27.01.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 114/2021

Corona-Hilfen für landwirtschaftliche Unternehmen

Berlin: (hib/EIS) Neben den Corona-Soforthilfen steht Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft, der Fischerei und Aquakultur, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Liquiditätsbedarf haben, das Liquiditätssicherungsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank und das Corona-Bürgschaftsprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für Liquiditätssicherungsdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Verfügung. Das geht aus einer Antwort (19/25981) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25441) der AfD-Fraktion hervor. Demnach seien bis zum 30. November 2020 über das Bürgschaftsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank von 87 Anträgen, die bei der Rentenbank über die Hausbanken eingegangen seien, 86 Anträge über insgesamt 28,7 Millionen Euro gewährt worden. Des Weiteren seien über das Liquiditätsprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank von 225 Anträgen, die bei der Rentenbank über die Hausbanken eingegangen seien, 225 Darlehen über insgesamt 21,5 Millionen Euro gewährt worden.

Marginalspalte