02.03.2021 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 268/2021

Einführung der Novemberhilfe

Berlin: (hib/FNO) Die Nothilfen für geschlossenen Unternehmen wurden parallel zu den verstärkten Corona-Maßnahmen vereinbart. Beides sei von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder in einer Telefonkonferenz am 28. Oktober 2020 beschlossen worden. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/24878) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/24343). Anschließend sei das Hilfsprogramm detailliert und rechtssicher ausgearbeitet worden. Selbstständige hätten die Hilfen daher nicht schon zu Beginn der Maßnahmen am 2. November 2020 beantragen können. Zudem habe zunächst eine für die Bewilligungsstellen der Länder maßgeschneiderte Software entwickelt werden müssen, um die elektronische Antragsstellung zu ermöglichen. Anträge für Novemberhilfe einzureichen sei dann ab dem 25. November 2020 möglich gewesen. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ermöglicht den Betroffenen laut Bundesregierung schnelle und unbürokratische staatliche Unterstützung. Um missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen zu vermeiden, werden Soloselbstständige bei der Beantragung über ein ELSTER-Zertifikat eindeutig identifiziert, außerdem erfolge eine Stichprobenprüfung aller Anträge.

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