Parlament

Symposium der Ruhr-Universität Bochum zum Thema „Dialektik der Säkularisierung“ am 10. - 11. Februar 2007 in Bochum

Gibt es eine Leitkultur?

Meine Damen und Herren,

es gibt Begriffe, die zur unmissverständlichen Kennzeichnung des Gemeinten oder Gewollten nur bedingt oder gar nicht geeignet sind, ohne die aber die Debatte gar nicht zustande käme, die zur notwendigen Klärung dessen, was gemeint oder gewollt ist, dringend geführt werden muss.

Der Begriff Leitkultur gehört möglicherweise zu dieser Kategorie von Begriffen. Er ist ganz sicher erklärungsbedürftig, er ist offenkundig missverständlich, er wird von nicht wenigen als schiere Provokation empfunden. Auch deshalb ist die Debatte über Leitkultur allemal leichter zu verweigern als zu führen. Und gerade deswegen bin ich den Veranstaltern außerordentlich dankbar, dass sie ein Thema auf die Tagesordnung eines solchen Symposiums gehoben haben, das, jedenfalls nach meiner festen Überzeugung, viel zu lange, viel zu nachlässig behandelt worden ist.

Ich habe mir vorgenommen, zu diesem benahe unerschöpflichen Thema zehn Bemerkungen zu machen, verbunden mit dem zusätzlichen guten Vorsatz, allen Versuchungen zu widerstehen, weitere ergänzende Bemerkungen zu dem zu machen, was ich in der vorherigen Diskussion Interessantes gehört habe.

