Einbindung privater Unternehmen in Reformpartnerschaften
Berlin: (hib/JOH) Laut Bundesregierung sind seit April 2020 keine weiteren Länder in die „G20 Compact with Africa“- Initiative (CwA) aufgenommen und keine weiteren Reformpartnerschaften im Rahmen des Marshallplans mit Afrika geschlossen worden. Jedoch seien in Ergänzung der zwischenstaatlichen Reformpartnerschaften zusätzliche entwicklungspolitische Initiativen und Instrumente zur noch engeren Einbindung privater Unternehmen geschaffen worden, schreibt sie in einer Antwort (19/27540) auf eine Kleine Anfrage (19/26672) der FDP-Fraktion.
Die Reformpartnerschaften bilden der Bundesregierung zufolge den bilateralen Beitrag zur Umsetzung der Compact with Africa-Initiative (CwA). Dabei würden reformbereite Partnerländer mit Mitteln der zwischenstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) dabei unterstützt, die Rahmenbedingungen für beschäftigungswirksame Investitionen privater Unternehmen vor Ort zu verbessern. „Eine direkte finanzielle Beteiligung privater Unternehmen an Vorhaben der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit, welche aus dem Haushaltstitel für bilaterale finanzielle und technische Zusammenarbeit finanziert werden, ist grundsätzlich nicht vorgesehen“, betont die Bundesregierung. Gleichwohl trügen Unternehmen im Rahmen der üblichen Ausschreibung von Lieferungen und Leistungen unmittelbar zur jeweiligen Projektimplementierung bei.
Die konkreten, seit Beginn des Jahres 2020 in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen und Projekte in den einzelnen Ländern führt sie tabellarisch im Anhang auf.