Abschlusstagung des Forschungsverbunds Zwangsadoptionen in SBZ und DDR
Vor knapp sieben Jahren, im Juni 2019 fasste der Deutsche Bundestag einen umfassenden Beschluss zur verstärkten Aufarbeitung von Zwangsadoption in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR (BT-Drucksache 19/11091). Der Beschluss zielte vor allem darauf ab, die Umstände von Adoptionen im Rahmen von Forschungen näher zu beleuchten. Hierfür förderte das Bundesministerium des Innern auf Grundlage des Parlamentsbeschlusses ein wissenschaftliches Projekt mit rund einer Millionen Euro. So startete zum 1. Juli 2022 unter dem Dach des Deutschen Instituts für Heimerziehungsforschung (DIH) ein interdisziplinär aufgestelltes Forschungsteam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den Bereichen Sozialethik, Erziehungswissenschaften, Rechtswissenschaften, Psychologie und Medizingeschichte mir der Arbeit. Zu den beteiligten waren zudem die Heinrich-Forschungseinrichtungen gehörten die Heine-Universität Düsseldorf, die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die Medical School Berlin und die Universität Leipzig.
Nach dreieinhalb Jahren intensiver Forschung präsentierte nun der Forschungsverbund am 23. Januar 2026 in der Evangelischen Hochschule Berlin die wichtigsten Ergebnisse im Rahmen einer Abschlusstagung der Öffentlichkeit.
Einer Begrüßung der Projektleitenden Prof. Dr. Anke Dreier-Horning und Prof. Dr. Karsten Laudien vom DIH folgten Grußworte von Prof. Dr. Sebastian Schröer-Werner, Präsident der Evangelischen Hochschule Berlin, Staatssekretär Sebastian Wüste aus dem Bundesministerium des Innern und Dr. Maria Nooke, Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur. Staatssekretär Sebastian Wüste dankte vor allem den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich in den vergangenen dreieinhalb Jahren, akribisch wie feinfühlig mit der sensiblen Thematik auseinandergesetzt haben und dadurch bisher bestehende Lücken in der Aufarbeitung schließen konnten. Landesbeauftragte Dr. Maria Nooke führe aus, dass die Forschungserbgebnisse die langjährigen Erfahrungen der Landesbeauftragten in der Beratung von Menschen, die als Eltern oder Kinder in die SBZ/DDR unterschiedliche staatliche Eingriffe in die Familienbeziehungen bestätigen würden und unterstrich den Wert der Forschungsergebnisse für die zukünftige Arbeit.
Sodann präsentierte Prof. Dr. Anke Dreier-Horning die wesentlichen Ergebnisse. Die Studie hätte aufgezeigt, dass der Begriff „Zwangsadoption“ in den 1960er Jahren im Kontext des Kalten Krieges stünde und sich ursprünglich vor allem auf Kinder von Republikflüchtlingen, denen eine Rückkehr zu ihren Familien verwehrt wurde, bezöge. In der Folge sei er medial und politisch ausgeweitet und zu einem Sammelbegriff für unterschiedliche Formen staatlicher Eingriffe worden. Auch wenn der Begriff wissenschaftlich nicht alle Konstellationen präzise abbilde, erfülle er bis heute eine zentrale Funktion für Betroffene: Er schaffe Sprechfähigkeit über erlebtes Leid, Ohnmacht und Unrecht in der SED-Diktatur. Der Projektverbund habe über 1.300 Adoptionsakten sowie hunderte weitere Akten aus Archiven, Gerichten, Jugendämtern und dem ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit aus und führte Interviews mit Betroffenen ausgewertet. Die Ergebnisse zeigten, dass ein systematisches, zentral gesteuertes Vorgehen der DDR zur politischen Wegnahme von Kindern sich nicht nachweisen ließe. Gleichzeitig mache die Studie deutlich, dass Leid und Unrechtserfahrungen der betroffenen Familien real und gravierend gewesen waren. Zwangsadoptionen und erzwungene Trennungen seien vor allem durch unverhältnismäßig harte Eingriffe der Jugendhilfe entstanden. Die Studie zeige, dass schätzungsweise 11 Prozent der Adoptionen aus