  1. Die Antwort auf unsere Frage „Gibt es eine Leitkultur?“ setzt eine gründliche, ergebnisoffene Debatte voraus. Sie ist nicht offenkundig positiv oder negativ zu beantworten. Dass es keine Leitkultur in einer liberalen Gesellschaft geben könne, eine solche nicht gebraucht werde, vielleicht nicht einmal toleriert werden dürfe, darüber kann und muss man streiten. Aber dieser Streit mindestens muss sein. Und deswegen ist für mich das Beste an dieser Debatte, dass sie endlich stattfindet.
  2. Der Begriff Leitkultur schleppt mindestens zwei ganz unterschiedliche Postulate mit sich. Das eine ist der mögliche Anspruch einer Kultur auf Überlegenheit gegenüber einer oder allen anderen. Und das andere ist der Anspruch auf Geltung ihrer Werte und Orientierungen in einer konkreten Gesellschaft. Das eine ist wohl nicht völlig unabhängig von dem anderen, aber es ist ganz gewiss nicht dasselbe.
  3. Was das Verhältnis von Kulturen zueinander angeht, scheint mir ein Dominanzanspruch unserer Kultur gegenüber anderen geradezu absurd, mindestens unangemessen. Die großen Kulturen der Menschheitsgeschichte lassen sich mühelos in eine zeitliche Reihenfolgen bringen. Der Versuch, sie in eine Rangfolge zu bringen, scheint mir hoffnungslos. Von diesem möglichen, aus meiner Sicht nicht wirklich begründbaren Dominanzanspruch einer Kultur gegenüber anderen trennen muss man die Frage ihres Geltungsanspruchs in konkreten Gesellschaften. Für eine konkrete Gesellschaft scheint mir der Geltungsanspruch einer bestimmten Kultur, also der ihr zugrunde liegenden und von ihr reproduzierten Überzeugungen und Orientierungen, völlig unverzichtbar.
  4. Jede Gesellschaft, auch jede moderne Gesellschaft, braucht einen Mindestbestand an gemeinsamen Werten, Überzeugungen und Orientierungen, ohne die sie ihre innere Konsistenz nicht bewahren und die politische Legitimation für den Geltungsanspruch ihrer Normen, ihrer Gesetze, ihrer Entscheidungen nicht aufrechterhalten kann. Hier geht es um ein nicht nur theoretisches, sondern sehr praktisches Problem säkularer Gesellschaften: aus der Errungenschaft der Emanzipation von zugemuteten Verbindlichkeiten nicht vorschnell die Beliebigkeit als einzig zulässiger Gestaltung der Rahmenbedingung einer freiheitlichen Gesellschaft herleiten zu wollen. Jürgen Habermas spricht von der „Gefahr einer entgleitenden Modernisierung der Gesellschaft“, die jene Art von Solidarität auszehren könne, auf die der demokratische Staat, ohne sie rechtlich erzwingen zu können, angewiesen sei, und fügt hinzu „So liegt es auch im eigenen Interesse des Verfassungsstaates, mit allen den kulturellen Quellen schonend umzugehen, aus denen sich das Normbewusstsein und die Solidarität von Bürgern speist.“
  5. Ohne ein Mindestmaß an Gemeinsamkeit erträgt eine Gesellschaft auch keine Vielfalt. Ob diese Behauptung höheren philosophischen Ansprüchen genügt, weiß ich nicht, aber unter lebenspraktischen Gesichtspunkten hat er eine beachtliche Plausibilität für sich. Gesellschaften sind in ihrer Verarbeitungsfähigkeit nicht beliebig strapazierbar. Der Bedarf an Verbindlichkeiten, „Ligaturen“, wie das Ralf Dahrendorf vor Jahrzehnten schon mal formuliert hat, der Bedarf an Verbindlichkeiten ist in liberalen Gesellschaften eher größer als in autoritären. Der Konsens über die Bedingungen für Dialoge und über die Bedingungen für das Zustandekommen von Verbindlichkeiten, insbesondere von verbindlichen Entscheidungen, ist die Voraussetzung der Konfliktfähigkeit einer Gesellschaft, die wiederum Voraussetzung der Möglichkeit von Freiheit ist. Eine Gesellschaft, die frei sein und Freiheit erlauben will, räumt damit notwendigerweise die Unvermeidlichkeit von Konflikten ein, die sie sich überhaupt nur erlauben kann, wenn es Konsens darüber gibt, nach welchen Methoden diese Konflikte auszutragen sind. Nur autoritäre Regime brauchen keinen Konsens, sie ersetzen durch Kommandos, was an gemeinsamen Überzeugungen und Orientierung in der Gesellschaft entweder nicht vorhanden oder unerwünscht ist.
  6. Der spätestens in diesem Zusammenhang regelmäßig erfolgende Hinweis auf die Verfassung, in der doch genau das aufgelistet, insofern unmissverständlich nachlesbar sei, ist ebenso richtig wie irreführend. Verfassungen sind kein Ersatz, sondern der Ausdruck der Kultur einer Gesellschaft. Verfassungen setzen in Rechtsansprüche um, was in einer Gesellschaft an Überzeugungen gewachsen ist. Und mit Aussicht auf Erfolg können sie nichts anderes formulieren und regulieren als die in der Gesellschaft gewachsenen, entstandenen, begründeten, tradierten Orientierungen und Überzeugungen. Verfassungen geben Auskunft über die Erfahrungen, die ein Land mit sich selbst gemacht hat, über die Einsichten, die gewonnen wurden, die Überzeugungen, die über Generationen gewachsen sind, die Orientierungen, die Geltung beanspruchen. Ohne diese kulturellen Wurzeln erodiert jede Verfassung. Nicht Politik hält eine Gesellschaft zusammen, sondern Kultur. Weniger die juristisch verbindlichen Texte, sondern die rechtlich diffusen, geschriebenen und ungeschriebenen Werte, Normen und Orientierungen.

