16.03.2021 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 338/2021

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Studierende

Berlin: (hib/ROL) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, wie viele Studierende seit Beginn der Pandemie einen zuvor bestehenden Anspruch auf Förderung durch BAföG verloren haben und auf welche Gründe ein etwaiger Verlust der Förderungsberechtigung jeweils zurückzuführen ist. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/27344 ) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26773) zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Studierende.

Durch landesrechtlich geregelte Verlängerungen der Regelstudienzeit verlängere sich unmittelbar auch die Förderungshöchstdauer nach dem BAföG. Studierende hätten grundsätzlich die Möglichkeit einer Verlängerung der individuellen Förderungsdauer wegen schwerwiegender pandemiebedingter Gründe, was insbesondere gelte, wenn das betreffende Land keine Regelung zu einer Regelstudienzeitverlängerung getroffen hat.

Die Bundesregierung betont zudem, dass für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 zahlreiche Länder von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hätten, die Regelstudienzeit aufgrund allgemeiner pandemiebedingter Beeinträchtigungen vor Ort um das jeweilige pandemiebeeinträchtigte Semester zu verlängern.

Marginalspalte