19.04.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 503/2021

Gewaltschutz in Aufnahmeeinrichtungen

Berlin: (hib/STO) Maßnahmen des Gewaltschutzes in Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/28296) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/27535). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass die Länder nach Paragraf 44 des Asylgesetzes verpflichtet seien, für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten. Hierzu gehöre auch, einen effektiven Gewaltschutz zu gewährleisten. Nach Paragraf 44 Absatz 2a des Asylgesetzes sollten die Länder „geeignete Maßnahmen treffen, um bei der Unterbringung Asylbegehrender nach Absatz 1 den Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten“.

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