Änderung des Lobbyregistergesetzes in Kraft
Sehr geehrte Abonnentinnen und Abonnenten des Newsletters zum Lobbyregister,
am 1. März 2024 sind die umfangreichen Änderungen des Lobbyregistergesetzes in Kraft getreten.
Zukünftig müssen im Lobbyregister erweiterte Angaben getätigt werden. Beispielsweise sind nun konkrete Regelungsvorhaben anzugeben, sofern zu diesen Interessenvertretung betrieben wird. Werden hierzu durch die Interessenvertreter/-innen grundlegende Stellungnahmen und Gutachten gegenüber dem Deutschen Bundestag oder der Bundesregierung abseits formalisierter Beteiligungsverfahren abgegeben, müssen diese ebenfalls im Lobbyregister hochgeladen und veröffentlicht werden.
Hinsichtlich der namentlich im Register genannten Personen sind zukünftig Angaben zu deren (früheren) Tätigkeiten im Deutschen Bundestag, der Bundesregierung oder der Bundesverwaltung zu tätigen („Drehtüreffekt“). Außerdem sind nun detaillierte Informationen zur Finanzierung der Interessenvertreter/-innen und zu eventuell betriebener Interessenvertretung im Auftrag Dritter bereitzustellen.
Eine Verweigerung einzelner Angaben im Register ist zukünftig nicht mehr zulässig.
Informationen zur neuen Rechtslage finden Sie auch unter
Die geltende Rechtslage kann der dort bereitgestellten konsolidierten Fassung des nun gültigen geänderten Lobbyregistergesetzes entnommen werden.
Zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen wurde die Registeranwendung in den letzten Monaten umfangreich überarbeitet. Hierbei lag ein besonderer Fokus darauf, die Anpassung und Ergänzung bestehender Registereinträge den Interessenvertreter/-innen technisch so komfortabel wie möglich zu gestalten. Diese sind nun aufgerufen, ihre Einträge im Lobbyregister innerhalb der Übergangszeit bis zum 30. Juni 2024 umfassend zu überarbeiten.
Aufgrund der umfangreichen Änderungen des Lobbyregistergesetzes und den notwendigen Neuerungen in der Registeranwendung wurde auch das
Handbuch für Interessenvertreter/-innen zur Eintragung in das Lobbyregister
umfassend überarbeitet und in einer 2. Auflage veröffentlicht. Es bietet technische sowie inhaltliche Hilfestellung und Orientierung rund um die Eintragung in das Register unter der neuen Rechtslage.
Wir arbeiten nun mit Hochdruck daran, die Registeranwendung zu optimieren und weiterzuentwickeln. In Arbeit sind u. a. erweiterte Suchmöglichkeiten und eine verbesserte Darstellung der neu hinzukommenden Informationen.
Anregungen zur Registeranwendung nehmen wir gerne entgegen, bei Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre registerführende Stelle