Aufnahme von Flüchtlingen aus Griechenland
Berlin: (hib/STO) Über Auswahlkriterien bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus Griechenland berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26005) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25577). Danach handelt es bei den nach einem Koalitionsbeschluss vom 8. März 2020 aufgenommenen Flüchtlingen um unbegleitete minderjährige Asylsuchende von den griechischen Inseln, „vorrangig unter 14 Jahren und weiblich“. Als Stichtag für die Altersgrenze galt dabei der 1. März 2020, wie die Bundesregierung weiter schreibt.
Die nach ihrer Entscheidung vom 11. September 2020 infolge des Brandes in der Aufnahmeeinrichtung Moria auf der griechischen Insel Lesbos aufgenommenen Menschen sind den Angaben zufolge ebenfalls unbegleitete minderjährige Asylsuchende von den griechischen Inseln, wobei der Stichtag für die Altersgrenze der 11. September vergangenen Jahres war und keine Einschränkungen bezüglich Alter, Geschlecht oder Staatsangehörigkeit vorgenommen wurden.
Mit Blick auf eine Gruppe anerkannt schutzberechtigter Personen führt die Bundesregierung aus, dass es sich bei den Aufzunehmenden um Familien handeln solle, denen vor dem Brand in Moria am 9. September 2020 durch die zuständigen griechischen Behörden internationaler Schutz zuerkannt wurde und die ihren gewöhnlichen Aufenthalt bereits vor diesem Datum auf einer der griechischen Inseln Lesbos, Chios, Samos, Kos oder Leros hatten. Für die Auswahl sollten insbesondere „familiäre oder sonstige integrationsförderliche Bindungen nach Deutschland“ berücksichtigt werden sowie die „Wahrung der Einheit der Familie“; es erfolge keine Aufnahme von Einzelpersonen und unbegleiteten Minderjährigen.