18.01.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 77/2021

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat sich nach eigenen Angaben im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten, nicht mit Vertretern der österreichischen Bundesregierung getroffen. Wie sie in der Antwort (19/25674) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25198) weiter schreibt, hat sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Zuge der Vorbereitung und Durchführung eines 12-wöchigen Fellowships mit der Technologie-Taskforce Tech4Germany unter der Schirmherrschaft des Bundeskanzleramts zur Konzeption eines solchen Rechtsinformationsportals des Bundes intensiv mit vergleichbaren Portalen anderer europäischer Länder - darunter auch das österreichische Rechtsinformationssystem - beschäftigt. In diesem Zusammenhang habe ein direkter Austausch mit dem österreichischen Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort stattgefunden. Die Ergebnisse der Recherchen zu den Portalen anderer europäischer Länder würden bei der Schaffung des Rechtsinformationsportals des Bundes berücksichtigt.

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