Parlament

Beim Truppendienstgericht Süd

Die Wehrbeauftragte Dr. Eva Högl (links) steht vor dem Schild Truppendienstgericht Süd mit dem Präsidenten des Truppendienstgerichts, Arnold Eiben.

Die Wehrbeauftragte Dr. Eva Högl mit dem Präsidenten des Truppendienstgerichts, Arnold Eiben. (Bundeswehr/Tiede)

Die in ihren Jahresberichten kritisierte, oftmals überlange Verfahrensdauer der gerichtlichen Disziplinarverfahren nahm die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Dr. Eva Högl, zum Anlass, am 6. Mai 2022 das Truppendienstgericht Süd – eines von zwei Truppendienstgerichten – zu besuchen. Trotz Aufstockung der Dienstposten bei beiden Gerichten gelang es bisher nicht, die dort vorhandenen Rückstände der zu bearbeitenden Verfahren zu minimieren. Im Gespräch mit dem Präsidenten des Truppendienstgerichts, Arnold Eiben, und den Vorsitzenden Richtern am Truppendienstgericht gewann die Wehrbeauftragte einen Eindruck von den nachvollziehbaren Gründen für diese Entwicklung und von den Möglichkeiten, die Probleme zu lösen. Hierbei will sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen, denn disziplinare Verfehlungen gehören zeitnah aufgeklärt und – sofern nachgewiesen – geahndet, um einen erzieherischen Effekt zu erzielen, aber auch um Laufbahnnachteile und psychische Belastungen Einzelner durch Ungewissheit über den Ausgang ihres Verfahrens zu vermeiden.

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