alltäglichen Krisen entstanden seien. Junge, alleinstehende Mütter seien nach Trennungen, durch Krankheit oder Wohnungsnot in Kombination mit Überforderung ins Visier der Behörden geraten. Ein unaufgeräumter Haushalt, Fehlzeiten im Betrieb oder unregelmäßige Besuche des Kindes in der Krippe hätten ausgereicht, um das Sorgerecht und die „Erziehungsfähigkeit“ infrage zu stellen. Statt Unterstützung seien Kontrollen, Drohungen und Druck die Folge gewesen. Auflagen seien den Familien gemacht worden, die sogar intern kritisiert worden waren, da sie im Grunde genommen nicht erfüllbar waren. Die endgültige Trennung vom Kind seien teilweise, so sei es den Akten zu entnehmen, schon vor der Geburt angestrebt worden. Dabei hätten die Eltern keine Chance gehabt gegen die Jugendhilfe anzukommen. Es habe in der DDR keine Öffentlichkeit gegeben, an die sie sich hätten wenden können, keine Verwaltungsgerichte oder unabhängige Instanzen. Die Kinder seien beispielsweise teils ohne die Einwilligung der Eltern in Pflegefamilien mit dem Ziel der späteren Adoption untergebracht worden. Es sei nachvollziehbar, dass viele Betroffene ihre „Einwilligung“ zur Adoption nicht als eine freie, autonome Entscheidung, sondern als erzwungene Kapitulation vor einem übermächtigen Staat begreifen würden. So würden sie in ihren Briefen an die staatlichen Behörden der DDR schon von „Zwangsadoption“ sprechen. Der Verlust des Kindes würde bei vielen Betroffenen bis heute eine große Leere hinterlassen und zeige irreparable psychische Folgen. Genau diese unverhältnismäßige Härte und die Machtlosigkeit, sich dagegen zu wehren, mache das Systemunrecht und im Kern „Zwangsadoptionen in der DDR“ aus. Die Forschenden würden daher für eine differenzierte Erinnerungskultur plädieren. Zwar ließe sich das Bild einer politisch motivierten, flächendeckend organisierten „Kinderraub-Praxis“ nicht bestätigen, zugleich aber dürfe das bedrückende Schicksal vieler Betroffener nicht relativiert werden. Die Ergebnisse sollten dazu beitragen, Betroffene zu entstigmatisieren, Anerkennung für erfahrenes Unrecht zu schaffen und Lehren für heutige Jugendhilfe und Sozialarbeit zu ziehen.
Im Anschluss berichtete die Betroffene Eva-Maria Richter von ihrem tragischen persönlichen Schicksal. Sie wurde 1987 im Alter von 16 Jahren ungeplant schwanger. Vor der Geburt wird sie von der Jugendhilfe kontaktiert und sie erlebt erstmals Druck von Seiten des Amtes. Sie vermutet, weil eine Schwester von ihr im Jugendwerkhof untergebracht war. Als Eva-Maria Richter zwei Jahre später, nach dem Erreichen der Volljährigkeit, die Vormundschaft für ihre Tochter übernahm, welches bisher bei der Mutter des Kindsvaters lag, wurde sie massiv unter Druck gesetzt, ihre Tochter zur Adoption freizugeben. Trotz des steigenden Drucks von Seiten der Behörden willigt sie in keine Adoption ein. Monate später, als sie einkaufen geht und ihr Kind in dieser Zeit von einer ihr vertrauten Nachbarin betreut wird, wird das Jugendamt tätig. Noch bevor sie zurückkommt, holten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne ihr Wissen und ihre Einwilligung ihre Tochter bei der Nachbarin ab. Es dauerte drei Tage, bis Eva-Maria Richter bei der Jugendhilfe einen Termin bekam. Dort wurden ihr Gründe wie, die Kinderschuhe seien „zu warm“ gewesen, genannt, die die Herausnahme des Kindes erzwungen hätten. Erneut setzte die Jugendhilfe Frau Richter unter Druck und stellt ihr in Aussicht, dass wenn sie kooperieren und in eine Adoption einwilligen würde, sie ihre Tochter noch einmal sehen könne. Nach acht Stunden massiven Drucks willigt sie schließlich in eine Adoption ein und unterschrieb eine Einwilligungserklärung. Für sie als betroffene Mutter seien die Forschungsergebnisse ein wichtiger Baustein im Umgang mit dem Erlebten.
