22.02.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Gesetzentwurf — hib 215/2021

Bundesregierung plant Änderung des Seearbeitsgesetzes

Berlin: (hib/HAU) Den erhöhten Betreuungsbedarf für Seeleute auf Schiffen der deutschen Handelsflotte im Ausland nimmt die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf in den Blick. Der Entwurf eines Fünften Gesetzes „zur Änderung des Seearbeitsgesetzes“ (19/26826) steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages. Die Regelung sieht eine bundesseitige Förderung deutscher Einrichtungen vor, deren Aufgabe es ist, Seeleute durch den Betrieb von Sozialeinrichtungen in ausländischen Häfen zu unterstützen. Mit den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln soll laut Bundesregierung das bestehende Netzwerk der deutschen Seemannsheime und -clubs in ausländischen Häfen, die psychosoziale Vorsorge und das beratende Angebot für Seeleute unter anderem bei Besuchen an Bord, gefördert werden. Die Höhe der Förderung von 1,025 Millionen Euro durch den Bund entspräche einem Anerkennungsbeitrag für die geleistete Arbeit und decke nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten, heißt es. Die Förderung solle in Form eines Leistungsanspruchs deutscher Körperschaften gegen den Bund begründet werden.

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