Soforthilfe für Solo-Selbstständige
Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (19/26901) mehr Hilfen für Solo-Selbstständige. Die Abgeordneten kritisieren darin, dass die bisherigen finanziellen Hilfen für Solo-Selbstständige in der Coronakrise sich in der Praxis als ineffizient und aufwendig herausstellten. Hilfsprogramme wie die Soforthilfe, Überbrückungshilfe I und II sowie die November-, und Dezemberhilfe seien entweder zeitlich begrenzt oder zielten in erster Linie auf die Unterstützung zur Zahlung fixer Betriebskosten ab. „Da Solo-Selbstständige, vor allem Freelancer, keine oder sehr geringe monatliche Betriebskosten haben, konnten diese kaum an den Hilfsprogrammen partizipieren“, heißt es in dem Antrag zur Begründung.
Die AfD-Fraktion fordert deshalb von der Bundesregierung einen Gesetzesentwurf, der während der Pandemie eine schnelle und unbürokratische Hilfe für Solo-Selbstständige in Form eines monatlichen Einkommensersatzes von maximal 1.100 Euro ermöglicht. Die Höhe der Soforthilfe solle dabei auf dem durchschnittlichen Monatsnettoumsatz vor der Krise abzüglich einer Kostenpauschale von 15 Prozent basieren. Der zur Berechnung des Vorkriseneinkommens herangezogene Jahresnettoumsatz 2019 soll rasch und unbürokratisch durch Vorlage von Umsatzsteuervoranmeldungen oder Umsatzsteuer-Jahressteuererklärungen glaubhaft gemacht werden.
Die Soforthilfe soll nach den Vorstellungen der AfD-Fraktion nur hilfsbedürftigen Solo-Selbständigen zugutekommen. Um dies sicherzustellen, soll parallel zum Antrag auf Soforthilfe ein formeller Antrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) gestellt werden. Besteht Anspruch auf Leistungsgewährung, so sollen die im Rahmen der Soforthilfe erhaltenen Gelder als Einnahmen angerechnet werden.Wenn kein Leistungsanspruch nach SGB II besteht, sollen gezahlte Soforthilfen zurückgezahlt werden.