03.03.2021 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 278/2021

Rote Karte für Mindest-Kurzarbeitergeld

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einen Antrag (19/26526) der Fraktion Die Linke für eine sofortige Einführung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes abgelehnt. Gegen den Antrag stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die AfD-Fraktion und die FDP-Fraktion. Lediglich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen votierte für den Vorstoß der Linken.

In dem Antrag verweist die Fraktion darauf, dass sich die Situation vieler von Kurzarbeit Betroffener durch erneut notwendige Einschränkungen des öffentlichen Lebens und des Wirtschaftslebens weiter verschlechtert habe. Gerade für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen sei ein Kurzarbeitergeld in der aktuellen Höhe über mehrere Pandemiemonate existenzgefährdend, betont Die Linke. „Eine Nothilfe für Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich als zusätzliches Kriseninstrument ist notwendig und zeitlich anzulehnen an die verlängerte Sonderregelung für das Kurzarbeitergeld“, heißt es in dem Antrag weiter. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die sofortige Einführung eines branchenunabhängigen Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro zu gewährleisten. Berechnungsbasis sollte der gesetzliche Mindestlohn sein. „Das Mindest-Kurzarbeitergeld ist eine Untergrenze. Es ist eine Ergänzung und keine Alternative zu bestehenden Leistungen und Regelungen“, schreibt die Fraktion. In einer Anhörung des Ausschusses am 1. März hatten vor allem Arbeitgeberverbände, aber auch die Bundesagentur für Arbeit das Ansinnen abgelehnt.

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