anhebung des Schwellenwerts in Betrieben für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten zugestimmt. Der von Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA, 21/3204(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde in einer vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (21/4981(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zugrunde. Zuvor war in der zweiten Lesung ein Teil des Gesetzentwurfs zu Artikel 3 zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (Sicherheitsbeauftragte) in namentlicher Abstimmung mit 430 Stimmen gegen 132 Stimmen angenommen worden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit der EU-Verordnung seien Maßnahmen für den Fall zukünftiger Krisen festgelegt worden, mit denen das anhaltende Funktionieren des Binnenmarkts im Hinblick auf den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen und vor allem die Verfügbarkeit von krisenrelevanten Waren gewährleistet werden soll, heißt es im Gesetzentwurf, der Verfahrensbestimmungen sowie neue Bußgeldtatbestände enthält. 

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme Änderungen des Entwurfs, unter anderem bei der Definition von Notfallverfahren, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der Länder. Unter anderem heißt es in der Stellungnahme: „Die Zuständigkeit für das Notfallverfahren ist daher landesspezifisch festzulegen. Eine bundeseinheitliche Festlegung der zuständigen Behörde würde in die Organisationshoheit der Länder eingreifen. Die Formulierung ,zuständige Behörde' stellt sicher, dass die Länder die für das Notfallverfahren sachlich und organisatorisch geeignete Behörde selbst bestimmen können.“ 

Änderungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 25. März 2026 auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf beschlossen, die unter anderem Vorgaben für die Sicherheitsbeauftragten betreffen. 

So gilt die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nunmehr für Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten. Der Schwellenwert wurde damit von bisher 20 auf 50 Beschäftigte erhöht. Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigte bedeutet diese Änderung, dass keine pauschale Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten mehr besteht. (eis/che/26.03.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

()
Angelika Glöckner

Angelika Glöckner

© Deutscher Bundestag / Stella von Saldern

Glöckner, Angelika

SPD

()
Thomas Stephan

Thomas Stephan

© Thomas Stephan/ Tobias Adam

Stephan, Thomas

AfD

()
Lars Ehm

Lars Ehm

© Lars Ehm/ Paul Schneider

Ehm, Lars

CDU/CSU

()
Ricarda Lang

Ricarda Lang

© Grüne Fraktion/ Stefan Kaminski

Lang, Ricarda

Bündnis 90/Die Grünen

()
Cem Ince

Cem Ince

© Cem Ince/ Marc Schumann

Ince, Cem

Die Linke

()
Bernd Rützel

Bernd Rützel

© Bernd Rützel / DBT/Stella von Saldern

Rützel, Bernd

SPD

()
Nora Seitz

Nora Seitz

© Nora Seitz/ Tobias Koch

Seitz, Nora

CDU/CSU

()
Josephine Ortleb

Josephine Ortleb

© Josephine Ortleb/SPD-Bundestagsfraktion

Ortleb, Josephine

Bundestagsvizepräsidentin

()

Dokumente

  • 21/3204 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA
    PDF | 308 KB — Status: 10.12.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4981 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/3204 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA
    PDF | 229 KB — Status: 25.03.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Gesetzentwurf 21/3204(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Artikel 3; Änd des VII Buch SGB, Sicherheitsbeauftragte)
  • 20:48:38: Beginn der Abstimmung
  • 21:08:38: Ende der Abstimmung
  • Gesamt: 563 Ja: 431 Nein: 132 Enthaltungen --
  • Gesetzentwurf: angenommen


Gesetzentwurf 21/3204(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (übrigen Regelungen des GesetzEntw annehmen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

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Stand: 29.05.2026