09.11.2021 | Parlament

SED-Opferbeauftragte Zupke übergibt ersten Bericht an den Deutschen Bundestag

Ein blonde Frau übergibt einen schriftliches Dokument an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas. Beide stehen nebeneinander und blicken in die Kamera.

Die SED-Opferbeauftragte des Bundestages Evelyn Zupke (links) übergibt einen ersten Bericht über „dringenden Handlungsbedarf“ an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas. (DBT/Photothek/Thomas Imo)

Dringende Handlungsbedarfe für die Opfer der SED-Diktatur

Zum 8. November 2021 hat die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur ihren ersten Bericht (20/10) an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas übergeben. Ziel des Berichts ist es, dem neu gewählten Parlament zu Beginn der Wahlperiode dringende Handlungsbedarfe für die SED-Opfer aufzuzeigen.

Schwerpunkte des Berichts sind Erleichterungen in der Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden, die Verbesserung der sozialen Lage der SED-Opfer, die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds, die Stärkung der Forschung zum SED-Unrecht sowie die Weiterentwicklung der Gedenk- und Erinnerungslandschaft.

In den zurückliegenden Jahren wurden durch den Deutschen Bundestag wichtige Verbesserungen für die Opfer der SED-Diktatur beschlossen. Gleichzeitig besteht weiterhin Handlungsbedarf, insbesondere beim Thema Gesundheit und bei der sozialen Lage der Betroffenen. Wer in der SED-Diktatur für Freiheit und Selbstbestimmung gekämpft hat, darf in der heutigen demokratischen Gesellschaft nicht ins Abseits geraten.

Bei den Verfahren zur Anerkennung von gesundheitlichen Folgeschäden scheitern aktuell neun von zehn Opfern mit ihren Anträgen. Den Betroffenen gelingt es meist nicht, den geforderten kausalen Zusammenhang zwischen den Repressionserfahrungen und der heutigen gesundheitlichen Schädigung zu belegen. Aufgrund der fehlenden Anerkennung haben die ehemals politisch Verfolgten keinen Zugang zu notwendigen Unterstützungsleistungen. Die SED-Opferbeauftragte Zupke wirbt daher für grundsätzliche Vereinfachungen der Verfahren:

Die Betroffenen werden älter und ihre gesundheitliche Situation rückt zunehmend in den Vordergrund. Jahrelange Begutachtungsverfahren, die meist erfolglos enden, sind den SED-Opfern nicht länger zuzumuten. Hier braucht es grundsätzliche Veränderungen. Zukünftig könnte beispielsweise bei politischen Häftlingen, die heute an Gesundheitsschäden leiden, auf Begutachtungen verzichtet werden. Für sie sollten der Nachweis des Gesundheitsschadens und der Nachweis der erlebten Repression ausreichen. Zudem werbe ich dafür, bundesweit nur noch in Fragen des SED-Unrechts qualifizierte Gutachterinnen und Gutachter einzusetzen. Gemeinsam müssen wir verhindern, dass die Opfer an den Hürden der Bürokratie scheitern.

In Anlehnung an die in den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen eingerichteten Härtefallfonds, die ehemals politisch Verfolgte unterstützen, die sich heute in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, wirbt die SED-Opferbeauftragte für die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds.

Zwischen 1949 und 1990 haben über drei Millionen Menschen die DDR verlassen. Viele von ihnen leben heute in Westdeutschland. Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung darf der damalige oder heutige Wohnort nicht über den Zugang zu Unterstützung entscheiden. Die Unterstützung der Opfer der SED-Diktatur ist unsere gemeinsame, gesamtdeutsche Aufgabe. Mit der Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds kann die Politik ein wichtiges Zeichen in Richtung der Opfer in ganz Deutschland setzen.

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