3. Bundeskongress politisch verfolgter Frauen in der SBZ/DDR in Dessau-Roßlau
Vom 26. bis 28. September 2025 fand in Dessau-Roßlau der 3. Bundeskongress politisch verfolgter Frauen in der SBZ/DDR statt. Veranstaltet wurde der Kongress von der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e. V. (UOKG) in Kooperation mit dem Forum für politisch verfolgte und inhaftierte Frauen der SBZ/SED-Diktatur e. V. und dem Beauftragen des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.

Die SED-Opferbeauftragte hält ein Grußwort. (© Team Zupke)
Der Kongress stand dabei ganz im Zeichen des „Dialogs der Generationen“. Die herausragende Bedeutung eines solchen Dialogs hob die SED-Opferbeauftragte in ihrer Rede zum Auftakt der Veranstaltung hervor: „Wir brauchen den Dialog der Generationen nicht nur in jeder Familie. Wir brauchen den Dialog der Generationen ebenso auch in unserer gesamten Gesellschaft“, so Evelyn Zupke.
Im Rahmen verschiedener Gesprächspodien berichteten mehrere Betroffene eindrücklich von ihren persönlichen Schicksalen. Hier kamen nicht nur ehemalige politische Häftlinge, sondern auch deren Kinder zu Wort. Dabei wurde deutlich, wie gravierend und tiefgreifend die Folgen des SED-Unrechts gerade auch für die nachfolgende Generation sind.
Erstmalig befasste sich der Bundeskongress mit dem Thema der Geschlossenen Venerologischen Stationen, in denen Frauen und Mädchen unmenschlichen und entwürdigenden Bedingungen ausgesetzt waren und es immer wieder zu sexuellem Missbrauch kam. Dem bisher in der Öffentlichkeit wenig bekannten Thema hat sich die Wanderausstellung „Einweisungsgrund Herumtreiberei“ gewidmet, die bei dem Kongress zu sehen war. Zudem wurde das Ausstellungsprojekt „Erziehung durch Arbeit. “Asoziale„ als Staatsfeinde in der DDR“ vorgestellt, das § 249 des Strafgesetzbuchs der DDR näher beleuchtet. Die nach dieser Norm verurteilten „Täterinnen und Täter“ entsprachen nicht der staatlichen Forderung nach Konformität. Die Wanderausstellung, die im Februar des kommenden Jahres im Deutschen Bundestag eröffnet wird, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, eine breitere Öffentlichkeit über dieses spezifische Unrecht in der DDR zu informieren und der Stigmatisierung von Betroffenen entgegenzuwirken.
Die Opferbeauftragte hat den Kongress nicht nur dafür genutzt, sich selbst mit den Betroffenen auszutauschen, sondern auch dafür, ehemalige Inhaftierte des Frauengefängnisses Hoheneck mit der neuen Leitung der Gedenkstätte Hoheneck bekannt zu machen und ins Gespräch zu bringen. Für diese Gelegenheit ist die Bundesbeauftragte ausgesprochen dankbar.
Auch wenn sich die Situation für zahlreiche Betroffene mit dem Inkrafttreten des „Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ spürbar verbessert hat, wurde auf dem Kongress deutlich, wie groß der Bedarf an Aufarbeitung und Forschung auch weiterhin ist.
Der nächste Bundesfrauenkongress wird voraussichtlich in zwei Jahren stattfinden.