Start des bundesweiten Härtefallfonds
SED-Opferbeauftragte: „Wir vergessen die Opfer nicht. Zum Jubiläum des Mauerfalls nimmt der bundesweite Härtefallfonds für SED-Opfer seine Arbeit auf.“
Die SED-Opferbeauftragte hat zum 9. November 2025 die Richtlinie für die Vergabe von Mitteln aus dem bundesweiten Härtefallfonds erlassen und damit den Startschuss für die Arbeit des Fonds gegeben.
SED-Opferbeauftragte Zupke: „Am Jahrestag des Mauerfalls ist es mir wichtig, dass wir nicht die Menschen vergessen, die jahrzehntelang für Freiheit und Selbstbestimmung in der DDR gekämpft haben und zu Opfern des Systems wurden. Die Opfer der SED-Diktatur zu unterstützen ist keine ostdeutsche Angelegenheit. Die Opfer von politischer Verfolgung in der DDR leben in ganz Deutschland. Mit dem bundesweiten Härtefallfonds werden wir daher unserer gesamtdeutschen Verantwortung gegenüber den Betroffenen in besonderer Weise gerecht.“
Grundlage für den bundesweiten Härtefallfonds ist ein einstimmiger Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Frühjahr. Neben zentralen Verbesserungen, wie einer Erhöhung der Opferrente für ehemalige Häftlinge und einem vereinfachten Verfahren zur Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden, hatte der Deutsche Bundestag und in Folge der Bundesrat die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung des bundesweiten Härtefallfonds bei der Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte geschaffen. Über den bundesweiten Fonds können erstmals auch Betroffene außerhalb der ostdeutschen Bundesländer - in denen es bisher schon Härtefallfonds gab - sowie nächste Angehörige (Ehegattinnen und Ehegatten, Kinder, Eltern) und Hinterbliebene von Betroffenen politischen Freiheitsentzuges Unterstützungsleistungen erhalten.
Zupke: „Der Schatten der erlebten Repression reicht weit in den heutigen Alltag der Betroffenen hinein. Viele von ihnen leben heute an der Grenze zur Armutsgefährdung und sind durch die erlebte Repression gesundheitlich geschädigt und damit in ihrer sozialen Teilhabe gehindert. Genau hier setzen wir mit dem bundesweiten Härtefallfonds an.“
Die neu gewählte Vorsitzende des Vorstandes der Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte Katrin Budde erklärt hierzu ergänzend:
„Der bundesweite Härtefallfonds ist ein wichtiges Instrument, um SED-Opfern in wirtschaftlichen Notlagen unbürokratisch helfen zu können. Ich ermutige die Betroffenen von politischer Verfolgung in der DDR, die heute in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen leben, sich von der Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte zu den Unterstützungsmöglichkeiten durch den bundesweiten Härtefallfonds beraten zu lassen. Dieser Fonds ist für sie gedacht.“
Hintergrund:
Die Richtlinie und das Antragsformular finden Betroffene auf der Internetseite der Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte unter www.stepv.de. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung stehen gern für eine persönliche Beratung beim Ausfüllen des Antrags zur Verfügung.
Berechtigtenkreis und Leistungsansprüche:
Anspruchsberichtigt sind in Deutschland lebende Betroffene von SED-Unrecht. Sie müssen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert sein (strafrechtlich, beruflich oder verwaltungsrechtlich) oder eine Bescheinigung nach § 10 Absatz 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) vorlegen können und sich gleichzeitig in einer wirtschaftlichen Notlage befinden. Bei der Feststellung dieser wirtschaftlichen Bedürftigkeit gelten Einkommensrichtwerte für Alleinstehende von gut 1400 Euro, für Bedarfsgemeinschaften von zwei Personen von gut 1900 Euro (mit Zuschlägen für weitere Personen) – für das gewertete Nettoeinkommen sind aber u. a. Mietkosten, Grundrenten, Pflege- und Kindergeld, weitere Pauschalen sowie die so genannte Opferrente oder Ausgleichsleistungen abziehbar. Für Angehörige oder Hinterbliebene gilt, dass sie ausschließlich als Angehörige oder Hinterbliebene von Betroffenen politischen Freiheitsentzuges bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Notlage antragsberechtigt sind.
Die Leistungshöhe liegt in der Regel bei 5.000 Euro für die Betroffenen sowie 2.500 Euro bei Hinterbliebenen und Angehörigen. In bestimmten Fällen sind Ausnahmen mit höheren Zahlungen möglich.
Ausgehend von den Erfahrungen der Härtefallfonds in den ostdeutschen Ländern werden den Betroffenen Leistungen für gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Therapien sowie medizinische Hilfen gewährt. Ebenso sind Zahlungen für die Schaffung oder den Erhalt von selbstbestimmten Wohn- und Lebensmöglichkeiten, für die Unterstützung durch technische Hilfen im Alltag, insbesondere bei körperlichen Einschränkungen, und für Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität der Betroffenen sowie zur Anschaffung von Kommunikationshilfen, die die soziale Teilhabe fördern, möglich. Auch Aus- und Fortbildungen, die den Betroffenen in der DDR aus politischen Gründen versagt wurden, oder Reisekosten, um den Besuch von Gedenkstätten und Veranstaltungen zu ermöglichen, die u. a. der Vernetzung mit weiteren Betroffenen dienen, werden gefördert.
Zusätzliche Leistungen sieht der Fonds für die Opfer von politisch motiviertem Freiheitsentzug vor. Einmalig können hier auch Leistungen für Erholungsreisen in Höhe von 1000 Euro und für Bekleidung in Höhe von 500 Euro beantragt werden. Ihre Angehörigen können als Hinterbliebene auch Hilfen für die Kosten der Beerdigung Betroffener erhalten.
Unterstützungsleistungen sind über die Jahre hinweg mehrfach beantragbar: Jedoch können Personen Leistungen aus dem bundesweiten Härtefallfonds nur erhalten, wenn ihnen in den jeweiligen 24 Monaten zuvor keine Zahlungen aus einem der Härtefallfonds der ostdeutschen Länder oder diesem Fonds gewährt wurden.
Beim Bezug von Sozialleistungen werden die Unterstützungsleistungen durch den Härtefallfonds nicht als Einkommen berücksichtigt.
Neue Gremien:
Am 6. November 2025 hat der Stiftungsrat erstmals in neuer Zusammensetzung getagt und mehrere inhaltliche und personelle Weichen gestellt. Der Leiter der Geschäftsstelle der SED-Opferbeauftragten Niels Schwiderski wurde zum Stiftungsratsvorsitzenden und Dieter Dombrowski, der Vorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e. V., zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Zur neuen Vorsitzenden des Vorstandes wurde die frühere Landesministerin und langjährige Kulturausschussvorsitzende des Bundestages Katrin Budde gewählt. Weitere Vorstandsmitglieder sind Carla Ottmann, Petra Morawe und Andrea Rugbarth. Zu den bisher Tätigen wurden zudem noch weitere Mitglieder für den Bewilligungsausschuss gewählt. Der Bewilligungsausschuss entschied bisher über die Vergabe der Leistungen nach § 18 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes und ab jetzt zusätzlich auch über die Leistungen aus dem neuen Härtefallfonds. Dem Bewilligungsausschuss gehören neben Expertinnen und Experten im Sozialen Entschädigungsrecht und der Beratung auch zahlreiche ehemals politisch Verfolgte an.
Die Tätigkeit in den Gremien wird ehrenamtlich ausgeübt.
Niels Schwiderski, Leitung der Geschäftsstelle der SED-Opferbeauftragten
(Pressemitteilung vom 7. November 2025)