Obergrenze der Schuldenregel gilt wieder ab 2022
Berlin: (hib/HLE) Vom Jahr 2022 an sollen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung zur Schuldenregel im Bundeshaushalt nicht mehr vorliegen. Dann müsse die regulär geltende Obergrenze der Schuldenregel für die Nettokreditaufnahme wieder eingehalten werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/24660) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24220). Die in der Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2024 ausgewiesene Nettokreditaufnahme bilde diese Vorgaben ab. In der Antwort teilt die Bundesregierung weiter mit, dass die Nettokreditaufnahme unter Berücksichtigung der relevanten Prognosen 2022 bei 10,5 Milliarden Euro, im Jahr 2023 bei 6,7 Milliarden Euro, und im Jahr 2024 bei 5,2 Milliarden Euro liegen soll. Außerdem ist nach Angaben der Regierung in der Finanzplanung bis 2024 ein weiterer finanzpolitischer Handlungsbedarf ausgewiesen, der sich auf 42,5 Milliarden Euro summiert. „Der haushaltspolitische Handlungsbedarf zeigt auf, in welchem Umfang aus derzeitiger Sicht noch Haushaltsentlastungen erforderlich sein werden, damit die geltenden Regelgrenzen der Schuldenregel eingehalten werden“, schreibt die Bundesregierung in der Antwort.