Gerade der Aspekt, dass durch die Forschungsergebnisse aufgezeigt wird, dass den Betroffenen staatliches Unrecht widerfahren ist, ist auch aus Sicht der Opferbeauftragten besonders wichtig.
Auf dem anschließenden Panel kamen die Projektleiterinnen und Projektleiter der jeweiligen Teilprojekte zusammen. Frau Prof. Dr. Heide Glaesmer von der Universität Leipzig, Projektleiterin des Teilprojekts, welches zuständig war für die Betreuung des Zeitzeugenportals, die Recherche psychologischer Konzepte rund um das Thema Adoption und die Durchführung und Auswertung von Betroffeneninterviews aus Sicht der von Zwangsadoption betroffenen Kinder. Prof. Dr. Birgit Wagner von der Medical School Berlin, Projektleiterin des Teilprojekt, welches ebenfalls zuständig war für die Betreuung des Zeitzeugenportals, die Recherche psychologischer Konzepte rund um das Thema Adoption und die Durchführung und Auswertung von Betroffeneninterviews aus Sicht der biologischen Eltern, deren Kinder (zwangs-)adoptiert wurden. Prof. Dr. Heiner Fangerau von der Universität Düsseldorf, Projektleiter des Teilprojekts, welches schwerpunktmäßig die institutionellen Gelegenheitsstrukturen von Zwangsadoptionen insbesondere aus medizinhistorischer Perspektive untersuchte und schließlich Prof. Dr. Anke Dreier-Horning vom Deutschen Instituts für Heimerziehungsforschung, die neben Prof. Dr. Karsten Laudien die Projektleitung des Metaprojekt des Deutsches Institut für Heimerziehungsforschung inne hatte, welches den Verbund koordinierte und die Aktenrecherche durchführte. Prof. Dr. Friederike Wapler von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Projektleiterin des Teilprojekts, welches sich mit datenschutzrechtlichen Fragen des Projekts, mit der Analyse von Auslegung und Anwendung gesetzlicher Vorgaben zur Adoption durch die Verwaltungspraxis sowie mit der Rekonstruktion von Gelegenheitsstrukturen im Justizsystem der DDR beschäftigte, war dabei leider verhindert.
Die Teilnehmenden der Abschlusstagung wurden nach einer Mittagspause auf fünf verschiedene Workshops verteilt, welche nochmals detaillierter auf die einzelnen Teilprojekte, dem Vorgehen, die Ergebnisse und einem möglichen Umgang mit diesen eingingen. So wurde etwa eine Handreichung für die Beratung von betroffenen biologischen Eltern und Adoptierten vorgestellt und verteilt.
Auch die SED-Opferbeauftragte bedankte sich in ihrem die Tagung abschließenden Redebeitrag bei den Forschenden für ihre wertvollen Erkenntnisse. Diese beschrieben Strukturen, in denen erzwungene Adoption zwar nicht als systematisch geplantes Mittel zur Disziplinierung und Sanktionierung politisch Andersdenkender eingesetzt wurde, aber Strukturen geherrscht haben, in denen umfassend, tiefgreifend und vor allem unverhältnismäßig in Familien eingegriffen wurde. Daher sei der von den Forschenden gewählte Begriff des „Systemunrecht“ besonders geeignet, ein Unrecht, das erst durch diese Strukturen und durch die Rahmensetzung der SED-Diktatur möglich wurde. Mit Blick auf die Zukunft sprach sich die Opferbeauftragte für eine enge Begleitung der Betroffenen aus, welche ihnen helfen soll, mit dem Erlebten besser umzugehen. Weiteren Forschungsbedarf bestünde vor allem in Bezug auf die psychischen Spätfolgen der erlebten Traumatisierungen. Hinsichtlich etwaiger Rehabilitierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten müsse gewissenhaft geprüft werden, inwieweit die Instrumente des bestehenden Systems greifen würden oder ob hier Anpassungen notwendig sind.
Schon einen Tag zuvor wurden die Ergebnisse der Presse auf Einladung der SED-Opferbeauftragten im Deutschen Bundestag präsentiert.