22.03.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Gesetzentwurf — hib 363/2021

Neue Verfahren der Kapazitätszuweisung zum Deutschlandtakt

Berlin: (hib/HAU) Um die bei der Evaluation des 2016 in Kraft getretenen Eisenbahnregulierungsgesetzes gewonnenen Erkenntnisse umzusetzen, hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf „zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts“ (19/27656) vorgelegt. Durch die Regelung sollen auch erste Schritte zur Erprobung neuer Verfahren der Kapazitätszuweisung im Hinblick auf die Überlegungen zum Deutschlandtakt ermöglicht werden.

Um einerseits Erkenntnisse für den Deutschlandtakt zu gewinnen und eine etappenweise Einführung zu ermöglichen und andererseits Pilotprojekte im Rahmen des europäischen Projektes TTR („Redesign of the International Timetabling Process“) zu fördern, enthält der Entwurf laut Bundesregierung eine Erprobungsklausel, mit der auf bestimmten Strecken neue Kapazitätszuweisungsmodelle und Fahrplanerstellungsmodelle - in Abweichung von im Übrigen geltenden Regelungen des Eisenbahnregulierungsgesetzes - erprobt werden können. Die geeigneten Strecken sollen durch Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur festgelegt werden, heißt es.

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