  7. Die wichtigsten, jedenfalls wirksamsten Faktoren und Agenturen der Bildung und Vermittlung von Werten sind die Religionen. Die Frage, ob sie für diese Funktion der Bildung und Vermittlung von Werten, von Orientierungen einer Gesellschaft, einen Exklusivanspruch erheben wollen, ob sie dies dürfen und ob sie einen solchen Exklusivanspruch gegebenenfalls auch durchsetzen können, unterscheidet sie im historischen wie im aktuellen Vergleich nicht unwesentlich voneinander. Ich glaube, wir haben Anlass, uns mit zwei weltweit zu beobachtenden Übertreibungen auseinanderzusetzen, die ich beide nicht für Errungenschaften, sondern für Verirrungen halte. Das eine ist die Anmaßung, religiöse Glaubensüberzeugungen mit fundamentalistischem Eifer zugleich zu unmittelbar geltendem staatlichem Recht zu erklären. Und das andere ist die Leichtfertigkeit, religiöse Überzeugungen für irrelevant, belanglos, unbedeutend zu erklären. Der zweite Irrtum ist nicht weniger gefährlich als der erste. Er ist in unserem Kulturkreis zweifellos weiter verbreitet; nicht wenige deutsche Intellektuelle haben sich im richtigen Bemühen, dem ersten Irrtum entgegenzutreten, an der Beförderung des zweiten kräftig beteiligt.
  8. Multikulturalität ist eine zutreffende Beschreibung des Erscheinungsbildes, nicht aber ein Konzept zur Selbstvergewisserung und Selbststabilisierung einer modernen Gesellschaft. Kurt Biedenkopf hat vor vielen Jahren in einem Interview in diesem Kontext gesagt, „Wenn eine Gesellschaft multikulturell sein und zugleich ihre eigene Identität nicht verlieren will, dann braucht sie einen gemeinsamen roten Faden, eben eine Leitkultur.“ Soweit dieser Mindestbestand an gemeinsamen Orientierungen und Überzeugungen kanonisierungsbedürftig und überhaupt kanonisierbar ist, muss dieser Kanon meiner Überzeugung nach als ein kontinuierlicher, reflexiver Diskurs organisiert werden, unter allen Bürgerinnen und Bürgern einer Gesellschaft, den Einheimischen wie den Zuwanderern. Ich könnte mich jetzt auf zwei oder drei von Nida-Rümelin vorgetragene Beispiele der jüngeren deutschen Geschichte, auch der jüngeren deutschen Rechtsgeschichte beziehen, die keinen Zweifel zulassen, dass sich das, was wir in dieser Gesellschaft für unverzichtbar oder verbindlich halten, im Laufe der Zeit gelegentlich gehörig verändert. Übrigens, wenn mich mein Eindruck nicht täuscht, folgt regelmäßig das Recht den kulturellen Veränderungen und nicht die Kultur einer Gesellschaft rechtlichen Vorgaben, was schon einen gewissen Schluss über die Stabilität von Rechtskultur als verfügbaren Handlungsrahmen erlaubt.
  9. Für mich ganz persönlich ist der harte Kern unserer Kultur, der westlichen Zivilisation, die einzigartige Verbindung von Glaube und Vernunft, die es, wenn ich das richtig beurteile, in dieser Verbindung mit der wechselseitigen Begründung und wechselseitigen Relativierung weder vorher jemals gegeben hat noch anderswo in ähnlicher Weise gibt. Nirgendwo ist im übrigen dieser wechselseitige Bezug mit den sich daraus ergebenden wechselseitigen Begründungen und Rechtfertigungslasten prägnanter formuliert worden als in dem denkwürdigen Dialog zwischen Jürgen Habermas und Joseph Ratzinger, der vor drei Jahren, im Januar 2004 in der Katholischen Akademie in München stattgefunden hat und inzwischen unter genau diesem Titel „Dialektik der Säkularisierung“ publiziert worden ist.
  10. Ein entscheidendes Merkmal - vielleicht ein Gütesiegel unserer Kultur - ist der Zweifel. Seit der Aufklärung steht hinter jedem Anspruch auf absolute Wahrheit nicht mehr der Punkt, sondern das Fragezeichen. Und jede Behauptung, einen Sachverhalt abschließend begriffen zu haben, um ihn mit dieser Begründung ein für allemal festlegen zu können, muss sich mit diesem Zweifel auseinandersetzen. Auch deshalb und gerade deshalb ist für mich diese Verbindung von Vernunft und Glaube, von Einsichten und Orientierungen, von Erkenntnissen und Überzeugungen als korrespondierende Prinzipien individuellen und im übrigen auch staatlichen Handelns der eigentliche unaufgebbare, aber keineswegs ein für allemal gesicherte Fortschritt unserer Zivilisation. Unter welchen Begriff man das fassen will, ist mir beinahe gleichgültig. Mich beruhigt außerordentlich, dass, soweit ich diese Debatte in den letzten Monaten verfolge, seitdem sie stattfindet, der Konsens in der Sache in erstaunlicher Weise immer größer wird. Nur auf den Begriff können wir uns nicht einigen. Damit, meine Damen und Herren, kann ich gut leben, umgekehrt wäre es wesentlich schlimmer.

Marginalspalte