25.08.2025 | Parlament

Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte mit neuem Online-Angebot

Das Foto zeigt einen Laptop, auf dessen Bildschirm die neue Homepage der Stiftung für ehemals politisch Verfolgte abgebildet ist. Auf der Seite ist ein Foto von einem großen Gebäude und viel Text, der aufgrund der Größe nicht lesbar ist. Eine Hand tippt auf die Tastatur des Laptops.

Die neue Homepage der Stiftung für ehemals politisch Verfolgte „www.stepv.de“ (© Team Zupke)

Die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte (vormals Stiftung für ehemalige politische Häftlinge) präsentiert ihre neue Internetseite mit einem breiten Informationsangebot. Unter der Webadresse „www.stepv.de“ finden Sie alle nötigen Informationen und Unterlagen zu den Unterstützungsleistungen nach § 18 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) und dem neuen bundesweiten Härtefallfonds, der in den nächsten Monaten starten wird. 

Die Stiftung hält Sie auf ihrer Homepage immer auf dem Laufenden: So erfahren Sie auf der Internetseite, wann der bundesweite Härtefallfonds seine Arbeit aufnimmt. Potenziell Anspruchsberechtigte müssen aktuell noch ein wenig Geduld aufbringen, bis die notwendigen Vergaberichtlinien und das konkrete Antragsverfahren feststehen. Zudem bedarf die Vergabe von Leistungen dem Beschluss des Haushaltsgesetzes durch den Deutschen Bundestag, der für diesen Herbst vorgesehen ist. Bis dahin bittet die Stiftung darum, von Zusendung formloser Anträge abzusehen.

Die neue Homepage der Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte informiert darüber hinaus kompakt und übersichtlich über Antragsberechtigungen, stellt die nötigen Formulare bereit und bietet Antworten auf häufig gestellte Fragen. Zusätzlich gewährt die Stiftung auf ihrer Webseite für Betroffene von SED-Unrecht und für ihre Angehörigen eine erste Orientierung über Kontakte und Beratungsstellen. Auch sind dort Hintergrundinformationen zur Stiftung und ihrer Gremien(-zusammensetzung) sowie zu den gesetzlichen Grundlagen aufgezeigt.

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden und entdecken Sie das Angebot direkt auf der Website.

Hintergrund
Die Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte ist eine Bundesbehörde mit Sitz in Bonn. Sie gewährt auf Antrag finanzielle Unterstützungsleistungen nach § 18 StrRehaG und Mittel aus dem neu geschaffenen bundesweiten Härtefallfonds (vgl. § 2 Abs. 1 StepVG). Seit 1955 unterstützt die Bundesrepublik auf der Grundlage des Häftlingshilfegesetzes (HHG) unter sich verändernden Bedingungen und in unterschiedlichem Ausmaß ehemalige politische Häftlinge der SBZ und der DDR.

Seit Juli 2025 ist die Stiftung für Unterstützungen aus dem bundesweiten Härtefallfonds zuständig, der als erweiterte Hilfe für Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Bundesgebiet vorgesehen ist, die in der SBZ/ DDR politisch verfolgt wurden und sich aktuell in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden.